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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93192
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Die Plakate dürfen nur so angebracht werden, dass der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird.
Sie sind frühestens 4 Wochen vor der Wahl anzubringen und spätestens 1 Woche nach der Wahl zu entfernen.
Banner sind nicht zugelassen.