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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83417
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Unsere Plakatierungsverordnung regelt, dass Anschläge von politischen Parteien und Wählergruppen in der Zeit von vier Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen ausschließlich an den zentralen Wahl-Anschlagtafeln angebracht werden dürfen.
Für die Europawahl können wir - angesichts der Vielzahl der sich bewerbenden Parteien(Wählergruppen - nur ein Plakat pro Partei bzw. Wählergruppe zulassen.
Die Örtlichkeit der Anschlagtafeln entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen.
Lageplan1
Lageplan2
Lageplan3
Lageplan4