BY:AG Werbemittel/Creative Commons-Empfehlungsflyer

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Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird Offline-Informationsmaterial über freie Lizenzen benötigt. Vielen Künstlern sind Projekte wie Creative Commons erfahrungsgemäß kein Begriff, da sie sich eher außerhalb des Internets bewegen.

Creative Commons Deutschland selbst verfügt über keine eigenen Info-Flyer etc.. Thomas-BY hat daher Anfang Januar 2010 bei CC Deutschland angefragt, inwiefern die Möglichkeit besteht, dass der BzV oder LV eigene CC-Info-Flyer mit Empfehlungshinweis des LV oder BzV erstellt und bereits Antwort erhalten. Auch wenn CC Deutschland verständlicherweise nicht an einer festen Zusammenarbeit mit politischen Parteien interessiert ist, so spricht dennoch nichts dagegen, dass wir Info-Material über CC erstellen und damit über die Verwendung von CC-Lizenzen informieren.

Der Entwurf für die Empfehlungsflyer entsteht hier. Wenn er fertig ist, wird beim LV oder BzV angefragt, ob die AG Werbemittel Bayern diese in Druck geben darf.

Entwürfe

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Genehmigte Flyer/Infoblätter

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"nehmt reichlich"-Flyer

(Vers. LVBY-1.11)

Verbreitung genehmigt; Druck beim LV Bayern beantragt

Zusatzinfos

Infotext von CC Deutschland

Infotext, der uns von CC Deutschland zugesandt wurde:


Creative Commons - kurz erklärt

Im Jahre 2002 wurde die Initiative Creative Commons (CC) ins Leben gerufen. Sie hat es sich seitdem zur Aufgabe gemacht, kreativen Menschen eine verlässliche und verständliche Alternative zum wohlbekannten "all rights reserved" / "alle Rechte vorbehalten" zu bieten. Dies geschieht durch ein klar verständliches, abgestuftes Lizenzenpaket, aus dem sich der Urheber eines Werkes nach seinen Vorstellungen den gewünschten "Freigabelevel" aussuchen und dadurch ein "some rights reserved" / "manche Rechte vorbehalten" erreichen kann. Vorbild für all dies war die für Software verwendete GNU General Public License (GPL), die erste weltweit erfolgreiche Open-Access-Lizenz.

Die Abstufungen des "Freigabelevels" bei der Verwendung von CC-Lizenzen stellen sich übersichtlich so dar:


- Keine Lizenz, d.h. voller Urheberrechtsschutz ... keine Freigabe

- Lizenz BY-NC-ND ... nicht-kommerzielle Freigabe von Kopien, Weitergabe

- Lizenz BY-NC-SA ... nicht-kommerzielle Freigabe von Kopien, Weitergabe, Bearbeitungen (letztere sind anschließend identisch zu lizenzieren)

- Lizenz BY-ND ...... Freigabe von Kopien, Weitergabe

- Lizenz BY-NC ...... nicht-kommerzielle Freigabe von Kopien, Weitergabe, Bearbeitungen

- Lizenz BY-SA ...... Freigabe von Kopien, Weitergabe, Bearbeitungen (letztere sind anschließend identisch zu lizenzieren)

- Lizenz BY ......... Freigabe von Kopien, Weitergabe, Bearbeitungen

- Gemeinfreiheit .... keine Beschränkungen (auch bekannt als "Public Domain"; nach deutschem Recht ist dieser Zustand allerdings nur durch Zeitablauf von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers erreichbar)


Je nach Wusch und Kontext kann der Urheber also eine (oder mehrere) CC-Lizenzen auswählen und seinen Werken im Netz "anheften". Creative Commons ist an dieser Freigabe mittels Lizenz nicht direkt beteiligt. Die Urheber verwenden die Lizenzen vielmehr völlig selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Und sie tun das immer häufiger:

Anfang 2010 wurden mindestens 350 Millionen CC-lizenzierte Einzelwerke im Internet gezählt. Wegen der dezentralen Strukturen des Netzes ist das allerdings nur eine Schätzung, die tatsächliche Zahl kann noch höher liegen. Weitere Informationen gibt es beispielsweise auf der Website von CC Deutschland unter http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/


Disclaimer für den Footer

Folgender Disclaimer wurde uns von CC Deutschland vorgeschlagen und sollte so oder so ähnlich auch im Footer des Entwurfs eingearbeitet werden:

Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen (www.creativecommons.de) wird empfohlen durch:
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Creative Commons ist ein eingetragenes Markenzeichen der Creative Commons Inc. mit Sitz in San Francisco, USA,
zu der die Piratenpartei oder deren Unterorganisationen in keinerlei Leistungsbeziehung stehen.

Weblinks