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BW:Landkreis Böblingen/Kommunalwahlprogramm 2014
Präambel
Oberstes Ziel der Piratenpartei ist es, die Demokratie zu stärken und näher an die Menschen heranzuführen. Dafür ist es unerlässlich, die Transparenz öffentlicher Entscheidungen zu erhöhen und die Mitwirkungsrechte der Menschen zu verbes-sern.
Diese Themen lassen sich auch und gerade auf kommunaler Ebene verwirklichen. In unserem Kommunalwahlprogramm finden sich daher in den ersten beiden Ab-schnitten unsere Vorschläge, wie die Transparenz und Mitbestimmung im Landkreis Böblingen verbessert werden kann. In den folgenden Abschnitten 3 bis x finden sich schließlich konkrete Ansätze, wie wir gemeinsam mit den Menschen im Land-kreis Böblingen unseren Landkreis verbessern können.
Kommunalprogramm
Beschlossen durch die 1. Mitgliederversammlung am 09. Februar 2014 in Herren-berg.
Das Kommunalprogramm der Piratenpartei Kreisverband Böblingen ergänzt und erweitert das kommunalpolitische Grundsatzprogramm für Baden-Württemberg, wie es in Kapitel 2 aufgeführt ist.
Bürgerbeteiligung, Mitbestimmung
Vorwort
Wir helfen (auf Wunsch) bei der Auswahl von Lösungen und Methoden auf dem Stand der Technik.
Frühe Bürgerbeteiligung und Umfassende Transparenz
Bürgerbeteiligung beginnt mit Information und Transparenz. Akzeptanz von Projekten wird durch Nachvollziehbarkeit geschaffen. Die Bürger müssen früher als bisher in die Planung von Projekten eingebunden werden. Insbesondere bei öffentlichen Bauvorhanden wird die breite Öffentlichkeit oft erst in den wenigen Wochen der Einspruchsfrist im Planfeststellungsverfahren mehr oder weniger umfassend informiert. Wir wollen die aktive Bürgereinbindung ab Beginn der Planungen umsetzen. Möglichkeit von Bürgerentscheiden nutzen Selbst bei umstrittenen Projekten wird die Möglichkeit von Bürgerentscheiden nur selten genutzt. Wir möchten in solchen Fällen nach Offenlegung aller vorhandenen Informationen die Bürger aktiv und verbindlich zu ihrer Einstellung befragen.
Forderung nach Einführung einer Bürgerbefragung
Einmal jährlich für - ausreichend große Bauleitplanungen, öffentliche Infrastruktur-projekte usw. ohne feste Limits - verschickt die Verwaltung im Auftrag des Gemein-derats (im Vorfeld ist Input der Bürger erwünscht, z.B. via gelbe Karte) einige Fra-gen schriftlich mit eindeutigem Code an die Bürger. Diese können den Fragebogen per Post zurückschicken oder alternativ elektronisch mittels des Codes im Internet ausfüllen - es gilt eine Frist von einem Monat ab Versand. Es besteht keine Mit-machpflicht, nur ein Recht dazu (analog Wahlrecht ohne Wahlpflicht). Der Ge-meinderat muss das Ergebnis der Befragung für alle gestellten Fragen in den zu-ständigen Ausschüssen und im Plenum behandeln und alles veröffentlichen.
Forderung nach Ausgestaltung des Petitionsrechts für die Stadt
Petitionsrecht praktikabel und normenklar: für Gemeinderat und Verwaltungsein-richtungen, generell online, aber mit der zusätzlichen Möglichkeit, Petitionen über Bürgerbüros einzureichen. Mindestanzahl von Petitionsunterstützern für die ver-pflichtende Behandlung: 1% (ca. 5000 absolut). Auch Resolutionen an das Land können so ausgelöst werden.
Raumordnung und Bauleitplanung
Wir stimmen für die verpflichtende Bürgerbeteiligung während der Raumordnungs-verfahren, d.h. vor Bebauungsplanerstellung ist zwingend im Vorfeld mit der Bür-gerschaft das Vorhaben abzustimmen. Dabei wird auch klar, wie viele Menschen vor Ort sich jeweils dafür interessieren; die Vorschläge sind für das weitere Vorge-hen verbindlich.
Bürgerlotsen
Ehrenamtliche Bürgerlotsen, die möglichst alle Alters- und Bevölkerungsgruppen repräsentieren und als Schnittstellen zu Kommunalpolitik dienen (wie in Mann-heim). Die Lotsen werden jährlich öffentlich im Rathaus geehrt (wie Blutspender)! Im Stuttgarter Diakonissenkrankenhaus gibt es z.B. bereits solche Lotsen für Patien-ten, die das Gebäude betreten. Auch für Rathäuser ist das sinnvoll.
Bürgerportal
Virtuelles Gemeinschaftsprojekt Bürgerportal (wie von OB Ude in München, s. http://direktzu.muenchen.de/ude ). Dort können Meinungen aller Stakeholder (= Be-teiligte aus Bürgerschaft, Politik und betroffenen Firmen) für vorgegebene Angele-genheiten gesammelt werden.
Whistleblower-Schutz
Die Piratenpartei Kreisverband Böblingen fordert die Einrichtung einer Meldestelle für Verwaltungsangestellte, die einen Missstand in der Verwaltung bemerkt haben. Sogenannte Whistleblower sollen einen umfassenden Kündigungsschutz erhalten und nach Möglichkeit ihre Anonymität warnen können.
Die Einrichtung dieser Meldestelle soll ausdrücklich andere Gemeinden, Unter-nehmen etc. ermutigen, das Konzept zu übernehmen
Bürgerhaushalte einführen
Die Piratenpartei Böblingen setzt sich, sofern dieser noch nicht existiert, für einen Bürgerhaushalt für den Landkreis Böblingen, den Stadtkreis Böblingen und in den Kommunen ein. Wir fordern ein zunächst jährliches Ansteigen des durch die Bürger direkt verwalteten Etats. Kritiker erhalten so die Möglichkeit, den Erfolg der direkten Demokratie zu erleben und sich langsam darauf einzustellen oder aber ein Schei-tern darzulegen und zu klassischen Haushaltsformen zurückzukehren. Wichtig zur Einschätzung finanzieller Verflechtungen in der Kommune sind die Zahlungsströ-me. Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Aus- und Einzahlungen an und von juristischen Personen veröffentlicht werden. Eine Recherchemöglichkeit wollen wir über die Website der Städte und Gemeinden sowie des Landkreises anbieten, ohne dass es einer Registrierung bedarf oder der Zugang hierzu in sonstiger Weise Be-schränkungen unterliegt. Wenn Zahlungsprozesse nicht veröffentlicht werden dür-fen (z. B. Steuergeheimnis) oder anonymisiert werden müssen, wollen wir zumin-dest die Höhe der Beträge öffentlich bekannt geben. Jugendgemeinderäte Um die Jugend im Sinne demokratischer Werte zu erziehen und ihnen die Möglich-keit zur Mitbestimmung zu geben, treten wir – wo noch nicht geschehen - für die Einrichtung von Jugendgemeinderäten mit eigenem Budget ein. Vertreter des Ju-gendgemeinderates sollen im Gemeinde- bzw. Stadtrat ein Rede- und Antragsrecht erhalten. Zur Erhöhung der Wahlbeteiligung, die bei Jugendgemeinderäten erfahrungsge-mäß eher niedrig ausfällt, können Maßnahmen wie etwa die Aufstellung der Wahl-urnen in Schulen zur Unterrichtszeit ergriffen werden. Kommunales Wahlrecht für Bürger ausländischer Staaten. Auch ausländische Mitbürger sind Teil unserer Ge-sellschaft. Wir setzen uns daher für ein kommunales Wahlrecht für Bürger auslän-discher Staaten ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Dieses kommunale Wahlrecht soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten. Baden-Württemberg soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.
Unechte Teilortswahl abschaffen
Wir setzen uns, sofern noch nicht geschehen, für die Abschaffung der unechten Teilortswahl ein, die jedem Wohnbezirk bzw. Ortsteil einer Kommune ein Kontingent an Sitzen im Stadt- bzw. Gemeinderat zusichert. Seit der Gemeindereform in den 1970er-Jahren sind die Orte im Kreis politisch weit genug zusammengewachsen, um auf diese komplizierte und somit fehleranfällige Sonderregelung verzichten zu können. Die Wahlergebnisse der Vergangenheit bestätigen dies. Die unechte Tei-lortswahl zwingt den Ortsteilen zudem die Beschränkung auf, nur so viel Kandida-ten für den Gemeinderat aufzustellen, wie ihnen durch das Kontingent Sitze zuge-wiesen sind. In Orten, in denen die Abschaffung der unechten Teilortswahl als strit-tig angesehen wird, soll hierüber ein Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid statt-finden.
Wahlbeobachter
Wir befürworten die Beobachtung von Wahlen auf allen Ebenen, um mögliche Ma-nipulationen zu verhindern. Leider machen Bürger kaum von diesem Recht Ge-brauch. Wir werden deshalb aktiv über die Möglichkeit der Wahlbeobachtung infor-mieren.
Keine Wahlgeräte
Die Piratenpartei lehnt die Nutzung von Wahlgeräten aller Art (beispielsweise me-chanische Wahlmaschinen oder Wahlcomputer) ab. Wahlcomputer sind manipu-lierbar, und die Korrektheit der Wahl kann nur noch von Experten nachvollzogen werden. Der Nutzen keiner Geräteklasse rechtfertigt die hohen Anschaffungs- und Betriebskosten.
Transparenz, offene Verwaltung
Transparenz ist die Basis für Mitbestimmung. Ohne Informationen über anstehende Entscheidungen können sich die Bürger kein eigenes Bild der Sachlage bilden. Wir streben daher die zeitnahe, vollständige und für alle Bürger leicht zugängliche Ver-öffentlichung von Informationen an, die zur Meinungsbildung benötigt werden. Der Datenschutz betroffener Dritter ist hierbei zwingend zu beachten. Zudem müssen die Wege der Entscheidungsfindung klar kommuniziert werden.
Gläserne Kommune
Eine gläserne Kommune bildet die Vorrausetzung für mündige Bürger und eine echte Bürgerbeteiligung. Die Unterlagen der öffentlichen Sitzungen städtischer Gremien inklusive Bezirksbei- und Jugendräte sollen grundsätzlich maschinenles-bar zentral im Internet zugänglich gemacht werden.
Open Access
Dokumente, die von den Verwaltungen erstellt oder in Auftrag gegeben werden, müssen für alle Bürger frei nutzbar sein. Wir streben daher die gemeinfreie Veröf-fentlichung aller Dokumente an. In den wenigen Fällen, in denen eine kommerziel-le Nutzung beispielsweise aufgrund von Rechten Dritter eingeschränkt werden muss, werden diese unter den Bedingungen einer passenden Creative Commons Lizenz für die nichtkommerzielle Nutzung zugänglich gemacht. Um gesuchte Do-kumente einfach auffindbar zu machen, soll die Veröffentlichungsplattform mit ei-ner geeigneten Suchfunktion ausgestattet sein. Idealerweise findet die Veröffentli-chung über Dokumentenserver, sogenannte Repositorien, statt. Die Vernetzung aller kommunalen Open-Access-Repositorien ermöglicht Suchfunktionen, die sich über alle Server erstrecken und somit einen benutzerfreundlichen Zugriff gewähr-leisten. Außerdem trägt die Vernetzung zur Verbreitung und Wahrnehmung aller Werke bei. Langzeitarchivierung, um die Inhalte dauerhaft zu speichern und die Wahrung der Authentizität durch digitale Signaturen sind wichtige Aspekte, die be-rücksichtigt werden müssen.
Freie und plattformunabhängige Dateiformate für staatliche Veröf-fentlichungen
Offene Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind. Diese müssen möglichst in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Der Zu-gang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Com-putersystem jemand benutzt, ob spezielle Software installiert oder gekauft wurde. Deshalb ist es erforderlich, Veröffentlichungen in einer Form vorzunehmen, die auf offenen standardisierten Formaten basiert.
Informationsfreiheit
Solange Baden-Württemberg als eines der wenigen Bundesländer auf Landesebe-ne noch kein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet hat, müssen wir den Zu-gang zu amtlichen Dokumenten auf kommunaler Ebene regeln. Hierzu streben wir Informationsfreiheitssatzungen an, die jedem Bürger voraussetzungslos einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen garantieren. Prinzipi-ell sollen die Kommunen jedoch selbst aktiv eine Kultur der offenen Verwaltung vorleben. Dies umfasst auch die konsequente Veröffentlichung von für die Öffent-lichkeit relevanten Dokumenten. Amtliche Dokumente sind daher auch so anzulegen, dass sie ohne Verstöße gegen Datenschutz und berechtigte Geheimhaltungsinteressen sofort und ohne vorherige umständliche Bearbeitung an Bürger herausgegeben werden können.
