BW:Antragsfabrik2013/Mitgliedsbeitrag2
Der Mitgliedsbeitrag soll an die unterste Gliederung mit eigener Kassenführung entrichtet werden.Satzung
80px | Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Jonas M.. Er wurde am LPT 2010.1 abgelehnt. |
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Jonas M.
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / B §2
- Beantragte Änderungen
Dem Abschnitt B der Landessatzung soll ein neuer Paragraph hinzugefügt werden.
neuer Text:
Sofern die Bundessatzung dieses gestattet, ist der Mitgliedsbeitrag an die für das Mitglied zuständige, niedrigste Gliederung mit eigener Kassenführung zu entrichten, bzw. wird von dieser eingezogen.
- Begründung
Alternativantrag zu dem von Richard, um Gebietsverbände ohne eigene Kassenführung nicht unmöglich zu machen. Es soll auch weiterhin möglich sein einen KV oder OV zu gründen, ohne sich die Arbeit zu machen ein eigenes Konto und Kasse zu führen. Es wäre zum Beispiel möglich ein virtuelles Konto beim Schatzmeister des nächsthöheren Gebietsverbandes einzurichten.
Dieser Antrag schreibt niemandem vor tatsächlich eine Gliederung ohne eigene Kassenführung zu gründen. Er lässt jedoch denen die gegenüber der Presse offiziell auftreten möchten, ohne viel Arbeit mit Kontoverwaltung zu haben, diese Möglichkeit.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
- eckes Eventuell sogar "tiefste Gliederung die erklärt die Beitragsverwaltung übernehmen zu können"? Ein BzV hat z.B. ein Interesse daran Geld für Konto/Postfach der Untergliederungen zu sparen, wenn diese nicht wollen.
- Laird_Dave 15:58, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Stefan K
- ?
- ...
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
- Futti
- ?
- ...
Piraten, die voraussichtlich enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- siehe diese Diskussion -- Futti 21:17, 11. Apr. 2010 (CEST)
- Argument 2
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