BY:Bezirksverband Oberbayern/Antragsfabrik/GO der MV des BzV Obb

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80px Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Bezirksverband Oberbayern von Ron.

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Sonstiger Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Ron
Titel
GO der MV des BzV Obb
Antrag

Geschäftsordnung (GO) für die Mitgliederversammlungen (MV) des Bezirksverbands Oberbayern

Konstituierung

Der Vorsitzenden des Bezirksverbands Oberbayern (BzV Obb) oder der ihm am längsten angehörende und dazu bereite Pirat eröffnet die Sitzung und leitet die MV bis der gewählte Versammlungsleiter (VL) dieses Amt übernimmt.


Akkreditierung

  1. Akkreditierungspiraten sind die Mitglieder des Vorstands oder Piraten, die vom ihm delegiert wurden.
  2. Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des (VL) oder durch GO-Beschluß durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt.
  3. Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzu stößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
  4. Verlassen und Betreten der Versammlung
    Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht. Der Pirat kann sich erneut akkreditieren lassen.


Versammlungsämter

Versammlungsleiter (VL)

  1. Ein Pirat, der von der MV gewählt wurde, leitet diese.
  2. Dem VL obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Debatte und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der VL diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.
  3. Der VL kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der MV nach einer Vertagung an.
  4. Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der MV durch den VL sofort bekannt zu machen.
  5. Der VL nimmt während der MV Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der MV angemessen bekannt macht.
  6. Grundsätzlich stellt der VL die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.

Wahlleiter

  1. Die MV wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden.
  2. Die Durchführung umfasst
    • die Ankündigung einer Wahl,
    • Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,
    • die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,
    • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.
    • das Entgegennehmen der Stimmzettel,
    • das Auszählen der Stimmen,
    • Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,
    • Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
    • Erstellung eines Wahlprotokolls.
  3. Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die MV kann einzelne Wahlhelfer ablehnen.{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}
  4. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.

Wahlordnung

(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz, oder der Parteitag anderes bestimmt.

(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.

(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.

(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.

(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}

(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.

Abstimmungen

Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge

(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.

(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}

Abstimmungen über allgemeine Anträge

(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt:

  • JA
  • NEIN
  • ENTHALTUNG

Stimmzettel, bei denen der Wille des wählenden nicht ausdrücklich erkennbar ist, sind nach Maßgabe des Wahlleiters ungültig.

(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.

Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes

(1) Es gelten die Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] entsprechend.

Wahlen

(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.

(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. {GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}

(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}

Wahlen zu Versammlungsämtern

(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.

(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat.

Wahlen zu Parteitagsämtern

(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.

(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].

Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht

(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts ist geheim.

(2) Als Wahlverfahren wird das Approval-Voting-Verfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen erhält.

(3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang gemäß §4.3.2 durchgeführt. Steht danach immer noch kein Sieger fest, wird per Los entschieden.

(4) Müssen gemäß Satzung N gleichnamige Posten besetzt werden (z.B. Beisitzer), erfolgt dies in einem Wahlgang. Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Gewählt sind die N Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen. Bei Stimmgleichstand an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danach entscheidet das Los.

(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "ja" oder "nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr "ja" als "nein"-Stimmen abgegeben wurden.

(6) Wird der Kandidat bei §4.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr "ja" als "nein"- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.3.2 durchsetzt.

Anträge

  • allgemeine Anträge an die MV

Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.

  • Änderung der Satzung oder des Programms

Anträge zum Verfahren und zur Geschäftsordnung (GO-Anträge)

GO-Anträge können jederzeit von jedem Pirat durch Heben beider Hände gestellt werden. Über GO-Anträge ist außerhalb der Rednerliste sofort abzustimmen, nachdem der Antragsteller und ein eventueller Gegenredner gesprochen haben. Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Folgende Anträge zur GO sind zulässig:

Antrag auf
  1. Vertagung der Versammlung
    • Der Antrag muss den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten.
  2. Absetzen des Verhandlungsgegenstandes von der Tagesordnung
  3. Übergang zur Tagesordnung
    • Eine Änderung der Tagesordnung kann sein
      • das Hinzufügen eines Punktes,
      • das Entfernen eines Punktes,
      • das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
      • das Ändern der Reihenfolge von Punkten. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
  4. Nichtbefassung mit einem Antrag
  5. Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes
  6. Sitzungsunterbrechung
    • Der Antrag muß die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten
  7. Schluss der Debatte bzw. Verzicht auf Aussprache
  8. Schluss der Rednerliste
    • Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen.
    • Der Antragsteller
      • darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,
      • darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und
      • darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.
  9. Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
  10. Begrenzung der Redezeit
    • Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages).
  11. Verbindung der Beratung
  12. Besondere Form der Abstimmung
  13. (Wiederholung der) Auszählung der Stimmen
  14. Änderung der Geschäftsordnung
    • Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut aufführen.
  15. Einholung eines Meinungsbildes
    • Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern
    • Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
    • Die Abstimmung wird auch bei knappem Ergebnis nicht ausgezählt.
Begründung

Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag Oberbayern 2009/Protokoll Pad

dies ist bisher nur wild zusammen kopiert !!!