Siehe Anlage 1: Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für die Städte und Gemeinden in der Region
Eine Schlichterstelle für eindeutig unzulässige Anfragen wird angestrebt.
Öffentlich-Private Partnerschaften transparent machen
Öffentlich-private Partnerschaften müssen rechtzeitig vor dem Abschluss offenge-legt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich selbst ein Bild von den In-halten der zu treffenden Vereinbarungen machen können. Das wesentliche Prob-lem bei solchen Projekten sehen wir in der Vermarktung öffentlicher Interessen. Damit fördert die Kommune, dass private Einrichtungen Einfluss auf kommunale Aufgabenfelder nehmen.
Transparenz der Kommunalparlamente
Die Sitzungen der kommunalen Volksvertretungen werden – wenn überhaupt – nur von wenigen Bürgern verfolgt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Wir setzen uns da-her dafür ein, für Stadt- und Gemeinderäte inklusive deren Ausschüsse sowie sinngemäß ebenso für den Kreistag und seine Ausschüsse folgende Mindeststan-dards für eine bürgerfreundliche, transparente Volksvertretung einzuführen:
Veröffentlichung von Antragsvorlagen
Bereits vor der Sitzung sollen nicht nur Ort, Termin und Tagesordnung, sondern auch die öffentlichen Antragsvorlagen veröffentlicht werden. Der traditionelle Weg über die Möglichkeit der Einsicht in den Rathäusern ist hierbei nicht ausreichend, sondern muss durch eine Bereitstellung auf der Internetseite der Kommune ergänzt werden. Dies ist meist ohne Mehrkosten möglich, da die Antragsvorlagen im Regel-fall bereits digital vorliegen. Ziel muss es sein, grundsätzlich alle Dokumente einer Kommune, des Kreistages und des Landratsamts Schritt für Schritt elektronisch auf-findbar und zugänglich zu machen.
Übertragung und Aufzeichnung
Die Sitzungen finden oft zu Zeiten statt, an denen viele Menschen ihnen nicht per-sönlich beiwohnen können. Daher müssen sie über das Internet übertragen und aufgezeichnet werden. Hierfür existiert eine große Zahl an kostenfreien Lösungen. Idealerweise sollte es den Bürgern so auch möglich sein, aus der Ferne Fragen einzubringen. Die Protokolle sind zusammen mit den Aufzeichnungen zeitnah nach oder bereits während der Sitzung zu veröffentlichen. Der Datenschutz von Besuchern der Sitzung kann durch einfache Maßnahmen wie der Einschränkung des Aufnahmebereichs auf die offiziellen Teilnehmer oder Unterbrechung der Ton-übertragung bei Fragen aus dem Plenum sichergestellt werden. Wir streben zusätzlich eine einfach durchsuchbare Archivierung und Veröffentli-chung der Aufzeichnungen an.
Nicht-Öffentliche Sitzungen minimieren
Wir sehen die Notwendigkeit, auch nichtöffentliche Sitzungen abzuhalten. Insbe-sondere der Datenschutz einzelner Beteiligter – beispielsweise bei Baumaßnah-men privater Natur, oder der Diskussion von Angeboten auf Ausschreibungen – kann dies im Einzelfall rechtfertigen. Die teilweise oder vollständige Nichtöffentlich-keit von Sitzungen ist jedoch ausnahmslos zu begründen und auf das notwendige Maß zu reduzieren. Ohne nachvollziehbare Begründung darf kein Tagesordnungs-punkt nichtöffentlich abgehalten werden. Veröffentlichung von Satzungen und Ge-schäftsordnungen Satzungen, Geschäftsordnungen und andere Dokumente, die zum Verständnis der Abläufe in den Räten notwendig sind, sollen auf den entspre-chenden Internetseiten veröffentlicht und verständlich dargestellt werden. Dies er-möglicht den Bürgern ein Verständnis für die Arbeit in den Gremien.
Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen
Die Piratenpartei Kreisverband Böblingen wird sich dafür einsetzen, die Möglichkeit zur Nutzung von Open Source Software als Alternative zu proprietärer Software zu evaluieren und an geeigneter Stelle umzusetzen bzw. deren Umsetzung mit voran-zutreiben.
Transparenter Haushalt
Der Haushaltsplan inklusive Stellenplan der Kreise, Städte und Gemeinden sollen vor Beschluss durch die zuständigen Gremien veröffentlicht werden, damit Bürger die Diskussion begleiten können. Die Pläne und der beschlossene Haushalt wer-den in offenen Formaten mit einer freien Lizenz und separat in einem maschinen-lesbaren Format online zur Verfügung gestellt und archiviert.
Datenschutz
Datenherausgabe durch Bürgerämter nur nach Zustimmung
Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilli-gung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. Alle Bürgerämter Der Stadt werden angehalten, diese Praxis zu beenden, da sie dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung widerspricht. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.
Datenschutzschulungen für kommunale Mitarbeiter
Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz sind umfangreich und ändern sich häufig. Regelmäßige Schulungen zum Landesdatenschutzrecht und Datenschutz-vorschriften sowie den Rechten der Betroffenen sollen den Mitarbeitern zu einem sensiblen Umgang mit Daten und datenschutzgerechten Arbeitsabläufen verhelfen.
Bildung, Familienpolitik
Vorwort
Bildung ist das wichtigste Gut in unserer Gesellschaft. Sie zu fördern sollte oberstes Ziel der Politik sein. Daher setzen wir uns für den Ausbau der frühkindlichen Bil-dung ein. Kindertagesstätten müssen ausgebaut werden. Die Ausstattung der Grund- und weiterführenden Schulen muss gewährleistet sein. Ebenso wichtig wie die Bildung der Kinder und Jugendlichen ist die Erwachsenenbildung; auch hierfür müssen ausreichend Angebote vorhanden sein.
Der Kindertagesstätte wie auch dem Familienzentrum fallen als Orte der frühkindli-chen Bildung bei der Kinder- und Familien-Politik eine entscheidende Rolle zu.
Selbstbestimmtes Leben - Spielerisch Voraussetzungen erlernen
In den ersten Jahren werden wichtige Voraussetzungen für ein späteres selbstbe-stimmtes Leben geschaffen. Diese Fähigkeiten sollen spielerisch unter Berücksich-tigung der unterschiedlichen Interessen der Kinder in alle Bildungsfelder vermittelt werden. Kinder sollen entsprechend ihrer Begabung und unabhängig der sozialen und kulturellen Herkunft die bestmöglichen Voraussetzungen für den Schulbeginn und ihr weiteres Leben erwerben.
Chancengleichheit bei der frühkindlichen Bildung
Kinder sollen entsprechend ihrer Begabung und unabhängig der sozialen und kul-turellen Herkunft die bestmöglichen Voraussetzungen für den Schulbeginn und ihr weiteres Leben erwerben.
Kostenlose Kinderbetreuung
Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Kinder in der Grundschule leichter lernen und sich besser in einer Gruppe zurechtfinden. Gleichzeitig können Kindergärten, Kinderkrippen und ande-re Kindertagesstätten maßgeblich zur Entlastung berufstätiger Eltern beitragen und es manchen Eltern überhaupt erst ermöglichen, einen Beruf auszuüben.
Deshalb möchten wir in Übereinstimmung mit unserem Landtagswahlprogramm den Besuch von Kindergärten nach dem dritten Lebensjahr und der Besuch von Kinderkrippen bereits nach dem ersten Lebensjahr für jedes Kind kostenlos anbie-ten. Durch dieses aus Landesmitteln zu finanzierende Angebot erhalten alle Kinder unabhängig von ihrem familiären und gesellschaftlichen Hintergrund möglichst gleiche Voraussetzungen für den weiteren Bildungsweg.
Die Betreuung soll nicht nur als Übergang, sondern als Teil des integrierten Bil-dungs- bzw. Schulsystems gesehen werden.
Freiwillige Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes
Die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes für U3-Jährige soll freiwillig sein. Wir kennen die Bedeutung der Eltern-Kind-Bindung in den ersten Lebensjahren an.
101% - Lieber ein Platz zu viel als einer zu wenig
Wir setzen wir uns für ein Betreuungsplatzangebot von 101%, bezogen auf den tat-sächlichen Bedarf, ein. Sowohl für die U3-, als auch für die Ü3-Jährigen soll ohne längere Wartezeit ein Angebot in Wohnnähe verfügbar sein.
Mehr Personal in der Betreuung
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Betreuungsplätze ist bei der erforderlichen Aufstockung des Personalbestands der Betreuungsschlüssel entsprechend euro-päischen Standards einzuhalten. Das bedeutet ein Verhältnis von Betreuern zu Kindern von 1:3 für Ein- bis Zweijährige und 1:4 für Zwei- bis Dreijährige.
Höherer Anteil männlicher Erzieher in der Betreuung
Wir setzen uns für einen höheren Anteil männlicher Erzieher in der Betreuung ein. Männliche und weibliche Erzieher haben in ihrer Funktion als Bezugsperson die gleiche Bedeutung.
Mitarbeiter mit Migrationshintergrund
Wir unterstützen eine Höhere Quote der Mitarbeiter mit einem Migrationshinter-grund. Der Zugang zu Kindern und Eltern mit einem Migrationshintergrund ist durch Mitarbeiter, die selber einen Migrationshintergrund haben, leichter.
Qualifizierte Ausbildung
Wir unterstützen die Beschäftigung von mehr Fachkräften mit dem Abschluss eines FH oder Hochschulstudiums, sowie das Angebot kontinuierlicher Weiterbildungs-maßnahmen. Eine bestmögliche Ausbildung spielt bei der Kinderbetreuung eine entscheidende Rolle.
Bessere Bezahlung
Wir setzen uns für eine übertarifliche Bezahlung in der Kinderbetreuung ein. Zum einen soll dies dem Fachkräftemangel in der Betreuung entgegenwirken und zum anderen die Wertigkeit der Tätigkeit widerspiegeln.
Qualität vor Quantität beim Neubau von KiTas
Neben dem Ausbau bereits vorhandener ist auch der Bau neuer KiTas erforderlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Unterversorgung und dem Rechtsanspruch ab 08.2013 muss Qualität vor Quantität gelten. Eine befristete Absenkung von Baustandards gilt es zu vermeiden. Wir setzen uns zudem für eine vorausschauen-de Planung bei der Modernisierung von Betreuungseinrichtungen sowie für konti-nuierliche Instandhaltungsmaßnahmen ein.
Kontinuierliche Instandhaltungsmaßnahmen
Wir setzen uns für eine vorausschauende Planung bei der Modernisierung von Be-treuungseinrichtungen sowie für kontinuierliche Instandhaltungsmaßnahmen ein.
Gleichrangige Unterstützung von Trägern
Sofern die Rahmenbedingungen erfüllt sind, sollen öffentliche und freie Träger die gleiche Priorisierung erfahren. In Stadtteilen mit einem signifikanten Anteil, bei-spielsweise muslimischer Familien, ist ein entsprechendes Angebot geeigneter Trä-ger zu berücksichtigen.
Städtische Eigenbetriebe als Vorbild betrieblicher KiTas
Die Verbesserung der Betreuungssituation in den KiTas der Eigenbetriebe soll als Vorbildfunktion für das Engagement der Unternehmen dienen.
Benchmarking und Best Practices zur Qualitätssteigerung
Ein kontinuierlicher Vergleich von KiTas sowohl in der Region, als auch in Europa, erhöht die Qualität der Einrichtungen und verbessert die Chancengleichheit der Kinder. Die nach einem Benchmarking ermittelte beste Vorgehensweise (Best Prac-tices) gilt es vollständig zu übertragen oder zumindest im Sinne von Good Practices punktuell zu übernehmen.
Vereinbarung von Beruf und Familie
Die Öffnungszeiten sollen sich an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren. Im Sin-ne des Work-Life-Balance ist der Betrieb während der Ferien zu gewährleisten.
Integration und Inklusion
Wir setzten uns für eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den KiTas ein. Kindern mit einer Behinderung sollen ein ungehinderter, d.h. auch selbst bestimmter Zugang zum gemeinsamen Lernen, eine individuell angemessene hochwertige Betreuung und eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.
