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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV84036

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Die Gemeinde stellt ca. 6 Wochen vor der Wahl in jedem Ortsteil eine entsprechende Plakatierungstafel auf, auf dieser können die Parteien ihre Wahlplakate aufhängen.

Ansonsten ist das Plakatieren im öffentlichen Bereich nicht gestattet.

Plakate auf privaten Flächen, Gartenzäunen, etc. mit Einwilligung des Grundstückseigentümers möglich, natürlich unter Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorgaben (StVO, etc.)