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BW:Kreisverband Karlsruhe/Vorstand/GO

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Geschäftsordnung

Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Karlsruhe, sie regelt die Geschäfte des Vorstandes. Diese Geschäftsordnung wurde in der Vorstandssitzung am 22.7.2014 beschlossen.

Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden im Regelfall einmal im Monat, mindestens jedoch einmal im Quartal statt. Sie können fernmündlich oder durch persönliche Treffen stattfinden.

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail an die Mailingliste des Kreisverbands eingeladen, zusätzlich werden die Sitzungstermine auf der Wikiseite des Vorstandes veröffentlicht.

Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Themen, welche die Privatsphäre einer Person berühren, müssen nichtöffentlich abgehandelt werden.

Ein Mitspracherecht haben anwesende Personen nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes.

Beschlussfassung

Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes.

Der Schatzmeister hat das Recht bei Beschlüssen, die Geldmittel des Kreisverbandes betreffen, gehört zu werden, bevor der Beschluss Gültigkeit erlangt. Dieses Recht kann der Schatzmeister innerhalb von 48 Stunden wahrnehmen.

Entscheidungen außerhalb von Vorstandssitzungen / Umlaufbeschlüsse

Der Vorstand ist auch außerhalb von Vorstandssitzungen beschlussfähig. Ein Umlaufbeschluss gilt als sofort gefasst, sobald sich alle Vorstandsmitglieder geäußert haben. Ebenfalls gelten Umlaufbeschlüsse als gefasst, sobald 48 Stunden nach Einreichung des Umlaufbeschlusses ohne Forderung einer persönlichen Aussprache vergangen sind.

Sofern sich ein Vorstandsmitglied aufgrund von längeren Abwesenheiten wie Krankheit und Urlaub abgemeldet hat, gilt die Stimme dieses Vorstandsmitglieds als Enthaltung

Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.

Jedes Vorstandsmitglied kann zwischen Sitzungen einmalig im Rahmen eines Budgets von 50 Euro allein entscheiden. Diese Ausgabe muss von der folgenden Vorstandssitzung bestätigt werden.

Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden im WIki dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

Anträge

Anträge an den Vorstand können an vorstand@piraten-karlsruhe.de gestellt werden.

Über das Befassen mit und die Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand.

Per E-Mail eingegangene Anträge werden im Wiki unverzüglich öffentlich (ggf. anonymisiert) dokumentiert.

In jedem Antrag ist ein Ansprechpartner sowie ein Umsetzungsverantwortlicher zu benennen. Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

Antragsberechtigt sind:

  • Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Landesvorstandes der Piratenpartei Baden-Württemberg
  • Die Mitglieder des Kreisvorstandes der Piraten Karlsruhe
  • Mitglieder des Kreisverbands Karlsruhe
  • Vom Vorstand mit besonderen Aufgaben beauftragte Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit

Protokoll

Es wird zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut erstellt, dieses wird umgehend im Piratenwiki veröffentlicht. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufs wiedergeben. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.

Aufgabenverteilung

Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes regelt der Gesamtvorstand in einem Geschäftsordnungsplan, welcher diese Geschäftsordnung als Anlage beigefügt wird.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese werden vom Vorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.

Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Diese Geschäftsordnung tritt am 22.7.14 in Kraft.

Geschäftsordnungsplan

besprochen und vorläufig beschlossen am 26.8.15

  • Dieter
    • Vertretung der Partei nach außen
    • Vernetzung und Kommunikation im Kreisverband fördern
    • Vernetzung des Vorstands mit der Kommunalfraktion
    • Kontakt zu anderen KVs
  • Timo
    • Schatzmeisterätigkeit Finanzplanung, Buchführung
    • (Dokumentenverwaltung)
    • Kontakt zum LaVO
  • Michael
    • Vernetzung des Vorstands mit der Kommunalfraktion
    • Protokoll, Protokollveröffentlichung
    • Kontakt zum LaVO
  • Sabine (kein Vorstandsmitglied, beauftragt durch den Vorstand)
    • Mitgliederverwaltung
    • Versand von Materialien nach Anfragen, Begrüßungspaket
    • Dokumentation Umlaufbeschlüsse
    • Vorbereitung der TO für Vorstandssitzung

Noch nicht zugeteilt:

  • Soziale Netzwerke
    • facebook
    • twitter

Im aktuellen Vorstand noch nicht besprochen:

  • Mitgliederbetreuung / Paten
  • Vernetzung mit div. NGOs
  • Kampagnen- und Aktionsplanung (ggf Beauftragung)
  • Meinungsbildungstool/s
  • Kommunalpolitik & andere politische Themen voranbringen