Kulturelle Vielfalt nutzen
Die Zuwanderung von Menschen mit einem Migrationshintergrund stellt eine Berei-cherung für unsere Gesellschaft dar. Kultur und Sprache von Kindern mit einem Migrationshintergrund soll spielerisch in den KiTa Alltag einfließen.
Sprachförderung im Hinblick auf die Einschulung
Die Entwicklung, sowohl im Sprachverständnis und als auch im Ausdruck, muss durch aktive Unterstützung erfolgen. Kontinuierliche Überprüfungen durch Betreu-er vor Ort gewährleisten eine individuell angepasste Förderung in Bezug auf die Integration und Einschulung.
Förderung von Familienzentren
Wir setzten uns für den Neubau von Familienzentren und den Ausbau von KiTas zu solchen ein. An dem Ort der Begegnung werden Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder in Kursen durch ausgebildete Fachkräfte beraten und unterstützt im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe.
Elternbildung besser nutzen
In den Betreuungseinrichtungen sollen Elternkurse in deutscher als auch in aus-ländischer Sprache zu den Themen Bildung, Erziehung und Gesundheit von aus-gebildete Mentoren gegeben werden, die zum Teil selbst Eltern mit Migrationshin-tergrund sind. Die Initiative für Kinder und Familienbildung (KiFa) leistet dies vor-bildlich.
Vernetzung von Familien mit Migrationshintergrund verbessern
Die Verbesserung der Vernetzung besonders von Familien mit einem Migrations-hintergrund ist ein zentraler Aspekt der Kinder und Familienpolitik. Allerdings brin-gen Familien mit einem Migrationshintergrund ihre Kinder oftmals nicht zur Betreu-ung. Die Vernetzung und damit verbundene bessere Einbindung in die Gesell-schaft soll deswegen im Familienzentrum und durch den gezielten Einsatz von So-zialarbeitern, die selber einen Migrationshintergrund besitzen, erfolgen. Wir setzen uns für eine qualifizierte Ausbildung und höhere Bezahlung von Sozialarbeitern ein.
Elternbeteiligung
Eine frühzeitige Evaluation vor Beginn des Kindergartenjahres soll relevanten Da-ten, wie beispielsweise den Bedarf an Plätzen in Wohn- bzw. Arbeitsnähe oder bei den Öffnungszeiten ermitteln. Bei einer geringen Rücklaufquote gilt es ein zeitna-hes Nachfassen durchzuführen. Eltern aus umliegenden Gemeinden soll die Mög-lichkeit der Partizipation angeboten werden. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen sollen sich an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren. Im Sinne der Work-Life-Balance ist der Betrieb während der Ferien zu gewährleisten.
Regional vernetztes Online Anmeldesystem
Die per Elternbefragung ermittelten Kriterien und jeweiligen Ausprägungen sollen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz abrufbar sein. Die Vernetzung der Kommunen und Träger miteinander soll bei der Vergabe der Betreuungsplätze in Form eines Anmeldesystems die Warteschlangenproblematik lösen und Eltern und Kindern nach den persönlichen Bedürfnissen die bestmögliche Betreuung ermögli-chen.
Durch die Vernetzung der einzelnen Einrichtungen können Überkapazitäten kom-pensiert und Warteschlangen verhindert werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch seit 08.2013 ein wichtiger Aspekt.
Einrichtung einer Sammelbörse für Musikinstrumente
Wir setzen uns für die Einrichtung einer Sammelbörse für gespendete Musikinstru-mente ein. Die Zielgruppe sind Grundschulen im Landkreis Böblingen. Das Ziel dieser Sammelbörse ist es, Kindern frühzeitig den Kontakt zu Musik und Musikin-strumenten zu ermöglichen da eine Beschäftigung mit Musik das Sozialverhalten und die Konzentrationsfähigkeit fördert. Gleichzeitig wird auch eine erste kulturelle Bildung erlangt. Somit wird mit relativ einfachen Mitteln eine langfristig positive Auswirkung auf unsere Gesellschaft erzielt. Die Musikinstrumente sollen auch für andere Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Musikvereine und Musik-schulen verfügbar sein, sofern kein Bedarf von einer Grundschule angemeldet werden sollte.
Verstärkte Zusammenarbeit weiterführender Schulen
Der fortschreitende Ausbau von Hauptschulen zu Werkrealschulen sowie die Ko-operation von Schulen an mehreren Standorten (Beispiel Werkrealschule Weisen-bach-Forbach) ist ein erster Schritt zu einem effizienteren Bildungswesen. Durch den demographischen Wandel, der regionalen Einwohnerzahlentwicklung sowie dem Streben nach höheren Bildungsabschlüssen kommt es dennoch zu Überka-pazitäten in den Hauptschulen, während die Kapazitäten an Realschulen und Gymnasien oft nicht mehr ausreichen.
Bis zur Umsetzung des von der Landesregierung angestrebten Gesamtschulkon-zeptes ist die Zusammenarbeit weiterführender Schulen aller Ebenen unbürokra-tisch zu fördern. Dabei sollte auch die Auslagerung einzelner Klassen ermöglicht werden, um die Bildungsbedingungen insbesondere mit Blick auf Raumkapazitäten zu verbessern und vorhandene Einrichtungen besser auszulasten.
Programme und Aufklärung gegen rechte Gewalt und Ideologien
Besonders der strukturschwächere ländliche Raum bietet immer wieder Nährboden für die Ausbreitung rechter Ideologien und Gewalt. Wir lehnen dies klar ab und un-terstützen Programme und Aufklärungsmaßnahmen gegen derartige Entwicklun-gen. Hierbei sollte das Augenmerk nicht nur auf Jugendliche und junge Erwachse-ne gelegt werden, sondern auch Menschen mittleren und höheren Alters einbezo-gen werden. Insbesondere in diesen Altersgruppen ist eine latente Neigung zu rechten Ideologien erkennbar.
Keine Bundeswehr an Schulen
Die Piratenpartei lehnt Werbeveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen ab. Wird ein Angehöriger der Bundeswehr jedoch im Rahmen des Unterrichts eingela-den, ist für entsprechende Ausgewogenheit zu sorgen, z. B. durch Hinzuziehen eines bundeswehrkritischen Referenten.
Kunst und Kultur
Ausgewogene Kultur-Förderung
Wir treten für die Förderung der Vielfalt aller künstlerischen und kulturellen Berei-che in gleicher Weise ein. Staatliche und kommunale Fördergelder sollen dem ge-samten kulturellen Spektrum zufließen, um ein breites Kunst- und Kulturangebot zu ermöglichen. Wir lehnen die unverhältnismäßige Förderung einzelner Prestigepro-jekte wie z. B. dem Staatstheater Karlsruhe (ca. 140 Mio. EUR für Neubau, ca. 40 Mio. EUR laufender Betrieb), dem Staatstheater Stuttgart (Sanierungskosten ca. 24 Mio. EUR) oder auch dem Theater Baden-Baden (600.000 EUR) durch Landes- und Kommunalmittel ab, da diese nur einem kleinen Teil der Bevölkerung zu Gute kommt, welche entsprechende Einrichtungen besuchen. Im Gegenzug fordern wir die verstärkte Förderung von Kleinkunstbühnen, Laientheatern, Einrichtungen kul-tureller Vereine sowie von kleineren Einzelprojekten. Als regionale Beispiele kön-nen hier die Volksschauspiele Ötigheim, das "Tête-à-Tête in Rastatt, der Gagge-nauer "Kulturrausch" oder das "Theater im Kurpark" sowie die St. Eberhard-Kapelle in Gernsbach genannt werden. Die Piraten sehen in der Unterstützung dieser klei-neren Projekte einen höheren Nutzen für die breite Masse der Bevölkerung, insbe-sondere im ländlichen Raum. Wir werden uns daher für eine gerechtere Verteilung der staatlichen Kulturförderung sowie kommunaler Investitionen einsetzen.
Verpflichtende Einrichtung einer Kultur-Loge
Sofern eine Einrichtung oder Veranstaltung durch öffentliche Gelder gefördert wird, soll das Konzept der Kulturloge, die Bedürftigen den kostenlosen Zugang zu kultu-rellen Ereignissen ermöglicht, verpflichtend umgesetzt werden. Der Umfang des Kulturlogen-Angebots sollte dabei in Relation zur Fördersumme stehen.
Soziales & Gesellschaft
Entwicklung des ländlichen Raumes im Bereich der Altenpflege/betreutes Wohnen Bedingt durch den demographischen Wandel, leben im ländlichen Raum – und damit auch im Stadtkreis Baden-Baden und Landkreis Rastatt – immer mehr ältere Menschen. Dies macht einen besonders hohen Aufwand im Bereich der Altenpfle-ge und des betreuten Wohnens erforderlich, der nicht von den Familien der Senio-ren abgedeckt werden kann. Wir setzen uns daher dafür ein, dass auch in kleineren Ortschaften für Senioren Möglichkeiten der Pflege und des betreuten Wohnens ge-schaffen werden, damit ältere Menschen nicht gezwungen sind, ihre angestammte Heimat zu verlassen. Mit Beteiligung der örtlichen Bevölkerung müssen Wege ge-funden werden, die Altenpflege und das betreute Wohnen vor Ort zu realisieren. Die Piraten unterstützen daher die Gründung von so genannten Bürgergenossen-schaften mit derartigen Zielen sowie insbesondere das Projekt „begleitetes Wohnen zuhause“ der Sozialstationen.
Barrierearmut
Die Piraten setzten sich auf allen Ebenen und Bereichen für mehr gesellschaftli-che, kulturelle und politische Teilhabe ein. Ein besonderes Anliegen ist es uns, Aufmerksamkeit für Barrieren im Alltag zu schaffen, die fälschlicherweise oft ent-weder nicht als solche wahrgenommen oder aber verharmlost werden, für die Be-troffenen jedoch erhebliche Hindernisse darstellen. Die Themenfelder sind vielfältig und reichen vom Wahlrecht für Ausländer und mehrsprachige Informationsangebo-te über eine blindengerechte Verkehrsführung und den stufenlosen Zugang zu öffentlichen Gebäuden bis hin zu kontrastreichen Raumgestaltung mit Rücksicht-nahme auf Menschen mit Sehschwächen. Gleichermaßen wichtig sind Bekämp-fung von geistigen Barrieren und die Erleichterung des Zugangs zu Bürgerbeteili-gungsmöglichkeiten sowohl im echten als auch im virtuellen Leben. Als Ziel setzen wir uns hierbei die vollständige Barrierefreiheit. Wie die obige, eindeutig nicht er-schöpfende Themenliste zeigt, geht die Umsetzung weit darüber hinaus, sich das Wort »Barrierefreiheit« auf die Fahne zu schreiben. Wir bevorzugen den Be-griff »Barrierearmut«, der den Fokus auf das Machbare legt und damit gleichzeitig die Forderung in sich trägt, unmittelbar zu handeln, um sich dem Langzeitziel stetig anzunähern. Konkrete Maßnahmen Wir wollen allen Menschen eine hürdenlose Teilhabe er-möglichen. Hierzu muss Neues barrierearm gebaut und Bestehendes Schritt für Schritt angepasst werden. Zusammen mit den Städten und Gemeinden wollen wir einen Umsetzungsplan mit konkreten Etappen und Zielen zur Barrierearmut erstel-len. Damit wollen wir bestehende EU-Richtlinien umsetzen. Konkret bedeutet das für uns unter Anderem: • Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel müssen rollstuhlgerecht zugänglich gemacht werden. Bis zur Umsetzung muss kurzfristig eine provisorische Lö-sung (mobile Rampen u. Ä.) gefunden werden. • Wir wollen umfangreiche Beschilderungen in öffentlichen Gebäuden, die auch für Blinde lesbar sind. • Formularen bei Ämtern müssen Erklärungen in so genannter »einfacher Sprache« beiliegen, und die Formulare müssen in möglichst vielen Spra-chen zur Verfügung stehen. • Damit sich Blinde mit Stock, Menschen mit Gehhilfen oder Rollstuhl hürden-los durch die vielen schönen gepflasterten Fußgängerzonen bewegen kön-nen, sollen diese wo möglich durch einen schmalen, ebenen und ungepflas-terten Streifen ergänzt werden. In diesen Streifen könnten spezielle Markie-rungen integriert werden, die Blinden zeigen, wo genau sie sich befinden. • Wir wollen Inklusion an Bildungseinrichtungen ermöglichen und fördern, sodass Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammen-leben. • Online-Angebote und andere Informations- und Bürgerbeteiligungsmöglich-keiten müssen so barrierearm wie möglich sein, um ihrem Anspruch gerecht zu werden.
