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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83308
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Eine Plakatierung gemäß unserer Plakatierverordnung für Parteien, Wahlkampf, Wahlen etc. ist auf den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln gestattet.
Diese werden 8 Wochen vor der Wahl im Stadtgebiet aufgestellt.
Eine Auflistung der Standorte finden Sie im Anhang.