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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV90518

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In Altdorf gibt es eine Sondernutzungssatzung und eine dazugehörige Gebührensatzung.

Während der Wahlzeiten gilt jedoch wie überall die Gebührenfreiheit und eine Beschränkung der Anzahl der Plakate im Innenstadtbereich, die Plätze sind begrenzt und deswegen dürfen im Innenstadtbereich je Partei/Gruppierung nicht mehr als 10 Plakate angebracht werden.

Die Plakatierung beginnt für alle gleichzeitig, am Samstag, den 13. April.