Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ausgliederung der Finanzordnung aus der Satzung

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Buccaneerps.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Ausgliederung der Finanzordnung aus der Satzung
Änderungsantrag Nr.
TE077
Beantragt von
Buccaneerps
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: Finanzordnung (Komplett)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, den Abschnitt B die Finanzordnung (FO) aus der Satzung zu streichen und als eigenständiges Dokument zu behandeln. weiterhin wird beantragt einen neuen § in den Abschnitt A der Satzung mit der nächsten freien Nummer mit dem Namen "Finanzordnung" hinzuzufügen:

(1) Über die Finanzordnung entscheidet der Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit.
Begründung

Um mehr Freiheiten in der Finanzordnung zu haben und diese den gegebenen Umständen einfacher anpassen zu können, sollte die Finanzordnung neben der Satzung gesondert und nicht mit der gleichen Bedeutung vom Bundesparteitag abgestimmt werden. So kann die FO jedes Jahr den gegebenen finanziellen Gegebenheiten einfacher angepasst werden. Dieser Antrag ist im Sinne des Bundesschatzmeisters Schlömer, der die Finanzordnung wohl durch den Finanzbeirat verabschieden möchte. Dies könnte der Parteitag dann jährlich mit einfacher Mehrheit beschließen (diesen Auftrag notfalls also auch entziehen!). Fakt ist zudem, daß die Finanzfragen sehr komplex sind und von den meisten Mitglieder kaum verstanden werden (und sie auch nicht interessiert). Bleibt die FO in der Satzung, besteht die Gefahr, daß selbst sinnvolle Änderungen stets am Quorum scheitern, weil einige aus Unwissenheit lieber dagegen sind.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Buccaneerps|Buccaneerps“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, den Abschnitt B die Finanzordnung (FO) aus der Satzung zu streichen und als eigenständiges Dokument zu behandeln.weiterhin wird beantragt einen neuen § in den Abschnitt A der Satzung mit der nächsten freien Nummer mit dem Namen "Finanzordnung" hinzuzufügen:(1) Über die Finanzordnung entscheidet der Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Um mehr Freiheiten in der Finanzordnung zu haben und diese den gegebenen Umständen einfacher anpassen zu können, sollte die Finanzordnung neben der Satzung gesondert und nicht mit der gleichen Bedeutung vom Bundesparteitag abgestimmt werden. So kann die FO jedes Jahr den gegebenen finanziellen Gegebenheiten einfacher angepasst werden. Dieser Antrag ist im Sinne des Bundesschatzmeisters Schlömer, der die Finanzordnung wohl durch den Finanzbeirat verabschieden möchte. Dies könnte der Parteitag dann jährlich mit einfacher Mehrheit beschließen (diesen Auftrag notfalls also auch entziehen!).Fakt ist zudem, daß die Finanzfragen sehr komplex sind und von den meisten Mitglieder kaum verstanden werden (und sie auch nicht interessiert). Bleibt die FO in der Satzung, besteht die Gefahr, daß selbst sinnvolle Änderungen stets am Quorum scheitern, weil einige aus Unwissenheit lieber dagegen sind.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Buccaneerps 16:26, 2. Apr. 2010 (CEST)
  2. Nplhse 17:39, 2. Apr. 2010 (CEST)
  3. Trias
  4. -- Nicole.Staubus 00:42, 3. Apr. 2010 (CEST)
  5. Heizer
  6. Thorongil 13:45, 3. Apr. 2010 (CEST)
  7. DeBaernd 15:28, 24. Apr. 2010 (CEST)
  8. Jan
  9. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Sbeyer 16:41, 2. Apr. 2010 (CEST) siehe Diskussion
  2. Benjamin Stöcker
  3. Bragi
  4. MichaelG 20:15, 2. Apr. 2010 (CEST)
  5. --Nr 75:in spe 02:21, 3. Apr. 2010 (CEST) Antrag (s-Ziel) ist rechtlich nicht umsetzbar; selbst wenn man die FO aus der Satzung "rausnimmt", wäre diese aufgrund des Regelungsinhaltes immernoch Teil der Satzung.
  6. Nico.Ecke 21:15, 3. Apr. 2010 (CEST)
  7. Andena 21:59, 4. Apr. 2010 (CEST)
  8. AndreasRomeyke 00:15, 5. Apr. 2010 (CEST)
  9. Nplhse 12:45, 6. Apr. 2010 (CEST)
  10. Arvid Doerwald 23:13, 8. Apr. 2010 (CEST)
  11. Jonas M. 04:25, 10. Apr. 2010 (CEST)
  12. LarsM
  13. Rainer Sonnabend
  14. Spearmind 19:26, 10. Apr. 2010 (CEST)
  15. Thomas-BY
  16. Haide F.S.
  17. Twix 16:07, 16. Apr. 2010 (CEST)
  18. icho40
  19. Aleks_A
  20. Posbi 20:50, 22. Apr. 2010 (CEST)
  21. Sebastian Pochert
  22. Mike gh
  23. RicoB CB 16:26, 1. Mai 2010 (CEST)
  24. wigbold : Die Finanzordnung benötigt größtmöglichen Konsens
  25. OliverNiebuhr
  26. Unglow
  27. Danebod 23:37, 6. Mai 2010 (CEST)
  28. Zwergenpaladin
  29. Tramp 18:35, 9. Mai 2010 (CEST)
  30. Jonas M.
  31. Kaddi
  32. Christian Specht 14:58, 11. Mai 2010 (CEST)
  33. Mtu
  34. Salorta
  35. Sven423 08:57, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Datenritter 18:42, 24. Apr. 2010 (CEST)
  2. StopSecret 12:11, 28. Apr. 2010 (CEST)
  3. zero-udo
  4. Nicole.Staubus 21:59, 4. Mai 2010 (CEST)
  5. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