Beschwerdestelle für Opfer sexueller Belästigung, Diskriminierung am Arbeitsplatz und rechter Gewalt
Die Piratenpartei Kreisverband Böblingen setzt sich für die Einrichtung einer ge-meinsamen Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung für den Landkreis Böblin-gen ein. Dies kann nach dem Vorbild der entsprechenden Beschwerdestelle der Stadt München geschehen. Die Beschwerdestelle dient als Anlaufstelle für Be-troffene und koordiniert Maßnahmen, um die Situation in den Kreisen zu verbes-sern. Schwerpunkte sollen sexuelle Belästigung in Schulen, anderen öffentlichen Einrichtungen sowie am Arbeitsplatz sein. Dazu arbeitet die Beschwerdestelle mit den kommunalen Verwaltungen und den in den Kreisen ansässigen Unternehmen zusammen. Neben der Zuständigkeit für sexuelle Belästigungen sollte die Be-schwerdestelle auch als erster Anlaufpunkt für Diskriminierung am Arbeitsplatz und Opfer rechter Gewalt dienen.
Stadt- und Raumplanung
Nachverdichtung
Wir setzen uns dafür ein, das Instrument der innerörtlichen Nachverdichtung, sowie Gemeinde-/Stadterneuerungsprojekte dafür zu nutzen, den innerörtlichen Wohn-raumanteil zu erhöhen. Vor Neuausschreibung von Baugebieten sind zuerst brach-liegende Flächen im Kernbereich zu nutzen. Weitere Flächenversiegelung sollte vermieden werden. Die Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden ist zu fördern. Ggf. sind denkmalschutzrechtliche Vorgaben auf ein sinnvolles Maß zurückzufahren bzw. großzügig auszulegen, um auch Altgebäude bezahlbar reno-vieren zu können. Der Schutz wirklich historisch bedeutsamer Bausubstanz bleibt davon unberührt.
Mischfunktionalität
Wir fordern, die Mischfunktionalität in der Stadt zu erhöhen, um lebendige Stadt-quartiere zu schaffen.
Ausgleichsbepflanzung
Gefällte Bäume sind im Rahmen einer Ausgleichsbepflanzung möglichst am glei-chen Standort und zeitnah zu ersetzen. Angesichts des warmen Stadtklimas ist es erforderlich, den lokalen Baumbestand zu erhalten beziehungsweise auszubauen.
Wohnen
Überblick über die Wohnraumsituation
Die Piratenpartei Kreisverband Böblingen spricht sich dafür aus, regelmäßig die Daten über die Anzahl der notwendigen Sozialwohnungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Böblingen zu erheben. Diese Erhebung ist durch eine neutrale Instanz durchzuführen und von den Kreisen ergebnisunabhängig zu fi-nanzieren. Entsprechend sind in gleichen Abständen auch die momentan verfüg-baren Objekte sozialen Wohnraums zu benennen und in ihrer Tauglichkeit als Un-terkunft und der Notwendigkeit von Sanierungsbedarf zu bewerten. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in angemessener Form, begleitet von einer Bewertung durch die Städte und Gemeinden zu veröffentlichen. Familien- und altersorientierte Wohnraumförderung Wir setzen uns für ein familienorientierte und altersgerechte Wohnbauförderung ein. Aufgrund des demographischen Wandels ist es wichtig, gerade den Familien mit Kindern ausreichend bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Auch ältere Menschen sollen die Möglichkeit haben, möglichst lange eigenständig in der eigenen Wohnung zu leben.
Familienorientierte Wohnraumförderung
Wir fordern eine familienorientierte und altersgerechte Wohnbauförderung für den Landkreis Böblingen und den Kommunen.
Anteil sozialer Wohnungsbau
Wir fordern bei allen Neubauprojekten eine Quote von 20 % für den Sozialen Woh-nungsbau anlog der Münchner Initiative.
Städtische Wohnungsbaugesellschaften
Wir fordern den Verbleib von kommunalem Wohneigentum im Besitz der Städte und Gemeinde. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass der Verkauf des kommunalen Wohneigentums an private Investoren entgegen aller vorherge-henden Beteuerungen für die Mieter innerhalb kürzester Zeit zu höheren Kosten geführt hat. Dies zeigt, dass der Verkauf des Bestandes an Wohneigentum im Be-sitz von Städten und Gemeinden der sozialen Verpflichtung der Kommunen entge-gensteht.
Handel
Förderung des kleinteiligen Einzelhandels
Wir fordern eine Strategie mit Maßnahmen zur Stärkung bzw. Förderung des klein-teiligen Einzelhandels. Diese sind gesellschaftlich enorm wichtig für Ältere, für So-zialkontakte und nicht zu Letzt als Arbeitgeber und Steuerzahler. Es Fehlt hier auch die Identifikation des einzelnen mit "seiner Straße, Viertel etc.
Verkehr
Radwegenetz optimieren
Die Piratenpartei Kreisverband Böblingen setzt sich dafür ein, das Radwegenetz im Landkreis Böblingen weiter auszubauen und insbesondere das bestehende Netz besser auszuschildern.
Rechtsabbiegerpfeile
Die Piratenpartei fordert die Einführung von Rechtsabbiegerpfeilen an so vielen Kreuzungen wie sinnvoll möglich.
ÖPNV
Die PIRATEN setzen sich für eine nachhaltige Verkehrspolitik ein, deshalbfordern wir folgende Punkte:
Fahrscheinlosen ÖPNV voranbringen
Mobilität ist Grundlage für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Bereits jetzt wird der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stark bezuschusst. Wir set-zen uns daher in der Region Stuttgart für einen umlagefinanzierten, fahrscheinlo-sen ÖPNV ein um das soziale Recht der Mobilität vom Einkommen des Einzelnen abzukoppeln und halten diesen für finanzierbar.
Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr im Kreis
Bis zur Einführung des fahrscheinlosen ÖPNV wollen die Piraten Kreisverband Böblingen für die bessere Mobilität von Geringverdienern ein verbilligtes Ticket für den Landkreis Böblingen einführen. Vorbild soll das Sozialticket in Heilbronn sein.
Nachtverkehr
Im Landkreis Böblingen soll ein durchgehender Nachtverkehr der S-Bahnen, der Schönbuchbahn und der Nachtbusse auch unter der Woche angeboten werden.
Ausbau des Nahverkehrsnetzes
Zum Ausbau des Nahverkehrs sollen Tangentialverbinden, Ringschlüsse sowie Querverbindungen realisiert werden, um die überfüllten Straßen zu entlasten und den OPNV attraktiver zu gestalten.
Attraktiverer Busverkehr
Der Linienbusverkehr dient dazu, die ÖPNV-Anbindung von Gebieten fern von Hal-tepunkten des Schienenverkehrs zu gewährleisten und Querverbindungen zwi-schen den Eisenbahnstrecken zu schaffen. Sowohl in der bahnhofsfernen Voror-ten von Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Weil der Stadt, als auch in ländliche-ren Teilen des Landkreises Böblingen nimmt der Busverkehr darum eine wichtige Rolle ein. Neben altbekannten Mängeln wie dem vielerorts verbesserungswürdigem ÖPNV-Angebot in den Abendstunden, wurde im Laufe des Jahres 2012 der Bus-verkehr in vielen Teilen der Region ausgedünnt und damit die Abhängigkeit vom motorisiertem Individualverkehr erhöht.
Wir setzen uns für eine Rücknahme der Kürzungen im Busverkehr sowie für eine Ausweitung der Betriebszeiten des ÖPNV mittels Bussen und Anrufsammeltaxen ein.
Der öffentliche Raum wird vielerorts von Autos und Verkehrsschildern dominiert. Andere Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sich notgedrungen anpassen. Wir möchten diese Dominanz einschränken. Das Konzept des Shared Space ist eine geeignete Basis dafür:
Ohne Verkehrszeichen und auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen wird die Achtsamkeit der Verkehrsteilnehmer aufeinander gefördert. Shared Spaces werden nur in Bereichen eingerichtet, die vom Durchgangsverkehr gut umfahren werden können.
Schaffung von E-Tankstellen auf öffentlichen Parkflächen der Kommunen
Zur Förderung der Elektromobilität sind auf öffentlichen Parkflächen soweit tech-nisch möglich E-Tankstellen mit entsprechenden Stromleitungen für Elektroauto-mobile anzubieten. Insbesondere Städte und Gemeinden mit eigenen Stadtwerken können durch die Schaffung der entsprechenden Infrastruktur Einnahmen durch die Kommunalstromversorgung erzeugen. Die Abrechnung kann dabei bargeldlos über Guthabenkarten oder Zählsysteme analog dem „Car2Go“-Prinzip erfolgen.
Weitblick bei Neu- und Umbauten
Schon heute soll zukunftsorientiert für mögliche Streckenerweiterungen und ein steigendes Passagieraufkommen geplant und gebaut werden.
Radwege auf Sicherheit und Verkehrsführung überprüfen
Entgegen der landläufigen Meinung sorgen Radwege oftmals nicht für mehr Si-cherheit im Straßenverkehr. Besonders an Kreuzungen und Einmündungen erhö-hen sie deutlich die Unfallgefahr im Vergleich zu gemeinsam genutzten Verkehrs-räumen. Die Führung von Radwegen um Verkehrskreisel herum ist mit mehreren Kreuzungen zwischen Rad- und motorisiertem Verkehr und damit mit Konfliktpunk-ten verbunden. Eine Radwegebenutzungspflicht mit blauem Schild darf nur ange-ordnet werden, wenn eine besondere Gefährdung das Fahrradfahren auf der Fahr-bahn unzumutbar macht. Bei der Gestaltung von Radwegen ist auf konsequente Einhaltung der einschlägi-gen Verwaltungsvorschriften zu achten. Wir setzen uns daher dafür ein, dass im Landkreis Rastatt und in Baden-Baden alle vorhandenen Radwege sowie Neubauten auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Wo keine besondere Gefährdung auf der Fahrbahn vorliegt, ist auf Anordnung ei-ner Benutzungspflicht zu verzichten.
Infrastruktur
Flächendeckender Breitband-Internetzugang
Wir sehen den Zugang zum Internet als Grundrecht an. Ein breitbandiger Internet-zugang ist heutzutage Voraussetzung für die Teilnahme am kulturellen und sozia-len Leben. Er ist ebenso für die Wirtschaft unabdingbar und ein entscheidender Standortfaktor im Wettbewerb um die Ansiedlung und Gründung Arbeitsplätze schaffender Unternehmen. Die veralteten Breitbanddefinitionen der internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie der Bundesregierung lehnen wir ab. Wir fordern im Landkreis Böblingen flächendeckend die Möglichkeit für Internetzugänge mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und 10 Mbit/s im Upstream. Für Unternehmen sollten bei Bedarf auch noch schnellere Anbindungen zur Ver-fügung stehen. Versorgungslücken sind zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen zu schließen.
Förderung und Ausbau öffentlicher Funknetze
Offene Funknetze erlauben auch finanziell schlechter gestellten Personen einen Zugang zum Internet. Zudem sind sie ein guter Service für auswärtige Besucher wie beispielsweise Touristen. Daher fordern wir die Einrichtung und Ausweisung offener Funknetze an Rathäusern, innerörtlichen touristischen Sehenswürdigkei-ten und beliebten Plätzen.
Kommunale Netze
Wir PIRATEN sind der Meinung, dass die Grundversorgung wie Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmenetze in die öffentliche Hand gehört. Wir PIRATEN setzen uns für ihre Rekommunalisierung ein. Voraussetzung für die Demokratisierung der Net-ze ist die bei der Stadt liegende Betriebsführung.
Zur Vermeidung weiterer Verluste für die Allgemeinheit fordern wir den sofortigen Stopp der aktuell laufenden Ausschreibungen.
Umweltschutz
Erneuerbare Energie für öffentliche Gebäude und Flächen
Die Städte und Gemeinden sollten bei dem Ausstieg aus der Atomenergie mit gutem Beispiel vorangehen und kurzfristig die Stromversorgung von öffentlichen Gebäu-den und Flächen auf erneuerbare Energien umstellen. Mittel- bis langfristig fordern wir eine möglichst 100%ige Selbstversorgung mit Strom. Um dieses Ziel zu errei-chen, müssen die Städte und Gemeinden bei Neubau und Sanierung auf die Energieeffizienz achten und zusätzlich in die lokale Stromerzeugung aus erneuer-barer Energie einsteigen.
Einführung einer Lebensmittelabfallverordnung
Jeden Tag werden große Mengen frischer Lebensmittel entsorgt. Zur Vermeidung dieses sinnlosen Energie- und Arbeitsaufwandes für Produktion, Transport und Entsorgung fordert die Piratenpartei Stuttgart die Einrichtung eines kommunalen Systems zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen.
