BE:LiquidFeedback Themendiskussion/302
Dieser Antrag gehört in Boden gestampft aus mehreren Gründen:
1. Hier wird die Unschuldsvermutung aufgehoben. Der Beschuldigte soll seine Unschuld beweisen. Dies ist in einem Rechtsstaat nicht zulässig.
2. Es gibt bereits einen StGB Paragraphen: Betrug. Wenn Du nachweisen kannst das jemand vorsätzlich keine Miete zahlen will oder schon bei Vertragsunterzeichnung klar war, das der Mieter die Miete unmöglich aufbringen kann, dann kannst Du eine Betrugsanzeige erstatten. Ein weiterer Paragraph der zudem mit dem Zivilrecht (zB Räumungsklage, ...) kollidieren würde macht weder sinn noch zeugt er von besonderer Kompetenz.
3. Wenn wir wegen jedes Betrugs-Szenarios neue StGB Paragraphen einführen wollen, dann tragen wir massiv dazu bei das Leben der Bürger noch mehr zu regulieren und nicht - wie wir eigentlich immer propagieren - zu deregulieren.
--Simon Lange 06:45, 18. April 2010 (CEST)
Der Antrag ist insofern auch fehlerhaft, weil BGB und StGB mitnander vermanscht werden; zudem: die Verpflichtung, Mietschuldner vor Räumung zu beraten, besteht schon seit langem und ist Bestandteil des SGB; die zur Beratung/Hilfeleistung verpflichtete (und bereite) Stelle muss nur Bescheid wissen, daran haperts häufig! --georgberlin 16:47, 20. Apr. 2010 (CEST)