BY:Bezirksverband Oberbayern/Antragsfabrik/Alternative Handlungsfähigkeit KV-Vorstand

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bezirksverband Oberbayern von Alexander Philipp.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Oberbayern.

Titel = Alternative Abschnitt C §10(10)
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Alexander Philipp
Betrifft
Satzung des BzV Oberbayern / Abschnitt §10(10)
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen folgende Änderungen an Abschnitt C der Satzung durchzuführen:
Neufassung §10(10)

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, oder kann dieses seinen Aufgaben dauerhaft nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mindestens 40% der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn die Ämter des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Bezirksvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes bestellt der Bezirksvorstand unmittelbar einen kommissarischen Kreisvorstand.


Dieser Antrag gilt als zurückgezogen, wenn der Antrag "Anhang C: Satzung Kreisverband" abgelehnt wird.

Begründung

Dieser Antrag berücksichtigt die Möglichkeit auf dem Parteitag zusätzliche Vorstandsämter einzuführen. Besteht der Vorstand aus vielen zusätzlichen Mitgliedern ist diese Regelung flexibler.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:rxl|Alexander Philipp“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bezirksparteitag möge beschließen folgende Änderungen an Abschnitt C der Satzung durchzuführen:Neufassung §10(10)Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, oder kann dieses seinen Aufgaben dauerhaft nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mindestens 40% der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn die Ämter des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Bezirksvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes bestellt der Bezirksvorstand unmittelbar einen kommissarischen Kreisvorstand.Dieser Antrag gilt als zurückgezogen, wenn der Antrag "Anhang C: Satzung Kreisverband" abgelehnt wird.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Anthem
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Twix
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Bei einem beliebig großen Vorstand ist eine Regelung bei dem 2 Rücktritte eine Neuwahl erzwingen eventuell gefährlich. Anthem
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...