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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93468
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Außerhalb von Ortschaften soll im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (Straßenverkehrsordnung) von jeder Plakatierung abgesehen werden.
Eine Werbeanlagensatzung bzw. eine Plakatierungsverordnung ist in der Gemeinde Miltach nicht vorhanden.
Auf die Bekanntmachung des Innenministeriums wird verwiesen.
Eine Plakatierung an der gemeindlichen Straßenbeleuchtung bzw. Brückenbauwerken wird ausdrücklich untersagt um Beschädigungen zu vermeiden.
Eine Plakatierung ist an den Anschlagstafeln möglich. Diese befinden sich im Ort Miltach, direkt neben der Hauptstraße am „Kirchplatz“ und im Ortsteil Altrandsberg in der „Perlbachstraße“ und am „Schloßplatz“.