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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV95234

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In den Hauptorten Sparneck und Weißdorf können jeweils 3 Werbeträger (max. DIN A1) sowie in den Ortsteilen 1 Werbeträger aufgestellt/angebracht werden.

Nach Beendigung der Wahl, spätestens jedoch eine Woche nach der Wahl sind die Werbeträger zu entfernen.

Die beigefügten Auflagen und Hinweise sind zu beachten.

Mit dieser E-Mail gilt die Erlaubnis als erteilt. Sie ergeht kostenfrei.