Hierzu soll das Abfallrecht der Stadt Stuttgart so erweitert werden, dass Supermärkte und andere Nahversorger Lebensmittelabfälle getrennt vom Restmüll entsorgen müssen. Die durch die Stadt erhobenen Gebühren zur Entsorgung von Lebensmit-teln sollen hierbei mindestens doppelt so hoch sein, wie für Restmüll. Das Ord-nungsamt soll die Einhaltung der Verordnung kontrollieren.
Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe
Wir treten insbesondere in der Lebensmittelversorgung nachdrücklich für regionale Wirtschaftskreisläufe ein. Lange Transportwege und eine unklare Herkunft von Produkten führen zu Nachteilen für den Verbraucher. Außerdem werden Ver-kehrswege unnötig belastet. Daher fordern wir klare und nachvollziehbare Her-kunftskennzeichnungen sowie eine Entbürokratisierung der Selbstvermarktung in der Landwirtschaft.
Stärkung der Nahversorgung und sonstiger Dienstleistungsangebote
Es kommt im ländlichen Raum vermehrt dazu, dass die Nahversorgung (Lebensmit-tel, ärztliche Versorgung) und diverse Dienstleistungsangebote (Post, Geldautoma-ten usw.) vornehmlich aus Unwirtschaftlichkeit nicht mehr erhalten bleiben. Wir set-zen uns dafür ein, dass mit Anbietern unter Beteiligung der Bürger vor Ort verhan-delt wird, um zumindest ein Mindestmaß an Versorgung und Dienstleistungen an-bieten zu können. Neue Modelle der Nahversorgung und Dienstleistungsangebote (z. B. mobile Einkaufsmärkte oder Geschäftsfusionen) sollen geprüft und unter Ein-bindung der Bevölkerung umgesetzt werden.
Versammlungsrecht
Versammlungsrecht stärken
Es darf keine willkürlichen und/oder rechtswidrigen Einschränkungen des Ver-sammlungsrechts und Einkesselung von Demonstranten mehr geben - auch keine Behinderung antifaschistischer Proteste. Verhängte Einschränkungen für die Ver-sammlung müssen ausführlich und frühzeitig nachvollziehbar begründet werden.
Verbraucherschutz
Informationssystem für Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen
Das Regierungspräsidium Stuttgart soll die Ergebnisse von durchgeführten Le-bensmittelkontrollen über ein frei zugängliches Informationssystem zur Verfügung stellen.
Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System für Restaurants, Fleischereien und Bäcker
Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen werden anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht, um den Verbrau-cher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren.
Trennung von Staat und Kirche
Gebührenfreier Kirchenaustritt
Jeder Bürger soll unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitglied-schaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. Gebühren er-schweren den Austritt oder Wechsel und stehen zudem oft in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Daher sollte die Stadt Stuttgart für einen Kirchenaustritt keine Gebühren verlangen dürfen. Aus Sicht der PIRATEN sind entstehende Kosten von der betreffenden Kirche zu entrichten, solange Kirchenangelegenheiten öffentlich verwaltet werden.
Des Weiteren soll es Kirchen in Zukunft nicht mehr möglich sein, nachträglich den Kirchenaustritt anzweifeln und damit eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Bürgers zu erzwingen. Derzeit muss der Bürger durch Vorlage der amtlichen Aus-trittserklärung beweisen, dass er tatsächlich ausgetreten ist. Kann er seinen Austritt zu einem späteren Zeitpunkt nicht nachweisen, droht ihm eine immense Kirchen-steuernachforderung.
Öffentlicher Raum
Public Viewing in der Innenstadt
Die Piratenpartei Kreisverband Böblingen plädiert für ein sogenanntes "Public Vie-wing" in den Innenstädten während sportlicher Großereignissenwie zum Beispiel Olympia und Fußball-Welt- und -Europameisterschaften.
Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und für eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein und lehnen daher Regelungen ab, die diese unnötig einschränken. Darunter fallen auch Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen, ohne dass eine konkrete Gefähr-dung von ihrem Konsum ausgeht.
Urbaner Gartenbau
Kommunale Grünanlagen, die durch Städte und Gemeinden unterhalten werden, verwildern oft auf Grund der klammen finanziellen Lage. Wir PIRATEN setzen uns für einen verstärkten Anbau von Zier- und Nutzpflanzen auf öffentlichen Grünflä-chen nach dem Prinzip des urbanen Gartenbaus ein. Brachligende öffentliche Grünflächen können so der Allgemeinheit sinnvoll zur temporären Nutzung zur Verfügung werden. Dadurch, dass Pflanzen im Konzept des urbanen Gartenbaus meistens nur einmal pro Jahr gepflanzt werden müssen, fällt eine mehrmalige Neu-bepflanzung weg. Somit werden Kosten gespart. Die Lebensqualität der Bürgerin-nen und Bürger wird sich durch bearbeitete Grünflächen erhöhen. Zudem wird gleichzeitig ein nachhaltiger Gartenbau betrieben und es entsteht eine verstärkte Identifikation der Bürger mit der Stadt.
Videoüberwachung
Wir PIRATEN richten uns strikt gegen die zunehmende Kameraüberwachung in Stuttgart. Videoüberwachung ist selten klar begründet, oft maßlos überzogen und fast immer nutzlos. Wir wollen eine Gesellschaft, in der sich die Menschen frei und unbeobachtet von Kameras bewegen können. Eine freie Gesellschaft ist mit ständi-ger Überwachung nicht zu vereinbaren. Jeder Mensch wird durch solche Maßnah-men unter einen Generalverdacht gestellt. Mehr Videoüberwachung schafft nicht mehr Sicherheit. Vielmehr könnten bauliche Maßnahmen den öffentlichen Raum überschaubarer machen und zusammen mit einer besseren Beleuchtung zu einem Sicherheitsgewinn führen.
Alle Kamerastandorte im Landkreis Böblingen müssen offengelegt, dokumentiert und im Anschluss kritisch überprüft werden. Wir fordern die Betreiber auf, Standorte und Blickwinkel der Überwachungskameras öffentlich zu dokumentieren und dar-zulegen, welchen Nutzen die jeweilige Kamera hat. Im Anschluss daran sollen die-se Überwachungskameras kritisch überprüft werden. Private Kameras, die dauer-haft Bereiche des öffentlichen Raumes filmen, sollen durch den Datenschutzbeauf-tragten genehmigungspflichtig werden.
Wir fordern: - eine Umkehr der Voraussetzungen für den Betrieb von Kameras, d. h. Bürger sollen sich nicht im Nachhinein dagegen wehren müssen, sondern Video-überwachung soll nur in Ausnahmefällen überhaupt erst genehmigt werden – die deutliche, gut erkennbare und unmissverständliche Kennzeichnung von Geschäf-ten und Gaststätten, die ihre Gäste und Kunden im Innenbereich überwachen - ein entschlossenes Vorgehen gegen jede Kamera, die unerlaubt im öffentlichen Raum angebracht wird.
Weitere Privatisierung öffentlicher Räume stoppen
Die zunehmende Privatisierung städtischer Räume durch Einkaufszentren und Einkaufsstraßen, die von privaten Sicherheitsdiensten "sauber" gehalten werden, sehen wir sehr kritisch. Eine solche Bewirtschaftung öffentlichen Raums darf nicht dazu führen, dass politische Betätigungen (z.B. Infostände und Versammlungen) im öffentlichen Raum unmöglich werden oder Menschen vertrieben werden, die das "Einkaufserlebnis" trüben könnten (z.B. Obdachlose). Wir möchten das Recht Aller am öffentlichen Raum erhalten, denn die Möglichkeit öffentlicher Nutzung öf-fentlicher Bereiche ist eine wichtige Grundlage für gesellschaftliche Beteiligung in urbanen Gebieten.
Die weitere Umwandlung öffentlichen Raumes in private Räume, möchten wir bremsen. Für quasi-öffentliche Räume in privatem Besitz, wie z.B. Einkaufszentren, Flughäfen oder Bahnhöfe, wollen wir einen rechtlichen Rahmen schaffen, der dem Charakter dieser Räume als öffentliche Räume gerecht wird.
Kommunalpolitisches Grundsatzprogramm für Baden-Württemberg
Das kommunalpolitische Grundsatzprogramm wurde durch den Landesparteitag 2013.1 am 10. März 2013 in Flein verabschiedet. Es gilt landesweit, sofern die jewei-ligen Kreisverbände vor Ort nichts Abweichendes zu dem jeweiligen Thema be-schließen.
Wir möchten selbstbestimmte, ökologisch, ökonomisch und sozial handelnde, starke Kommunen
Die Piraten fordern selbstbestimmte, autarke Kommunen, die Entscheidungen auf höherer Ebene mitbestimmen. Bisher wird die Kommunalverwaltung fast aus-schließlich als ausführendes Organ behandelt. Das heißt einerseits, dass das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland der Kommunalverwal-tung vorschreiben, wie kommunalpolitische Aufgaben zu erfüllen sind. Andererseits hätte die Verwaltung durchaus Möglichkeiten, bei der kommunalen Selbstverwal-tung Akzente zu setzen. Wir fordern, dass die Kommunen ihre Position gegenüber Bund und Land stärken.
Der Selbstbestimmung der Kommunen soll das Konzept der Nachhaltigkeit zugrun-de liegen. Das heißt, dass die kommunale Verwaltung unter ökonomischen, ökolo-gischen und sozialen Aspekten entscheiden und handeln soll.
• Ökologisch nachhaltig ist eine Gesellschaft, die die natürlichen Lebens-grundlagen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren. Sie orientiert sich am Gedanken, keinen Raubbau an der Umwelt zu betreiben.
• Ökonomisch nachhaltig ist eine Gesellschaft, die nicht über ihre Verhältnisse lebt. Nur wenn sie dauerhaft betrieben werden kann, ohne auf Kosten nach-kommender Generationen zu wirtschaften, gilt eine Gesellschaft als ökono-misch nachhaltig.
• Sozial nachhaltig ist eine Gesellschaft, in der soziale Konflikte vermieden werden. Wenn soziale Spannungen entstehen, dürfen diese nicht eskalie-ren, sondern müssen auf friedlichem Wege gelöst werden.
Um diese Ziele umzusetzen, möchten die Piraten auch die regionalen Wirtschafts-kreisläufe unterstützen.
Wir möchten mehr direkte Demokratie zur Stärkung der Teil-nahme und Teilhabe der Menschen in Kreis und Kommune
Die Piraten setzen sich dafür ein, dass sich die Bürger stärker als bisher in die Kommunalpolitik einbringen können. Bislang werden die in der Gemeindeordnung vorgesehenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung nicht ausreichend ausge-schöpft. In der Praxis sind Kommunalwahlen die einzige Form der Bürgerbeteili-gung. Dabei lässt die Gemeindeordnung dem Bürger durchaus Platz für mehr de-mokratische Teilnahme und Teilhabe.
Bürgerbegehren
Bei einem Bürgerbegehren wendet sich – je nach Größe der Gemeinde – eine be-stimmte Mindestanzahl von Bürgern an den Gemeinderat, um einen Bürgerent-scheid zu erzielen. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid entspricht dann einem Ge-meinderatsbeschluss.
Wir möchten, dass die im Landesrecht verankerte Mindestanzahl der benötigten Un-terschriften erheblich gesenkt wird, um einem Bürgerbegehren eine realistische Er-folgschance zu ermöglichen.
Bürgerantrag
Damit kann eine – je nach Gemeindegröße unterschiedliche – Mindestanzahl von Bürgern durchsetzen, dass eine bestimmte Angelegenheit zumindest im Gemeinde-rat diskutiert wird.
Wir möchten, dass die Bürger einfacher einen Bürgerantrag in den Gemeinderat einbringen können. Deshalb wollen wir auf Landesebene erreichen, dass auch diese Hürde deutlich gesenkt wird.
Landräte
Das höchste kommunalpolitische Amt, der Landrat, wird bisher vom Kreistag ge-wählt. Der Kreistag besteht meist aus den Bürgermeistern eines Landkreises. Dadurch gibt es keine unabhängige Aufsicht über die Gemeinden. Der »Vettern-wirtschaft« sind damit theoretisch keine Grenzen gesetzt.
Wir schlagen vor, den Landrat durch die Bürger direkt zu wählen, um das mögliche Bevorzugen eines parteinahen Kandidaten einzudämmen.
