Die Daten werden täglich aktualisiert.
BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV92318
Bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf. ist Wahlwerbung ab dem 43 Tag vor dem Tag einer allgemeinen Wahl zulässig. Da die Wahl am 26.05.2019 stattfindet, ist dies somit der 13.04.2019.
Die Vorschriften für die Aufstellung von Wahlplakaten unterscheiden sich bei Groß- und Kleinplakaten.
-Als Kleinplakate gelten bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Plakate bis zu einer maximalen Größe von DIN A0. Diese können in einer unbegrenzten Anzahl im gesamten Stadtgebiet aufgestellt werden. (Ausnahmen: sog. "Bannmeilen")
-Hinsichtlich der Großplakate legte die Stadt Neumarkt i.d.OPf. fest, dass dies Plakate größer als DIN A0 sind. Hierfür gibt es bestimmte von der Stadt Neumarkt i.d.OPf. ausgewiesene Standorte. Diese werden jedoch nicht konkret zugeteilt, sondern Sie erhalten Lagepläne mit den ausgewiesenen Standorten, aus denen Sie je nach Verfügbarkeit entsprechende Plätze wählen können. Aufgrund der begrenzten Plätze können jedoch pro Partei höchstens 19 Großplakate beantragt werden.
Geben Sie bitte bei Antragstellung die Art (Groß- oder Kleinplakate), sowie die genaue Anzahl der jeweiligen Plakate an! Das Antragsformular hierfür befindet sich im Anhang. Nach der Antragstellung werden Sie einen entsprechenden Sondernutzungsbescheid erhalten.