BY:Bezirksverband Oberbayern/Antragsfabrik/I-Voting
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bezirksverband Oberbayern von Jens Kohnert, Ron. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Oberbayern. |
- Titel = I-Voting (Abstimmung übers Internet)
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Jens Kohnert, Ron
- Betrifft
- Satzung des BzV Oberbayern / § 11
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen in § 11, Absatz 1, Satz 1 die Formulierung: "nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit" in "nur mit einer 2/3 Mehrheit von einem Bezirksparteitag oder durch ein I-Voting (Abstimmung übers Internet)" zu ändern und den Absatz "Ein Antrag auf Satzungsänderung durch ein I-Voting wird nur angenommen, wenn er mindestens zwei Wochen vor Abstimmungsende angemessen veröffentlicht wurde." nach dem Absatz 2 und vor dem dann 4. Absatz einzufügen.
Alte Version:
(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Bezirksparteitages beim Vorstand eingegangen ist.
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Bezirksverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Bezirksebene für Kommunal bzw. Bezirkswahlen bei Bedarf vom Bezirksparteitag verabschiedet werden.Neue Version:
(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur mit einer 2/3 Mehrheit von einem Bezirksparteitag oder durch ein I-Voting (Abstimmung übers Internet) beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Bezirksparteitages beim Vorstand eingegangen ist.
(3) Ein Antrag auf Satzungsänderung durch ein I-Voting wird nur angenommen, wenn er mindestens zwei Wochen vor Abstimmungsende angemessen veröffentlicht wurde.
(4) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Bezirksverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Bezirksebene für Kommunal bzw. Bezirkswahlen bei Bedarf vom Bezirksparteitag verabschiedet werden.- Begründung
Dies ist der erste Schritt, um online Abstimmungen zu ermöglichen, damit die Partizipation an SÄA größer und nicht davon abhängig ist, dass man Zeit und die Möglichkeit hat, am Parteitag anwesend zu sein
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:kone3|Jens Kohnert]], [[Benutzer:Ron|Ron“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bezirksparteitag möge beschließen in § 11, Absatz 1, Satz 1 die Formulierung: "nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit" in "nur mit einer 2/3 Mehrheit von einem Bezirksparteitag oder durch ein I-Voting (Abstimmung übers Internet)" zu ändern und den Absatz "Ein Antrag auf Satzungsänderung durch ein I-Voting wird nur angenommen, wenn er mindestens zwei Wochen vor Abstimmungsende angemessen veröffentlicht wurde." nach dem Absatz 2 und vor dem dann 4. Absatz einzufügen.Alte Version:§ 11 - Satzungs- und Programmänderung(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Bezirksparteitages beim Vorstand eingegangen ist.(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Bezirksverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Bezirksebene für Kommunal bzw. Bezirkswahlen bei Bedarf vom Bezirksparteitag verabschiedet werden.Neue Version:§ 11 - Satzungs- und Programmänderung(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur mit einer 2/3 Mehrheit von einem Bezirksparteitag oder durch ein I-Voting (Abstimmung übers Internet) beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Bezirksparteitages beim Vorstand eingegangen ist.(3) Ein Antrag auf Satzungsänderung durch ein I-Voting wird nur angenommen, wenn er mindestens zwei Wochen vor Abstimmungsende angemessen veröffentlicht wurde.(4) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Bezirksverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Bezirksebene für Kommunal bzw. Bezirkswahlen bei Bedarf vom Bezirksparteitag verabschiedet werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Soll beim I-Voting keine 2/3-Mehrheit gelten? Bzw. sollten nicht die 2/3 aus der Summe beider möglichen Stimmen genommen werden?
- das Quorum steht vor beiden Alternativen und gilt damit für beide
- beider möglichen Stimmen?!? gucken wir dafür in die Glaskugel - beim Parteitag wird das Quorum von den Stimmberechtigen Anwesenden berechnet, beim I-Voting von den Teilnehmern über den Abstimmzeitraum
- Wo steht, wie dieses I-Voting aussehen soll?
- die Umsetzung soll von der PG I-Voting erarbeitet werden, wenn dieser Antrag angenommen wird - sonst macht es keinen Sinn - "Ei und Henne"-Problem, formal soll mit dem Antrag die Möglichkeit für Online-Abstimmungen geschaffen werden - wie am Parteitag abgestimmt wird steht da auch nicht
- Man sollte dazuschreiben, daß jeder nur einmal teilnehmen kann, also entweder per I-Voting oder Anwesenheit am Parteitag
- quatsch, da der Antrag ja nur entweder oder behandelt wird - wenn wir ein gut funktionierendes System haben, könnte der Parteitag deutlich entlastet werden und die Vorstandswahlen und andere Entscheidungen könnten mehr im Mittelpunkt stehen
- Lieber eine saubere Ausarbeitung von Urabstimmungen. -- AndiPopp 10:31, 6. Mär. 2010 (CET)
- es ist eine Urabstimmung, man nuss sie ja nicht so nennen - die Ausarbeitung hat nix in der Satzung verloren - wie der Parteitag organisiert wird, steht auch nicht in dieser
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...