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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV82441

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in den Mitgliedsgemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft gibt es bei Wahlen folgende Standorte von Plakatwänden zur Anbringung der Wahlwerbungen (stehen ab ca. 6 Wochen vor der Wahl bereit):

Ohlstadt:
An der Dorflinde
In Buchenried
An der Schwaiganger Straße
In Schwaiganger

Eschenlohe:
Beim Kriegerdenkmal
Mühlstraße 2 (beim Griechen)

Großweil:
Kocheler Straße (Bushaltestelle)
Kleinweil, Sindelsdorfer Straße

Schwaigen:
Grafenaschau, Am Kirchstadl

Die Aufstellung von Plakatständern ist nicht gestattet.