Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Antragsrecht zum Bundesvorstand - Empfehlung für dessen GO

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Sonstiger Antrag für den Bundesverband von etz.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
Z040
Beantragt von
etz
Titel
Antragsrecht zum Bundesvorstand - Empfehlung für dessen GO
Antrag

Dem Bundesvorstand wird empfohlen, in seiner Geschäftsordnung ein Antragsrecht zu BuVo-Sitzungen vorzusehen, das bei Antragstellung durch zehn Piraten eine Behandlung des Antrags auf der Bundesvorstandssitzung vorsieht. Die bisherige Praxis, zu Beginn einer BuVo-Sitzung über die Aufnahme von Anträgen aus der Mitgliedschaft in die Tagesordnung zu beschließen, bleibt davon unberührt.

Begründung

Ausgangspunkt der ganzen Debatte um AG-Rat, KoKo, Dach-AGs und was auch immer war ein in der Partei verbreiteter Unmut, der Bundesvorstand sei an der Arbeit der AGs nicht ausreichend interessiert. Ein in der Geschäftsordnung des BuVo verankertes Antragsrecht für ein Quorum von Mitgliedern kann jedenfalls dazu führen, dass Anträge an den BuVo von diesem auch behandelt werden müssen. Das sollte reichen, um den AGs Gehör zu verschaffen. Die alternativen Vorschläge, die diskutiert und zum Teil im Themenbereich Satzungsänderunganträge zum BPT eingebracht wurden, schaffen übermäßige Bürokratie und bauen demokratisch nicht legitimierte Hierarchien auf, die dem Wesen der Piratenpartei zuwiderlaufen. Der Antrag ist als Empfehlung formuliert, da der Bundesvorstand sich seine Geschäftsordnung selbst gibt. Er ist kein Satzungsänderungsantrag, da es einer Satzungsänderung zur erfolgreichen Umsetzung des Anliegens nicht bedarf.



<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Etz|etz“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Dem Bundesvorstand wird empfohlen, in seiner Geschäftsordnung ein Antragsrecht zu BuVo-Sitzungen vorzusehen, das bei Antragstellung durch zehn Piraten eine Behandlung des Antrags auf der Bundesvorstandssitzung vorsieht. Die bisherige Praxis, zu Beginn einer BuVo-Sitzung über die Aufnahme von Anträgen aus der Mitgliedschaft in die Tagesordnung zu beschließen, bleibt davon unberührt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ausgangspunkt der ganzen Debatte um AG-Rat, KoKo, Dach-AGs und was auch immer war ein in der Partei verbreiteter Unmut, der Bundesvorstand sei an der Arbeit der AGs nicht ausreichend interessiert. Ein in der Geschäftsordnung des BuVo verankertes Antragsrecht für ein Quorum von Mitgliedern kann jedenfalls dazu führen, dass Anträge an den BuVo von diesem auch behandelt werden müssen. Das sollte reichen, um den AGs Gehör zu verschaffen. Die alternativen Vorschläge, die diskutiert und zum Teil im Themenbereich Satzungsänderunganträge zum BPT eingebracht wurden, schaffen übermäßige Bürokratie und bauen demokratisch nicht legitimierte Hierarchien auf, die dem Wesen der Piratenpartei zuwiderlaufen. Der Antrag ist als Empfehlung formuliert, da der Bundesvorstand sich seine Geschäftsordnung selbst gibt. Er ist kein Satzungsänderungsantrag, da es einer Satzungsänderung zur erfolgreichen Umsetzung des Anliegens nicht bedarf.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. RicoB CB 07:41, 2. Mai 2010 (CEST)
  2. Silvan 10:43, 3. Mai 2010 (CEST)
  3. Deuterium
  4. Steto123 10:45, 3. Mai 2010 (CEST)
  5. Andena 15:31, 3. Mai 2010 (CEST)
  6. Miriam 16:49, 4. Mai 2010 (CEST)
  7. Rainer Sonnabend
  8. Fridtjof 18:22, 12. Mai 2010 (CEST) Die Begründung teile ich nicht. trotzdem Zustimmung.