contra: 2/3-Mehrheit legitim

2/3-Mehrheit für Finanzthemen halte ich für legitim. Wer einen Änderungsantrag nicht versteht, soll sich enthalten (wobei Enhaltungen NICHT als Nein-Stimmen zählen dürfen -- ich erkenne in der Satzung nicht genau, welches Verständnis von 2/3-Mehrheit dort vorherrscht). Unwissenheit ist kein Argument, hier gilt es demokratisch zu überzeugen. -- Sbeyer 16:41, 2. Apr. 2010 (CEST)

Enthaltungen gelten als NEIN, d.h. allen SÄA müssen 2/3 mit JA zustimmen. Bitte korrigiere mich jemand, falls das anders wäre. Unwissenheit allein ist nicht das Problem, hier ist es schon Ignoranz. Die meisten wollen gar nichts mit FO zu tun haben... Außerdem sollte eine Satzung schlank sein, gerade die der Piraten. Die demokratische Kontrolle wäre ja immer noch vorhanden. --Buccaneerps 17:46, 2. Apr. 2010 (CEST)
Das ist FALSCH, Enthaltungen gelten nicht als NEIN! Benjamin Stöcker
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweidrittelmehrheit und den Abschnitt "Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären." müssen wir dann wohl auch anpassen. Meines Erachtens muß es bei einer 2/3 Mehrheit 66,67% JA-Stimmen geben, sonst Ablehnung. Bitte beweise mir das Gegenteil. -- Buccaneerps 2010-04-02T18:23:29
Da steht zwischen den Parteitagen? Ansonten hilft das lesen von Vereinsrecht und Parteigesetzbücher. Oben ist die Basis angeben, ansonsten nicht. Bisher wurde es auf allen Parteitagen so gehalten, das Enthaltungen nicht zur Basis zählen sondern 2/3 der Abgegebenen Stimmen gebraucht werden. Und wenn man dann mal die Fachbücher liest bemerkt man, dass das durchaus üblich ist. Eine Klarheit im der Satzung würde ich bevorzugen, bisher wird das halt durch die GO geregelt (in der Regel). Benjamin Stöcker
Landesparteitag Hessen 09 war das nicht so. Und ich denke immer noch, daß du dich irrst. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist ganz klar als eine Mehrheit geregelt, die sich auf Zustimmung von 2/3 aller Wahlberechtigten bezieht. Es gibt noch die qualifizierte 2/3-Mehrheit und die haben wir bei der oben zitierten schriftlichen Zustimmung, während wir auf dem Parteitag eine einfache 2/3-Mehrheit haben. Ich habe das Parteiengesetz durchgesehen, bitte gib Belege für deine These. Wenn eine 2/3-Mehrheit anders definiert wäre, dann hätten wir wohl auch schon Grundgesetzänderungen im Bundestag gehabt (ist ja kaum jemand da bei den Abstimmungen). Sorry, aber da sollten wir mal einen Juristen fragen. --Buccaneerps 18:35, 3. Apr. 2010 (CEST)
