BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Lockerung der Residenzpflicht

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Lockerung der Residenzpflicht

  • Titel: Lockerung der Residenzpflicht
  • SortKey: CBE
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: NineBerry
  • Sub-AG: Inneres
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Lockerung der Residenzpflicht

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert in Artikel 13 das Recht auf Freizügigkeit. Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der dieses für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge einschränkt.

Die Residenzpflicht macht Menschen zu Kriminellen, nur weil sie sich frei bewegen wollen. Polizei, Gerichte und Behörden werden zusätzlich unnötig belastet.

Ähnlich wie bereits in Bayern und Brandenburg wollen wir daher auch in unserem Bundesland die Residenzpflicht lockern.


 

Kurzfassung

Im Sinne eines humaneren Umgangs mit Flüchtlingen und zur Entlastung von Justiz und Behörden möchten wir die Handhabung der Residenzpflicht für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge in Baden-Württemberg lockern.

Bearbeiter

Vorschlag

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert in Artikel 13[1] das Recht auf Freizügigkeit. Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der dieses Recht für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge einschränkt.

Die Residenzpflicht macht Menschen zu Kriminellen, wenn sie von einem anerkannten Menschenrecht Gebrauch machen. Polizei, Gerichte und Behörden werden mit der Überwachung ihrer Einhaltung unnötig belastet.

Ähnlich wie bereits Bayern und Brandenburg soll auch in Baden-Württemberg die Residenzpflicht gelockert werden.

Ist-Zustand

Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge sind in der Regel dazu verpflichtet, sich in dem Landkreis aufzuhalten, in dem sich die für sie zuständige Ausländerbehörde befindet.

Das Verlassen des Landkreises wird teilweise als Straftat, teilweise als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Möchte jemand den Landkreis verlassen (auch nur kurzfristig für wenige Stunden), muss er dazu einen Antrag stellen. Teilweise müssen für die Bearbeitung des Antrags Gebühren bezahlt werden.

Warum die Änderung notwendig ist

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert in Artikel 13 das Recht auf freie Wahl des Aufenthaltsorts innerhalb eines Staates. Eine so weitgehende Residenzpflicht für Asylsuchende und Flüchtlinge, wie sie derzeit in Deutschland existiert, verstößt gegen dieses Menschenrecht.

Menschen müssen Strafen zahlen, werden von der Polizei behandelt oder verlieren teilweise sogar das Aufenthaltsrecht, nur weil sie Freunde oder Familie besuchen, auf Feste gehen oder unser schönes Land etwas besser kennen lernen wollen.

Polizei, Justiz und Ausländerbehörden werden mit der Überwachung der Residenzpflicht unnötig beschäftigt, obwohl sie sich dringenderen Problemen widmen könnten.

Soll-Zustand

Die Residenzpflicht soll abgeschafft werden. Da dies aber Bundesrecht ist, so kann auf Landesebene nur die Umsetzung gelockert werden, d.h. der Spielraum der das Bundesgesetz einräumt so weit wie möglich ausnützen. Dazu gehört die Freizügigkeit innerhalb der Regierungsbezirke.

An den Rändern von Regierungsbezirken soll auch der Aufenthalt in benachbarten Landkreisen ohne Sondergenehmigung möglich sein, in Absprache mit Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen idealerweise auch über die Grenzen von Bundesländern hinweg.

Ermöglicht wird eine solche Umsetzung auf Landesebene durch eine Regelung in Absatz 6 in §58 des Asylverfahrensgesetzes[2], die Landesregierungen eine liberalere Handhabung erlaubt.

Kosten

Es entstehen für Staat und Bürger keine Kosten. Im Gegenteil werden Polizei, Justiz und Behörden entlastet.

Alternativen

  • Beibehaltung des Status Quo
  • Initiative auf Bundesebene, um die Residenzpflicht bundesweit aufzuheben

Haltungen anderer Parteien

  • CSU und FDP haben auf Betreiben der FDP eine ähnliche Regelung in Bayern umgesetzt.[3][4]
  • In Brandenburg arbeiten SPD und Linke an einer schrittweisen Lockerung der Residenzpflicht.[5] Die Grünen unterstützen dies.[6]
  • Grüne und SPD fordern eine Lockerung in Schleswig-Holstein. CDU und FDP stellen sich hier gegen eine Lockerung.[7]
  • Auch in Thüringen stellt sich die CDU gegen eine Lockerung[8]

Quellen

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
[2010-04-02] In Arbeit Erster Entwurf veröffentlicht
[2010-04-03] Oster-Mumble Bearbeitet