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Arvid Doerwald Wäre dafür, wenn eine feste Quote zu Grunde gelegt würde; siehe Argument 1.
  2. Ich sehe es ähnlich wie Arvid, 10 ist eine zu kleine Anzahl, da können sich 10 Trolle zusammenrotten und Chaos provozieren. ☠ Danebod 11:49, 3. Mai 2010 (CEST)
  3. Trias keine Ahnung was das soll, wie wärs wenn du das dem Buvo mal einfach vorschlägst?
  4. Christoph B. 17:24, 3. Mai 2010 (CEST) Auch ein einzelner Pirat sollte ein Antragsrecht haben.
  5. Magnum
  6. Hans Immanuel
  7. Mtu
  8. Thomas-BY
  9. Unglow (dann "empfehle" dem BVOR dass doch bitte einfach, anstatt den BPT zu belasten)
  10. Salorta
  11. Sven423 10:16, 14. Mai 2010 (CEST)
  12. DeBaernd 20:56, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Käptn Blaubär
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Zum Entstehungszusammenhang dieses Antrages verweise ich auf Bürokratischer Mumpitz. --etz

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1 - keine feste Anzahl

Ok, 10 Piraten? dann rechnen wir mal: 10 Piraten entsprechen 0,083 Prozent von derzeit 12.000 Mitgliedern. Das scheint mit ein wenig zu kurz gegriffen. Damit könnten interessierte Gruppen den Vorstand lahmlegen, selbst wenn sich dieser Bemühen sollte, die Anträge abzuarbeiten.

Alternativvorschlag: Wenn ein Antrag von mindestens 0,33 Prozent der jeweiligen Mitglieder unterstützt wird muss dieser Antrag zwingend behandelt werden. Diese 0,33 Prozent entsprächen derzeit 40 Mitgliedern, diese Zahl passt sich dynamisch an und stellt sicher, dass nicht Anträge zum Spaß oder aus "Sabotage"-gründen gestellt werden. Arvid Doerwald 15:04, 2. Mai 2010 (CEST)

etz-Antwort: Da scheinen mir verschiedene Denkfehler zusammen gekommen zu sein:
  • Dieses ist eine Empfehlung, wie in der Begründung dargelegt.
  • Es ist keine Festschreibung mit Satzungsstatus.
Für die derzeitige Situation scheint mir das bewusst als absolute Zahl angegebene Quorum ein handhabbares Mittel, um das Ziel des Antrages zu erreichen.
Dieses Quorum unterliegt natürlich einer Evaluation und kann daher selbstverständlich angepasst werden. Es kann auch auf einem künftigen Parteitag ein anderes Quorum beschlossen werden oder der Status dieses Vorschlages verfestigt werden, wenn es sich als erforderlich erweist. Aber das soll sich dann in der Praxis erweisen. --etz 09:08, 3. Mai 2010 (CEST)
Im Zweifelsfall könnte der BuVor doch auch seine GO wieder ändern, oder?
Und 10 Piraten sind zum einen "organisierbar" und nicht so aufwendig zu verwalten.
Der BuVo kann seine GO auch wieder ändern. Wie Du (und wie Miriam) glaube ich, dass die Zahl 10 im Moment eine vernünftige Größenordnung angibt. Wenn es tatsächlich zu Trollereien kommt, kann der BuVo reagieren. --etz 09:15, 7. Mai 2010 (CEST)

Die vorgeschlagene Zahl an der Zahl der aktiven Piraten messen

Die Diskussion über die vorgeschlagene Zahl mal aufgreifend, wieviel Piraten aus eurem Umkreis sind aktiv, wieviel in den Landesverbänden, Bezirksverbänden, Kreisverbänden sind aktiv gemessen an der Anzahl der Mitglieder der Piraten? Wenn man ehrlich ist, sind vielleicht 10 - 15 % ständig aktiv, sagen wir mal geschätzt 30 % zeitweise aktiv.

Dann wird es bereits mit den 10 Piraten schwer, die unter einen Hut zu bringen, zu einem Antragsthema. Die 10 Piraten entscheiden nichts, sie stellen einen Antrag, über den der BV befinden oder ihn vertagen kann. Ich sehe nicht, wo das Problem liegt, auch einem Bundesvorstand sollte Zeit gegeben werden, sich mit Thema XY zu beschäftigen, bevor ein Beschluss ergeht.

Der Antrag stellt für mich einen Kompromiss zur weiteren Vorgehensweise dar. Miriam 16:58, 4. Mai 2010 (CEST)

Auch ein einzelner Pirat hat die Möglichkeit, Anträge einzureichen

@ Christoph B.: Die gegenwärtige Praxis ist, dass Anträge auch von einzelnen Piraten eingereicht werden können und der BuVo zu Beginn der Sitzung darüber beschließt, diese Punkte in die TO aufzunehmen. Daran soll sich nichts ändern.