Parteiengesetz ist hier die falsche Rechtsquelle. Und was Hessen macht... Anyway für mich gilt dieses BGH-Urteil wie es auch in jedem Vereinsrechtkommentar erwähnt wird. --Anthem 15:06, 4. Apr. 2010 (CEST)
Nachtrag: Zu vorgenanntem Urteil II ZR 164/81 gibts noch eine Klarstellung vom 12.01.1987 (II ZR 152/86): "Soll bei der Beschlussfassung im Verein in Abweichung vom Gesetz nicht die Mehrheit der abstimmenden, sondern der anwesenden Mitglieder entscheiden, so dass Stimmenenthaltungen mit der Wirkung von Nein-Stimmen mitgezählt werden, so muss dies aus der Vereinssatzung eindeutig hervorgehen" - womit sich der LV Hessen möglicherweise anfechtbar gemacht hat, was aber jetzt und hier nicht unsere Sorge sein sollte. --Anthem 15:18, 4. Apr. 2010 (CEST)
Gut, dass ich das geschrieben habe mit der Unklarheit, wie Enthaltungen gezählt werden. Das führt auf diversen Vereinsversammlungen immer wieder zu ellenlangen Diskussionen. Ich finde, das sollte unsere Satzung generell klären. Eventuell mache ich dazu einen Antrag, falls mir keiner zuvor kommt. Die Frage ist halt, ob es Enthaltungsstimmen gibt, also ob Enthaltungen als Stimmen gezählt werden, oder nicht. Das ist nicht per Definition klar. Will man die Hürden hoch setzen, so zählt man Enthaltungen als Stimme. Eine Enthaltung ist damit de facto eine Nein-Stimme. Hier kann sich jemand, der sich nicht sicher ist, enthalten. Im anderen Modus zählen Enthaltungen wie "nicht abgestimmt" oder von mir aus "ungültig" und die Gesamtheit der Stimmen setzt sich nur aus Ja- und Nein-Stimmen zusammen. Jemand, der sich nicht sicher ist, sollte dann eventuell mit Nein stimmen. Jemanden, den der Änderungsantrag einfach egal ist, kann sich enthalten. Ich halte diesen Modus für den besseren und differenzierteren, aber da mag es andere Meinungen geben. Unter diesem Aspekt würde ich FO mit Zweidrittelmehrheit belassen wollen. -- Sbeyer 19:23, 2. Apr. 2010 (CEST)

contra: nur ein Dokument

Nur ein Dokument zu haben ist "handlicher" als mehrere und man weiß sofort worin man nach etwas suchen muss. Bin auch in Vereinen mit den Ordnungen in Einzeldokumenten und finde unsere bisherige Lösung einfach besser. -- Sbeyer 16:41, 2. Apr. 2010 (CEST)

steht im Wiki :) --Trias 17:47, 2. Apr. 2010 (CEST)

Bitte denk auch an §9 Absatz 5

"(5) Der Bundesparteitag beschließt über die Schiedsgerichtsordnung und die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung sind."

http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_9_-_Organe_der_Bundespartei

Danke, habe ich eingereicht. Ist sowieso ein völlig sinnfreier Absatz, der gestrichen gehört. --Buccaneerps 18:37, 2. Apr. 2010 (CEST)