Einsatz neuer Medien
Flächendeckendes Internet ermöglicht neue Formen der politischen Teilhabe – zu jeder Zeit und für alle. Online-Bürgerbegehren und aufgezeichnete Gemeinderats-sitzungen kommen dabei den modernen Lebensgewohnheiten politisch interessier-ter Bürger entgegen. Diese Möglichkeiten sollen von den Kommunalverwaltungen zukünftig genutzt werden.
Wir setzen uns für Transparenz bei kommunalpolitischen Ver-fahren und Entscheidungen ein
Die Piraten bekennen sich zu einer offenen Informationspolitik in der Verwaltung und bei Entscheidungsträgern.
Lobbyismus, Vetternwirtschaft und intransparente Hinterzimmerpolitik sind akute Probleme in allen Ebenen der Politik und haben weitreichende Folgen in unserer Gesellschaft: Sie schaffen Ungerechtigkeit und führen zu Fehlentscheidungen.
Diesen Strukturen kann nur durch offene, ehrliche und damit transparente Politik begegnet werden. Auch die Akzeptanz von Projekten ist höher, wenn Kosten, Nut-zen und Ablauf nachvollziehbar bleiben.
Die Piraten setzen sich für zwei Ziele ein, um diese Politik zu erreichen:
Gläsernes Rathaus
Die kommunale Verwaltung arbeitet im Auftrag des Bürgers. Deshalb muss jeder Bürger die Möglichkeit haben, Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung einzusehen. Dazu gehören auch die Sitzungsprotokolle oder Genehmigungsver-fahren.
Obwohl die Gemeindeordnung das Veröffentlichen dieser Dokumente zulässt, wer-den Protokolle und Genehmigungen nur umständlich und unzureichend von der Stadtverwaltung veröffentlicht.
Des Weiteren soll berufstätigen Bürgern die Teilhabe an Gemeinderatssitzungen erleichtert werden, zum Beispiel durch Livestreams nach dem Vorbild der Stadt Konstanz.
Um das Gläserne Rathaus auf Dauer zu gewährleisten, fordern wir Informations-freiheits-Satzungen für alle Kommunen.
Kommunale Informationsfreiheits-Satzungen
Was sich kompliziert anhört, wird in anderen Städten – beispielsweise in Hamburg – bereits erfolgreich vorgelebt. Zweck dieser Satzungen ist es, den freien Zugang zu den vorhandenen Informationen der Kommunen zu gewährleisten. Die Satzung legt die grundsätzlichen Voraussetzungen fest, wie derartige Informationen zugäng-lich gemacht werden sollen.
Beispiele für solche Informationen sind:
• Einsicht in Angebots- und Rechnungsunterlagen.
• Einsicht in städtische Verträge
• Einsicht in eingeholte Gutachten und Stellungnahmen Dritter
Informationsfreiheit gibt jedermann das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu den Informationen der Gemeinde: Der Bürger muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein so genanntes »berechtigtes Interesse« hat. Stattdessen muss der Antrag auf Akteneinsicht gar nicht begründet werden.
Damit wollen wir Piraten die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in unseren Gemeinden entscheidend stärken, Korruption verhindern und dem Missbrauch öf-fentlicher Gelder vorbeugen.
Wir wollen eine Verkehrsinfrastruktur, die alle Verkehrsarten gleichermaßen berücksichtigt
Verkehrsplanung muss alle Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigen. Da-zu zählen Bahn, Stadtbahn, Bus, LKW, PKW, Fahrrad, Fußgänger und Anwohner. Das frühzeitige Einbeziehen der Betroffenen soll Probleme aufzeigen, um rechtzei-tig alternative Lösungen zu finden.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sich die für die Verkehrsplanung Verant-wortlichen gemeinsam mit den verschiedenen Initiativen und Verbänden auf regio-nalen Verkehrskonventen um die jeweils beste Lösung bemühen.
Die jeweils beste Lösung sehen die Piraten insbesondere unter den Gesichtspunk-ten
• der Wahlmöglichkeit zwischen den Verkehrsmitteln,
• der optimalen Erreichbarkeit,
• der Sicherung der Standortqualität,
• der ökologischen Verträglichkeit,
• der Wirtschaftlichkeit und
• der Verkehrssicherheit.
Modernen Verkehrskonzepten wie dem fahrscheinfreien ÖPNV oder Shared Spaces stehen die Piraten besonders aufgeschlossen gegenüber.
Wir setzen uns für eine Stadtentwicklung mit Bürgerbeteili-gung in allen Phasen des politischen Prozesses ein
Die Piraten sehen Bürgerbeteiligung nicht nur im Kontext direkter Demokratie. Ins-besondere innerhalb der Kommunalpolitik ist es möglich, fernab von Wahlen die Bürger an Entscheidungen zu beteiligen.
Ein erster Schritt dazu ist, die Menschen wieder verstärkt für regionale Belange poli-tisch zu motivieren. Die Piraten begrüßen daher die Unterstützung von Bürgerinitia-tiven und Interessengemeinschaften durch die Kommunalverwaltungen.
Die Piraten setzen sich jedoch für weiter reichende Beteiligungsformen ein, zum Beispiel über ein Bürgerbeteiligungsverfahren.
Bei einem Bürgerbeteiligungsverfahren werden Bürger umfassend in Entscheidun-gen des Gemeinderats miteinbezogen, wenn sie unmittelbar von der Entscheidung betroffen sind.
Gerade bei Großvorhaben müssen die Bürger bereits in die frühesten Planungssta-dien intensiv eingebunden werden.
Wir streben einen Bürgerhaushalt für alle Kommunen an
Die Piraten möchten einen Bürgerhaushalt nach dem Vorbild zahlreicher Gemein-den einführen.
Bei einem Bürgerhaushalt können die Bürger über einen Teil des Gemeindehaus-halts bestimmen und mitentscheiden, zum Beispiel über:
• Finanzierung von Verkehrsprojekten
• Sportförderung
• Natur- und Landschaftspflege
• Einsparvorschläge
Dafür gibt es in den verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Ansatzpunkte und Verfahren. Der in Stuttgart 2011 eingeführte Bürgerhaushalt erfuhr eine große posi-tive Resonanz. Auch die Stadt Köln bezeichnet ihren Bürgerhaushalt als einen echten Qualitätsgewinn.
Ein Bürgerhaushalt stärkt die direkte Demokratie, fördert Transparenz und die Ak-zeptanz politischer Entscheidungen durch die Bürger, weil sie daran unmittelbar beteiligt sind.
Wir setzen uns zudem für einen Bürgerhaushalt ein, bei dem die Bürger nicht nur vorschlagen und beraten dürfen, sondern weitgehend frei und unabhängig vom Gemeinderat über den zugeteilten Betrag entscheiden können.
Die in der Gemeindeordnung vorgesehene jährliche Bürger-versammlung muss für alle Kommunen verpflichtend werden.
Die Piraten setzen sich dafür ein, dass Bürgerversammlungen künftig zur Regel werden.
Bei einer Bürgerversammlung werden die Bürger bei wichtigen Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde gehört. Wichtige Themen sollen im Rahmen der Versamm-lung erörtert und diskutiert werden. § 20a der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg sieht vor, dass dies mindestens einmal jährlich der Fall sein soll.
Die Piraten sehen die Bürgerversammlung als einen wichtigen Aspekt, um die Ak-zeptanz politischer Entscheidungen durch die Bewohner zu erhöhen und die Men-schen wieder verstärkt für regionale Politik zu motivieren.
Wir setzen uns für das Recht der Bürger ein, ihr Leben mög-lichst selbstbestimmt zu führen.
Die Piraten machen sich dafür stark, dass jeder Mensch sein Leben frei und eigen-ständig bestimmen kann. Dazu gehört, dass auch künftig Gesunde für Kranke, Ar-beitende für Arbeitslose, Jung für Alt und umgekehrt eintreten. Die Voraussetzun-gen dafür sollen stärker gefördert werden als bisher.
Um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, müssen die Bürger Zugang zu Wohnraum und Mobilität haben sowie ihre Arbeit uneingeschränkt ausüben kön-nen. Das heißt für uns zum Beispiel:
• Zugang zu altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
• Zugang zu öffentlichem Nahverkehr, um Schülern, Erwachsenen und Seni-oren die gesellschaftliche Teilnahme zu ermöglichen
• Angebot an Betreuungseinrichtungen – sowohl für berufstätige Eltern, die ih-re Kinder in Tagesstätten geben möchten, als auch für Berufstätige mit pfle-gebedürftigen Angehörigen
Dieses Maß an Unterstützung soll insbesondere für Jugendliche und sozial Schwache gewährleistet werden. Sie benötigen Zugang zu Bildung und Ansprech-partnern, um auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet zu werden. Wir wollen Menschen dabei helfen, sich frei zu entfalten, ihr Leben selbst zu gestalten und persönliche Verantwortung zu übernehmen. Deswegen setzen wir uns für den Ausbau der gemeinnützigen Bildungs- und Beratungsträger ein. Denn staatliche Angebote allein können den vielfältigen Bedürfnissen der Bürger nicht Rechnung tragen.
Für uns ist das Konzept des selbstbestimmten Lebens mehr als nur eine Floskel. Die Teilnahme aller Menschen wirkt sich positiv auf die Gesellschaft aus und spart Kosten. Wenn beispielsweise pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Woh-nung betreut werden, können sie ihr Leben weitgehend selbstbestimmt führen. Gleichzeitig verursacht die Betreuung auch weniger Pflegekosten. Zudem kann in diesen Fällen auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zurückgegriffen werden.
Wir fordern, dass dieses selbstbestimmte Leben auch für Menschen mit Behinde-rungen alltäglich wird. Dazu gehört, dass neben den rein finanziellen Aspekten auch weitere Voraussetzungen erfüllt werden: bedarfsgerechtes Wohnen, soziale Akzeptanz und barrierefreier Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Besonders der Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen, Bildungseinrichtungen und Informationsangeboten muss barrierefrei möglich sein.
Wir wollen kleine und mittlere Unternehmen stärken und regi-onale Wirtschaftskreisläufe fördern.
Die Piraten setzen auf die regionale Wirtschaftskraft. Regionales Wirtschaften leis-tet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit im ökologischen, sozialen und volks-wirtschaftlichen Sinn.
Den Möglichkeiten, regionale Wirtschaftskreisläufe durch die kommunale Politik zu fördern, sind durch das EU-Recht enge Grenzen gesetzt. Dennoch gibt es genü-gend Spielraum für die Kommunen, aktiv zu werden und die positiven Effekte regi-onalen Wirtschaftens zu unterstützen. Zum Beispiel durch die aktive Förderung von Gründerzentren und dem Öffnen städtischer Räumlichkeiten für Sport- und andere Vereine.
Außerdem treten die Piraten bundesweit für die Abschaffung der Kammerpflicht ein. Durch eine freiwillige Kammermitgliedschaft werden insbesondere kleine Unter-nehmen weniger belastet.
Die Piraten geben zu bedenken, dass das Fördern regionaler Wirtschaftskreisläufe nicht auf Kosten der Allgemeinheit geschehen darf, zum Beispiel durch unverhält-nismäßige Steuererleichterungen und Subventionen. Stattdessen müssen Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Wir möchten, dass Kunst und Kultur allgemein zugänglich sind.
Kunst und Kultur sind nach unserem Verständnis ein freier Raum, in dem alles denkbar ist und ausprobiert werden kann. In diesen Raum möchte die Piratenpartei nicht eingreifen, aber zusätzliche Orte und Netzwerke schaffen, in denen sich Kul-tur entfalten kann.
Die Piraten machen sich dafür stark, Künstlern und Veranstaltern auch jenseits des Mainstreams Möglichkeiten zu bieten, um die kulturelle Vielfalt zu pflegen und zu fördern.
Zugang zu Kunst und Kultur muss allen offenstehen – unabhängig von ihrer fi-nanziellen Leistungsfähigkeit. Deshalb soll der Zugang zu bestehenden Kulturein-richtungen verbessert werden.
Positionspapiere und Resolutionen
Durchführung von Bürgerbefragungen
Einleitung
Eine neue Zeit erfordert zeitgemäße Konzepte, um den Bürgern wirksame und at-traktive Möglichkeiten zur Mitbestimmung zu geben. Die Durchführung regelmäßi-ger Bürgerbefragungen im Rahmen eines öffentlichen Prozesses beleben die öf-fentliche Diskussion über wichtige politische Themen, schaffen öffentliches Be-wusstsein und bieten der Bürgerschaft eine komfortable Möglichkeit, die Stadtpolitik abseits von Wahlen und parteipolitischen Befindlichkeiten aktiv mitzugestalten.
