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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV95509
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Der Markt Marktschorgast erlaubt Ihnen gemäß Art. 22 des Bayerischen Straßen- und
Wegegesetzes die Anbringung von maximal 20 Werbeträgern im Format
DIN A1 im Gemeindegebiet.
Im Marktplatzbereich ist das Anbringen von Werbeplakattafeln an den blauen
Laternenmasten verboten.