BW:Plakataktion LTW 2011 Landkreis Rottweil

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Landkreis Rottweil

Es wurden alle Städte und Gemeinden per Mail angefragt. --Monarch 22:47, 3. Jan. 2011 (CET)

Planung der Plakatierung im Pad: [1]

Ortsname Stammtisch Beschreibung Genemigung Plakatiererin / Plakatierer Anzahl Plakate
Aichhalden bei Schramberg RW Gemeinde für den Wahlkampf der Piratenpartei Deutschland anlässlich der Landtagswahl 2011 dürfen Sie in der Gemeinde Aichhalden mit Ortsteil Rötenberg Plakate in unbegrenzter Anzahl aufhängen. Ferner wird ein zeitlicher Rahmen vor der Wahl nicht festgelegt. 0
Bösingen (Kreis Rottweil) RW Gemeinde wir haben keine zeitliche Vorgaben für den Beginn der Plakatierung. Wir beschränken jedoch die Anzahl der Plakate pro Ortsteil auf 10 Plakate pro Partei. Weiterhin bitten wir Sie bei einer Befestigung an Lampenmasten darauf zu achten, dass Kabelbinder verwendet werden und auf keinen Fall Klebebänder. Beim Abreißen löst sich der Lack der Lampenmasten. 0
Dietingen bei Rottweil RW Gemeinde die Plakatierung ist ab 28.02.2011 zulässig. Es dürfen in den Ortsteilen Dietingen, Irslingen u. Böhringen je 3 Plakate und in Rotenzimmern und Gösslingen je 2 Plakate aufgehängt werden. Die Plakate dürfen das Format DIN A 1 nicht überschreiten. 0
Dornhan RW Stadt wir erteilen Ihnen hiermit die Erlaubnis zur Plakatierung.

Die Plakate sind so anzubringen, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Sofern die Plakatierung auf Privatgrundstücken vorgesehen ist, ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen.

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Dunningen (Württemberg) RW Gemeinde ????? 0
Epfendorf RW Gemeinde für die Plakatierung zur Landtagswahl stehen ab 25.02.2011 in allen Ortsteilen Plakattafeln zur Verfügung, jeweils in der Ortsmitte. 0
Hardt bei Schramberg RW Gemeinde auf Ihren Antrag vom 03. Januar 2011 erteilen wir Ihnen hiermit die

Erlaubnis, in Hardt Werbeplakate anzubringen

Die Plakate dürfen frühestens Anfang Februar 2011 angebracht werden und sind spätestens bis 29. März 2011 wieder zu entfernen.

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Lauterbach (Schwarzwald) RW Gemeinde Hiermit erteilen wir Ihnen die Erlaubnis zur Anbringung von Plakaten für die Landtagswahl 2011.

Bei uns in Lauterbach können Sie 6 Wochen vor der Wahl (KW 7/2011) Plakate aufhängen, diese müssen allerdings sofort nach der Landtagswahl wieder entfernt werden. Wir bitten allerdings um maßvolle Anbringung der Plakate. Die Aufhängung der Plakate für die Landtagswahl ist kostenfrei. Sollten Sie Plakate an Straßenlampen anbringen, so bitten wir drauf zu achten, dass die Plakate oberhalb der rot-weißen Banderole aufgehängt werden!

In Lauterbach stehen außerdem zwei Plakatierungsflächen zur Verfügung. Eine ist beim Gasthaus "Brauerei" in der Pfarrer-Sieger-Straße (bei der Konzertmuschel), eine weiter ist bei der Bushaltestelle am Friedhof. Weitere Plakatwände werden nicht aufgestellt.

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Oberndorf am Neckar RW Stadt die Stadt Oberndorf a.N. gestattet das Plakatieren für die Landtagswahl in Baden-Württemberg 1 Monat vor Beginn, also ab 27.02.2011. In dieser Zeit dürfen Plakate zur Bewerbung der Landtagswahl an öffentlichen Standorten angebracht werden. Darüber hinaus werden im Stadtgebiet explizit Plakattafeln (maximal 1 Plakat/ Partei !) für diesen Zweck aufgestellt. 0
Rottweil RW Stadt Genehmigung liegt schriftlich vor 0
Schenkenzell RW Gemeinde gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt:

1. Die Gemeinde stellt zwei Plakatierungstafeln (Bereich Bahnhof und Bereich Bushaltestelle Hansjakobstraße) zu Nutzung für alle Parteien zur Verfügung. Die Tafeln haben eine Größe von ca. 2x3 m. Die Aufstellung ist in der 6. KW vorgesehen, sodass diese vorauss. ab 14. 2. zur Verfügung stehen werden. Eine Platzeinteilung oder Reservierung erfolgt nicht. 2. Eine Plakatierung an Straßenbeleuchtungsmasten, Brückengeländer, Bäumen oder änhliches ist in Schenkenzell nicht gestattet. 3. Jeder Partei ist es freigestellt selbstständige Plakatständer und Tafeln aufzustellen. Im öffenlichen Verkehrsraum ist die Verkehrssicherheit (auch für Fußgänger) jederzeit zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Aufstellvorrichtungen sturmsicher sein. Bei der Nutzung von privaten Grundstücken ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen. usw.