Rahmenbedingungen
Wir setzen uns dafür ein, dass mittels geeigneter Beschlüsse und Verordnungen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und die Bürgerbefragungen in einem durchgehend öffentlichen Prozess erarbeitet werden. Hierfür wird ein eige-ner Ausschuss im Gemeinderat gebildet. Zu den Aufgaben des Ausschusses zählt insbesondere auch die möglichst umfangreiche Miteinbeziehung der Öffentlichkeit in die Vorbereitung der Bürgerbefragung. Der Ausschuss kümmert sich außerdem um die Erarbeitung von Anträgen als Folge konkreter Befragungsergebnisse.
Ablauf und Zeitrahmen
Eine Bürgerbefragung gliedert sich in vier Phasen:
1. Vorbereitung
2. Befragung
3. Auswertung
4. Bericht
Vorbereitung
Es wird ein exakter Zeitplan für jede Phase und ihre einzelnen Abschnitte durch den Gemeinderat beschlossen und veröffentlicht.
Die Vorbereitungsphase beginnt spätestens 12 Monate vor der Durchführung der Befragung. Es werden Vorschläge für die Fragen gesammelt und aufbereitet. Die ordentliche Einreichung von Vorschlägen erfordert entweder die Unterstützung von sechs Mitgliedern des Gemeinderates oder die Unterstützungsunterschrift von 200 Bürgern. Die Fragen müssen hierbei Belange betreffen, über die der Gemeinderat der Stadt Stuttgart beschließt. Die Fragen müssen so formuliert sein, dass sie konk-ret über zwei bis vier Auswahlantworten durch Ankreuzen beantwortet werden kön-nen.
Ordentlich eingereichte Vorschläge für Fragen werden daraufhin auf- und vorberei-tet. Der Gemeinderat beschließt im Anschluss die Liste der Fragen. Werden or-dentlich eingereichte Vorschläge durch den Gemeinderat abgelehnt, so ist die Ab-lehnung einschließlich der Begründung zu veröffentlichen und dem Antragsteller des Vorschlags muss eine angemessene Zeit zur Stellungnahme und eventuell zur erforderlichen Nachbesserung gewährt werden.
Ist die Zahl der eingereichten Fragen zu umfangreich, um im Rahmen einer einzel-nen Bürgerbefragung sinnvoll berücksichtigt zu werden, so kann der Gemeinderat eine Auswahl treffen. In diesem Fall ist zu berücksichtigen, wie zeitkritisch eine Frage ist. Die Zahl der Unterstützungsunterschriften bzw. Unterstützer aus dem Gemeinderat ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Der fertige Fragenkatalog wird durch den Gemeinderat beschlossen und veröffent-licht. Die Stadt Stuttgart bewirbt die Bürgerbefragung und unterstützt einen öffentli-chen Diskurs über die einzelnen Themen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Befragung
Die Befragung richtet sich an alle Bürger und Bürgerinnen mit Stimmrecht zur Kommunalwahl. Ein geeignetes Verfahren für eine Widerspruchsstelle zum Schutz des Befragungsgeheimnisses wird eingerichtet. Alle Wahl- bzw. Befragungsberech-tigten erhalten den Katalog mit den Fragen per Post einschließlich eines Antwor-tumschlags.
Anstelle der Rücksendung der Fragen auf dem Postweg kann stattdessen eine Be-antwortung im Internet erfolgen. Der Brief enthält die hierfür erforderlichen Informa-tionen (URL, Code, etc.). Der Fragenkatalog im Internet darf sich nicht vom Fragen-katalog im Brief unterscheiden.
Auswertung
Nach Auszählung der Bürgerbefragung werden die Ergebnisse veröffentlicht. Der zuständige Ausschuss erarbeitet Anträge an den Gemeinderat, die sich mit den Er-gebnissen der Bürgerbefragung befassen und legt diese dem Gemeinderat zum Beschluss vor.
Bericht
Spätestens sechs Monate nach Verkündung des Befragungsergebnisses veröffent-licht der Gemeinderat seinen Bericht über die Durchführung der Bürgerbefragung. Die Entscheidungen sind jeweils angemessen zu begründen.
Kosten und Nutzen
Unser Verfahren ist einfach, kostengünstig und kann bestehende Verwaltungs-strukturen der Stadt Stuttgart sinnvoll nutzen. Natürlich verursachen die Bürgerbe-fragungen auch zusätzliche Kosten.
Eine gut durchgeführte Bürgerbefragung ist jedoch in jeder Hinsicht ihre Kosten wert. So befasst sich der Gemeinderat aufgrund der Befragung mit Interessen der Bürgerschaft, die anderenfalls keine Aufmerksamkeit finden würden.
Darüber hinaus kann eine frühzeitige Befragung der Bürgerschaft über umstrittene Themen Eskalationen und dadurch verursachte Kosten meist verhindern. Wir sind davon überzeugt, dass eine wirksame Beteiligung der Bürgerschaft an wichtigen Entscheidungen auf lange Sicht zu besseren politischen Ergebnissen führt.
Beschlossen durch die 2. Mitgliederversammlung am 9. September 2012.
Jobcenter - Einteilung nach Berufsgruppen
Die Fachlichkeit der Mitarbeiter ist ein Grundpfeiler einer qualifizierten Beratung. Die Jobcenter sollen nach Sicherstellung dieser Fachlichkeit die Beratung der Kunden nach Einteilung in Berufsgruppen und nicht nach Alphabet durchführen. Die Qualität der Beratung und die Erfolgsquote bei der Vermittlung werden durch diese Maßnahme deutlich verbessert.
Beschlossen durch die 2. Mitgliederversammlung am 9. September 2012.
Ein-Euro-Jobs - keine Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt=
Die durch die Stadt und ihren Eigenbetrieben angebotenen Ein-Euro-Jobs sollen, wie gesetzlich vorgeschrieben, nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt stehen, sondern als Heranführung an selbigen dienen.
Beschlossen durch die 2. Mitgliederversammlung am 9. September 2012.
Förderung der Cross-Cluster-Politik und Entstehung virtueller Cluster
Wir unterstützen die Cross-Cluster-Politik und Entstehung virtueller Cluster. In der Region Stuttgart bestehen bereits zahlreiche Cluster. Cross-Cluster-Politik vernetzt unterschiedliche Cluster miteinander. Eine verbesserte Zusammenarbeit (For-schung, Entwicklung und Produktion) an den Schnittstellen bewirkt Innovationen in neue zukunftsorientierte Branchen. Der Wandel zu einer Dienstleistungsgesell-schaft mit dezentralen Strukturen lässt virtuellen Cluster zukünftig eine größere Be-deutung zukommen.
Beschlossen durch die 2. Mitgliederversammlung am 9. September 2012.
Stuttgart 21 muss endlich transparent werden
Durch den Volksentscheid am 27. November 2011 wurde der Ausstieg des Landes Baden-Württemberg aus der Finanzierung von Stuttgart 21 abgelehnt. Die Bevölke-rung in wichtige Entscheidungen aktiv mit einzubeziehen bedeutet auch sie aus-reichend und angemessen zu informieren. Dies ist aus Sicht der Piratenpartei Stuttgart bezüglich der möglichen Leistungsfähigkeit und der Kosten bis heute nicht geschehen.
Wir vermissen immer noch eine wirklich transparente Informationspolitik der Pro-jektpartner. Unsere Forderung „Fakten auf den Tisch - dann Volksentscheid“ wurde keinesfalls vollumfänglich erfüllt. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung steht geschrieben: „Die Landesregierung wird für vollständige Transparenz über Prämis-sen und Ergebnisse des Stresstests sorgen.“ Die aktuelle Situation wirkt wie ein Bruch des Koalitionsvertrages und eine Wählertäuschung seitens der grün-roten Landesregierung.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bürger von ihren Grundrechten aktiv Ge-brauch machen und verurteilen deren versuchte Kriminalisierung (Causa Reicher-ter). Die durch das Innenministerium beauftragte, in Form des „Rahmenbefehls“ be-kannt gewordene Bespitzelung von Bürgern durch den Verfassungsschutz ist ein-fach nicht hinnehmbar.
Beschlossen durch die 2. Mitgliederversammlung am 9. September 2012.
Unsere kommunalpolitischen Leitsätze
Diese Leitsätze sind nach Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 9. Febru-ar 2014 eine offizielle Aussage des Kreisverband Böblingen der Piratenpartei und sollen den groben Weg aufzeichnen, wie wir uns eine piratige Kommunalpolitik in und um Böblingen vorstellen.
1. Wir wollen selbstbestimmte, ökologisch, ökonomisch und sozial handelnde, starke Kommunen.
2. Wir wollen mehr direkte Demokratie zur Stärkung der Teilnahme und Teilhabe der Menschen in Kreis und Kommune.
3. Wir setzen uns für Transparenz bei kommunalpolitischen Verfahren und Ent-scheidungen ein. Dazu gehören ein "Gläsernes Rathaus" und das Einführen einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung.
4. Wir wollen eine Verkehrsinfrastruktur, die alle Verkehrsarten gleichermaßen berücksichtigt.
5. Wir setzen uns für eine Stadtentwicklung mit Bürgerbeteiligung in allen Pha-sen des politischen Prozesses ein.
6. Wir streben einen Bürgerhaushalt für Böblingen an.
7. Die in der Gemeindeordnung vorgesehene jährliche Bürgerversammlung muss für Böblingen verpflichtend werden.
8. Unser Menschenbild ist geprägt von Vertrauen, dies steht im Gegensatz zu Überwachung und Bevormundung.Wir setzen uns für das Recht unserer Bürger ein, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu führen.
9. Wir wollen kleine und mittlere Unternehmen stärken und regionale Wirt-schaftskreisläufe fördern.
10. Wir wollen, dass Kunst und Kultur allgemein zugänglich ist.
11. Böblingen kann nicht isoliert betrachtet werden. Von einer guten Vernetzung mit der Region - auch länderübergreifend - können alle profitieren
Anlagen
Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für die Städte und Gemeinden in der Region=
Die grün-rote Landesregierung wollte gemäß Koalitionsvertrag die Einführung eines Landesinformationsfreiheitsgesetzes rasch umsetzen. Auch in Baden-Württemberg sollten die Bürger endlich »grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen haben«. Dieses Vorhaben wurde leider bis heute nicht angegangen. Baden-Württemberg verbleibt so-mit als eines der letzten Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetz.
Bürger müssen sich allerdings über die Tätigkeiten ihrer Verwaltung informieren können. Statt das berechtigte Interesse der Bürger als Bedrohung wahrzunehmen, sollte eine moderne Gemeinde von sich aus die Bürgerschaft aktiv über aktuelle Entwicklungen und Vorgänge auf dem Laufenden halten.
Basierend auf bereits bestehenden Informationsfreiheitssatzungen aus Gemeinden in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie auf in der Piratenpartei disku-tierten Ansätzen und eigenen Verbesserungsideen wurde der Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für die Städte und Gemeinden in der Region in gemeinsamer Arbeit der Mitglieder des Kreisverbands erstellt. Dieser Satzungs-entwurf wird den Bürgermeistern und Gemeinderäten sowie dem Landrat und Kreis-tag am XX. Februar 2014 zugestellt.
§ 1 Zweck der Satzung, Anwendungsbereich
(1) Zweck dieser Satzung ist es, den freien Zugang zu den beim Landkreis vorhan-denen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.
(2) Betroffen von der Auskunftspflicht sind • kommunalrechtlich verwaltete Anstalten des öffentlichen Rechts einschließlich Ämtern und Behörden, • kommunale Eigenbetriebe • kommunal verwaltete Stiftun-gen und Vereine • Unternehmen, die ganz oder anteilig in kommunalem Besitz sind, • Unternehmen, die hoheitliche Aufgaben übernehmen oder mit der Ausübung öffentlicher Daseinsvorsorge betraut sind.
(3) Von der Satzung betroffen sind ausschließlich Informationen in Angelegenhei-ten des eigenen Wirkungskreises.
(4) Das Recht auf Akteneinsicht oder Auskunft über den Inhalt der von der Land-kreisverwaltung gespeicherten Daten kann nicht durch Rechtsgeschäfte ausge-schlossen oder beschränkt werden.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Informationen im Sinne dieser Satzung sind alle Aufzeichnungen, die unab-hängig von der Art ihrer Speicherung amtlichen Zwecken dienen. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteile eines amtlichen Vorgangs werden sollen, stellen keine amtlichen Informationen dar.
(2) Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können.
(3) Zuständige Stellen sind die Organisationseinheiten des Landkreises Böblingen, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind.
(4) Dritte sind Personen, über oder durch die personenbezogene Daten oder andere Informationen vorliegen.
