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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV85250

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Im Markt Altomünster gibt es keine Plakatierungsverordnung. Jedoch ist zu erwähnen, dass im Zuge des Ensembleschutzes die Plakatierung im dem Bereich welcher im beiliegenden Lageplan dargestellt wird, nicht zulässig ist.

Des Weiteren ist eine Plakatierung 50 m vor bzw. nach einem Fußgängerübergang verboten.