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Schiltach RW Stadt in Schiltach werden keine Plakatierungswände aufgestellt. Bitte verwenden Sie bei Plakatierung an Laternenmasten keinen Draht sondern Kabelbinder o.ä., um die Lackierung nicht zu beschädigen. Ansonsten ist in Schiltach die Plakatierung im Zusammenhang mit Wahlen nicht weiter reglementiert. Die Plakate sind nach der Wahl oder wenn sie wegen Witterungseinflüssen verunstaltend wirken, unverzüglich wieder zu entfernen. 0
Schramberg RW Stadt die Wahlplakate wurden bisher ohne Genehmigung, Gebühren und in unbegrenzter Anzahl zugelassen.

Dies gilt grundsätzlich auch für 2011. Es wird empfohlen, pro Partei und Wahl nicht mehr als:

• je 10 Plakate in Sulgen und Schramberg • je 5 Plakate in den anderen Ortsteilen

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Somit müssen keine Genehmigungsaufkleber auf den Plakaten sein.

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Tennenbronn RW ????? 0
Sulz am Neckar RW Stadt Das vorübergehende Aufhängen von Werbetafeln wird nach § 16 der Stadtpolizei-verordnung befristet genehmigt vom 14.02. bis zum 27.03.11.

Format: DIN A 1 Anzahl der Tafeln: 40 Werbetafeln im Sulzer Stadtgebiet (3 Tafeln pro Stadtteil, 13 Tafeln

                                Kernstadt einschl. Schillerhöhe und Kastell) 
                                Hinweis: Wir empfehlen Ihnen als Standorte für eine sinnvolle Plakatie-
                                               rung u.a. die L 409/Beginn Hartensteinstraße (Sulz-Kastell),
                                               Freudenstädter Straße/Kniesteige (Sulz-Schillerhöhe), B 14,
                                               Bergfelder Klinge (neue Umfahrung).
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Villingendorf RW Gemeinde hiermit erteilen wir Ihnen die Genehmigung zur Plakatierung zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27.03.2011. Bitte beachten dabei die Hinweise auf dem Informationsblatt in der Anlage.

1. Die Genehmigung gilt für die 5 Wochen vor dem Wahltermin bis einschließlich dem 5. Werktag, der dem Wahltag folgt.

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Vöhringen (Württemberg) RW Gemeinde ????? 0
Wellendingen (Württemberg) RW Gemeinde gemäß § 15 Abs.1 der örtlichen polizeilichen Umweltschutzverordnung benötigen Sie für das Aufhängen von Plakaten politischer Parteien, die nur vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden keine Erlaubnis der Gemeinde

Bitte beachten Sie dennoch folgende Auflagen

1. Der Abstand zur Straße muss mindestens 50 cm betragen. 2. Plakate dürfen erst 4 Wochen vor dem Wahltag aufgehängt werden. 3. Die Anzahl ist beschränkt auf maximal 10 Plakate in Wellendingen und 5 Plakate im Ortsteil Wilflingen. 4. Innerhalb des Gebäudes und an den Gebäuden, in dem sich der Wahlraum befindet (Rathaus Wellendingen ,Schloßplatz 1 und Bürgerhaus Wilflingen, Schulstraße 10) ist jede Plakatierung im Umkreis von 20 m verboten.

Wenn Sie mir die gewünschte Anzahl der Plakate mitteilen, lasse ich Ihnen die Genehmigung mit den Genehmigungskleber zukommen.

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Zimmern ob Rottweil RW Gemeinde nach unserer Polizeiverordnung benötigen Sie für die Dauer des Wahlkampfes keine Einzel-Genehmigung für die Plakatierung in der Gemeinde Zimmern o.R.

Hier gilt bei der Nutzung der öffentlichen Flächen (vornehmlich Leuchten-Maste) das "Windhundprinzip".

Es sind dabei allerdings die üblichen straßenrechtlichen Vorschriften zu beachten.

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Fluorn-Winzeln RW Gemeinde für die Plakatierung zur Landtagswahl ist keine besondere Erlaubnis notwendig.

Ab wann und wieviel Sie plakatieren bleibt Ihnen überlassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Buswartehäuschen nicht mit Plakaten beklebt werden dürfen.

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Eschbronn (Württemberg) RW Gemeinde für die Plakatierung anlässlich der Landtagswahl haben wir keine zeitlichen Einschränkungen und auch keine Einschränkung bei der Anzahl der Plakate. 0
Deißlingen (Neckar) RW Gemeinde Sie und die anderen kandidierenden Parteien werden von mir in den kommenden Tagen eine schriftliche Mitteilung erhalten. Wir haben –wie bisher auch – die Absicht, Plakattafeln in den beiden Ortsteilen Deißlingen und Lauffen aufzustellen. Die Aufstellung werden wir in der 5. KW, also ab dem 31. Januar 2011 durch den Bauhof vornehmen. Bitte gedulden Sie sich noch einige Tage. 0
Summe 0

Die jeweiligen Sicherheitsauflagen hab ich jetzt weggelassen... Monarch