§ 3 Informationsfreiheit
(1) Jede natürliche und juristische Person hat unabhängig von seinem Wohnsitz Anspruch auf freien Zugang zu den unter diese Satzung fallenden Informationen.
(2) Für die Ausführung der Aufgaben nach dieser Satzung entfällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.
§ 4 Aktive Veröffentlichungen
(1) Das Prinzip der maximalen Öffentlichkeit soll Anwendung finden. Alle rechtli-chen Ermessenspielräume werden ausgeschöpft, um eine frühestmögliche elektro-nische Veröffentlichung aller Informationen zu ermöglichen. Gründe, die einer Ver-öffentlichung entgegenstehen, sind zu veröffentlichen. Sprechen die Gründe nur gegen die Veröffentlichung von Teilen der Informationen, werden die übrigen Teile veröffentlicht.
(2) Um den Zugang zu Informationen zu erleichtern, führt der Landkreis ein öffent-lich einsehbares, maschinenlesbares und durchsuchbares Aktenverzeichnis.
(3) Der Landkreis veröffentlicht Informationen in maschinenlesbarer Form und offe-nen Formaten. Informationen sind so zu erstellen und vorzuhalten, dass eine In-formationsfreigabe möglichst einfach erfolgen kann.
§ 5 Ausgestaltung des Informationszugangsanspruchs
(1) Der Landkreis hat grundsätzlich nach Wahl der Antragstellerin oder des Antrag-stellers Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren oder Informationsträger zugänglich zu machen, welche die begehrten Informationen enthalten. Er darf aus wichtigem Grund von der Wahl abweichen. Der Grund ist der Antragstel-lerin oder dem Antragsteller bekannt zu geben. Ein wichtiger Grund ist insbesonde-re dann gegeben, wenn die gewählte Art der Informationsbeschaffung zu einem unverhältnismäßig höheren Verwaltungsaufwand führen würde.
(2) Handelt es sich um vorübergehend beigezogene Akten anderer öffentlicher Stel-len, die nicht Bestandteil der eigenen Verwaltungsunterlagen werden sollen, weist der Landkreis auf diese Tatsache hin und nennt der Antragstellerin oder dem An-tragsteller die für die Entscheidung über die Einsicht in diese Akten zuständige Stelle.
(3) Der Landkreis stellt grundsätzlich ausreichende zeitliche, sachliche und räumli-che Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung. Die Anfertigung von Notizen, Ablichtungen und Ausdrucken ist gestattet. Kann der Landkreis den Infor-mationszugang nach Satz 1 nicht erfüllen, stellt er Kopien zur Verfügung. Soweit der Erstellung von Kopien Urheberrechte Dritter entgegenstehen, ist vom Landkreis die Einwilligung der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers einzuholen. Ver-weigert die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber die Einwilligung, besteht kein Anspruch auf Aushändigung von Kopien. Wird eine Einwilligung nur gegen Entgelt erteilt, hat die Antragstellerin bzw. der Antragsteller dieses als Auslagen zu erstat-ten.
(4) Eine Aushändigung von Originalunterlagen zur Einsichtnahme außerhalb der Räumlichkeiten des Landkreises ist ausgeschlossen. Bestehende Regelungen für Akteneinsichtsgesuche anderer öffentlicher Stellen und von Rechtsanwälten im Rahmen laufender Verfahren bleiben hiervon unberührt.
(5) Der Landkreis stellt auf Antrag Kopien von Informationen bzw. Informationsträ-gern, die die begehrten Informationen enthalten, auch durch Versendung gegen Auslagenerstattung zur Verfügung.
(6) Soweit Informationsträger nur mit Hilfe von Maschinen lesbar sind, stellt der Landkreis auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers maschinenles-bare Informationsträger einschließlich der erforderlichen Leseanweisungen oder lesbare Ausdrucke zur Verfügung.
(7) Der Landkreis kann auf eine Veröffentlichung insbesondere im Internet verwei-sen, wenn er dem Antragsteller oder der Antragstellerin die Fundstelle angibt.
§ 6 Antragstellung
(1) Der Zugang zu den Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form beim Kunden-Service-Center des Landkreises oder direkt bei der zuständigen Stelle gestellt wer-den.
(2) Der Darlegung eines rechtlichen Interesses oder einer Begründung des Antra-ges bedarf es nicht.
(3) Im Antrag sind die begehrten Informationen zu benennen. Sofern der Antragstel-lerin oder dem Antragsteller Angaben zur Umschreibung der begehrten Informatio-nen fehlen, ist die Antragstellerin oder der Antragsteller erforderlichenfalls zu unter-stützen.
(4) Ist der Auskunftsantrag unvollständig, fehlerhaft oder aber an die falsche Stelle gerichtet, ist der Antragssteller entsprechend zu informieren und der Antrag mög-lichenfalls unaufgefordert an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
§ 7 Erledigung des Antrages
(1) Der Landkreis macht die begehrten Informationen über die zuständigen Stellen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Kalendertagen zugänglich.
(2) In begründeten Fällen, sofern Umfang und/oder Komplexität der begehrten In-formationen dies rechtfertigen, kann die Frist auf maximal 30 Kalendertage verlän-gert werden. Verzögerungen sind gegenüber der Antragstellerin bzw. dem Antrag-steller schriftlich zu begründen, und diese oder dieser ist über den Arbeitsstand zu informieren.
(3) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die zuständige Stelle, die zur Verfügung über die beantragten Informationen berechtigt ist.
(4) Die zuständigen Stellen sind nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der In-formationen zu prüfen.
(5) Alle besonders schützenswerten Daten sind in den der Antragstellerin oder dem Antragsteller ausgehändigten Informationen unkenntlich zu machen.
(6) Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs zu Informationen ist ein Verwaltungsakt und innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist schriftlich zu begründen. Darüber hinaus ist der Antragstellerin oder dem An-tragsteller mitzuteilen, ob und ggf. wann der Informationszugang ganz oder teilwei-se zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird.
§ 8 Schutz öffentlicher Belange und Rechtsdurchsetzung Der Antrag auf Zugang zu Informationen ist abzulehnen, soweit und solange
(1) der Zugang zu den begehrten Informationen die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit schädigen würde,
(2) die begehrten Informationen nach einem Gesetz geheim gehalten werden müs-sen,
(3) eine Bekanntgabe gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen würde,
(4) durch die Bekanntgabe der Informationen der Verfahrensablauf eines anhängi-gen Gerichtsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder Disziplinarverfahrens beeinträchtigt würde,
(5) die Bekanntgabe der Informationen den Erfolg eines strafrechtlichen Ermitt-lungsverfahrens gefährden würde,
(6) konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Informationen zu einer Ge-fährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung verwendet werden sollen,
(7) der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich die-se in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen kann,
(8) der Antrag erkennbar rechtsmissbräuchlich gestellt wird, insbesondere weil er in kürzerem Zeitraum wiederholt erfolgt oder querulatorischen, schikanösen oder beleidigenden Inhalt hat.
(9) Informationen, die nach den Absätzen 1 bis 6 vorenthalten worden sind, sind jedoch spätestens und unverzüglich nach Entfall des Vorenthaltungsgrundes zu-gänglich zu machen.
§ 9 Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses (1) Der Antrag auf Zugang zu Informationen ist abzulehnen für Entwürfe zu Ent-scheidungen sowie die Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung vereitelt würde.
(2) Der Antrag ist abzulehnen für Vorentwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorganges werden sollen und alsbald vernichtet werden.
(3) Der Antrag ist abzulehnen für Protokolle vertraulicher Beratungen und nichtöf-fentlicher Sitzungen.
(4) Informationen, die nach Absatz 1 und 3 vorenthalten worden sind, sind jedoch spätestens und unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zugäng-lich zu machen. Dies gilt hinsichtlich Absatzes 3 nur für Ergebnisprotokolle.
§ 10 Schutz personenbezogener Daten
(1) Der Antrag auf den Zugang zu Informationen ist abzulehnen, soweit durch die Bekanntgabe der Informationen personenbezogene Informationen offenbart wer-den, es sei denn, • es liegt eine Einwilligung der oder des Betroffenen vor, • die Offenbarung ist durch Rechtsvorschrift erlaubt, • die Offenbarung ist zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Allgemeinwohl oder von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigung der Rechte einzelner geboten, • die Einholung der Einwilligung der oder des Betroffenen ist nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, und es ist offensichtlich, dass die Offenba-rung im Interesse der oder des Betroffenen liegt, • die Antragstellerin oder der An-tragsteller machen ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der begehrten Informa-tionen geltend und überwiegende schutzwürdige Belange der oder des Betroffenen stehen der Offenbarung nicht entgegen.
(2) Soll Zugang zu personenbezogenen Informationen gewährt werden, so ist die oder der Betroffene über die Freigabe von Informationen zu unterrichten, falls dies nicht mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden ist.
(3) Können durch den Zugang zu Informationen schutzwürdige Belange der oder des Betroffenen beeinträchtigt werden, so hat der Landkreis dieser oder diesem vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers ersucht die Gemeinde die oder den Betroffenen auch um Zustimmung zur Freigabe der begehrten Informationen.
§ 11 Schutz von Immaterialgüterrechten und von Betriebs- oder Geschäftsge-heimnissen
(1) Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz von Im-materialgüterrechten dem entgegensteht.
(2) Der Antrag auf Zugang zu Informationen kann abgelehnt werden, soweit durch die Übermittlung der Informationen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und die schutzwürdigen Belange der oder des Betroffenen das Offenbarungs-interesse der Allgemeinheit erheblich überwiegt.
(3) Soll Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährt werden, so hat der Landkreis der oder dem Betroffenen vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers ersucht die Gemeinde die oder den Betroffenen auch um Zustimmung zur Freigabe der begehrten Informationen.
§ 12 Trennungsprinzip, beschränkter Informationszugang (1) Der Landkreis trifft geeignete organisatorische Vorkehrungen, damit Informatio-nen, die aufgrund der §§ 8 bis 11 nicht zugänglich gemacht werden dürfen, ohne unverhältnismäßigen Aufwand abgetrennt werden können.
(2) Wenn nur Teile der angeforderten Informationen den Schutzbestimmungen der §§ 8 bis 11 unterliegen, werden die übrigen Teile der Informationen zugänglich gemacht.
(3) Soweit und solange eine Trennung nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Aus-kunftserteilung.
§ 13 Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten Rechtsvorschriften, die einen weitergehenden Zugang zu Informationen ermöglichen oder ihre Grundlage in besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben un-berührt.
§ 14 Gebühren und Auslagen
(1) Für Amtshandlungen nach dieser Satzung werden Gebühren und Auslagen erhoben, deren Gesamthöhe einen Betrag von 50 Euro nicht überschreitet. Näheres regelt die Gebührenverordnung des Landkreises.
(2) Die Auslagen von privaten informationspflichtigen Stellen werden gegebenenfalls von der Landkreisverwaltung erstattet.
(3) Für die Bereitstellung bereits erstellter und von den zuständigen Stellen vorge-haltener Daten sowie für mündliche Auskünfte werden keine Gebühren und Aus-lagen nach (1) erhoben.
(4) Gebühren und Auslagen werden Sozialleistungsempfängern auf Antrag erlassen.
(5) Der Antragssteller muss über die Höhe der Gebühren für eine kostenpflichtige Auskunft vorab informiert werden.
(6) Der Antragssteller kann gegen die Gebührenfestsetzung begründeten Wider-spruch einlegen. Für die Bearbeitung des Widerspruchs fallen auch bei teilweiser oder vollständiger Ablehnung keine weiteren Gebühren an.
§ 15 Kommunale(r) Informationsfreiheitsbeauftragte(r) (1) Der Landkreis Böblingen ernennt eine(n) Informationsfreiheitsbeauftragte(n), an die/den sich alle Personen wenden können, die der Ansicht sind, dass die in dieser Satzung beschriebenen Rechte durch die Landkreisverwaltung nicht oder nicht vollständig gewährt worden sind.
(2) Aufgabe des oder der Informationsfreiheitsbeauftragten ist die Durchsetzung dieser Rechte innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Sie oder er hat das Recht zur vollständigen Einsicht in die Unterlagen sowie das Recht, sich bei Konflikten direkt an den/die Landrat/Landrätin zu wenden.
(3) Kommunaler Informationsauftrag und kommunaler Datenschutzauftrag sind in-haltlich und personell aufeinander abzustimmen.
§ 16 Inkrafttreten
Diese Informationsfreiheitssatzung tritt am …………………………… in Kraft.