<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Ron|Ron“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „=Geschäftsordnung (GO) für die Mitgliederversammlungen (MV) des Bezirksverbands Oberbayern=== Konstituierung ==Der Vorsitzenden des Bezirksverbands Oberbayern (BzV Obb) oder der ihm am längsten angehörende und dazu bereite Pirat eröffnet die Sitzung und leitet die MV bis der gewählte Versammlungsleiter (VL) dieses Amt übernimmt.=== Akkreditierung ===# Akkreditierungspiraten sind die Mitglieder des Vorstands oder Piraten, die vom ihm delegiert wurden.# Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des (VL) oder durch GO-Beschluß durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt.# Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzu stößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.#Verlassen und Betreten der Versammlung#:Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht. Der Pirat kann sich erneut akkreditieren lassen.== Versammlungsämter ==Versammlungsleiter (VL)# Ein Pirat, der von der MV gewählt wurde, leitet diese.# Dem VL obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Debatte und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der VL diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.# Der VL kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der MV nach einer Vertagung an.# Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der MV durch den VL sofort bekannt zu machen.# Der VL nimmt während der MV Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der MV angemessen bekannt macht.# Grundsätzlich stellt der VL die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.== Wahlleiter ==# Die MV wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden.# Die Durchführung umfasst#*die Ankündigung einer Wahl,#*Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,#*die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,#*das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.#*das Entgegennehmen der Stimmzettel,#* das Auszählen der Stimmen,#* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,#* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und#* Erstellung eines Wahlprotokolls.# Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die MV kann einzelne Wahlhelfer ablehnen.{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}# Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.== Wahlordnung ==(1)Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz, oder der Parteitag anderes bestimmt. (2)Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.(3)Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.(4)Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.(5)Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}(6)Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.=== Abstimmungen ======= Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ====(1)Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.(2)Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}==== Abstimmungen über allgemeine Anträge ====(1)Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt:* JA* NEIN* ENTHALTUNGStimmzettel, bei denen der Wille des wählenden nicht ausdrücklich erkennbar ist, sind nach Maßgabe des Wahlleiters ungültig.(2)Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.==== Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ====(1) Es gelten die Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] entsprechend.=== Wahlen ===(1)Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.(2)Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. {GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}(3)Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}==== Wahlen zu Versammlungsämtern ====(1)Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.(2)Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat.==== Wahlen zu Parteitagsämtern ====(1)Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.(2)Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].=== Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht ===(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts ist geheim.(2) Als Wahlverfahren wird das Approval-Voting-Verfahren angewendet: Jedes stimmberechtigteMitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten.Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen erhält.(3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unterdiesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang gemäß §4.3.2 durchgeführt. Steht danach immer noch keinSieger fest, wird per Los entschieden.(4) Müssen gemäß Satzung N gleichnamige Posten besetzt werden (z.B. Beisitzer), erfolgt dies ineinem Wahlgang. Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedochmaximal eine Stimme für einen Kandidaten. Gewählt sind die N Kandidaten mit den höchstenStimmenanteilen. Bei Stimmgleichstand an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danachentscheidet das Los.(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "ja" oder "nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt,falls mehr "ja" als "nein"-Stimmen abgegeben wurden.(6) Wird der Kandidat bei §4.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zurVerfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr "ja" als "nein"-Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.3.2durchsetzt.== Anträge ==*allgemeine Anträge an die MVDer Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.*Änderung der Satzung oder des Programms=== Anträge zum Verfahren und zur Geschäftsordnung (GO-Anträge) ===GO-Anträge können jederzeit von jedem Pirat durch Heben beider Hände gestellt werden.Über GO-Anträge ist außerhalb der Rednerliste sofort abzustimmen, nachdem der Antragstellerund ein eventueller Gegenredner gesprochen haben. Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen.Folgende Anträge zur GO sind zulässig::Antrag auf# Vertagung der Versammlung#*Der Antrag muss den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten.# Absetzen des Verhandlungsgegenstandes von der Tagesordnung# Übergang zur Tagesordnung#* Eine Änderung der Tagesordnung kann sein#**das Hinzufügen eines Punktes,#**das Entfernen eines Punktes,#**das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,#**das Ändern der Reihenfolge von Punkten. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}# Nichtbefassung mit einem Antrag# Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes# Sitzungsunterbrechung#* Der Antrag muß die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten# Schluss der Debatte bzw. Verzicht auf Aussprache# Schluss der Rednerliste#* Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. #* Der Antragsteller#**darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,#**darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und#**darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.#Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.#Begrenzung der Redezeit#*Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). # Verbindung der Beratung# Besondere Form der Abstimmung# (Wiederholung der) Auszählung der Stimmen#Änderung der Geschäftsordnung#*Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut aufführen. #Einholung eines Meinungsbildes#* Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern#* Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.#*Die Abstimmung wird auch bei knappem Ergebnis nicht ausgezählt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag Oberbayern 2009/Protokoll]]Pad=dies ist bisher nur wild zusammen kopiert !!!=*Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages*BE:Orga/LMV Wahl und Geschäftsordnung*NRW:Landesparteitag 2010.1/Geschäftsordnung 2*Geschäftsordnung (GO) für die Mitgliederversammlungen des XY e. V.*Geschäftsordnung des bayrischen Landesparteitags*Muster Geschäftsordnung für eine Mitgliederversammlung*Muster-Geschäftsordnung für Fraktionen*Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona*Bundesparteitag/Geschäftsordnung*[[Bundesparteitag 2010.2/Geschäftsordnung BPT“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Diskussion

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