Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Antragsfabrik/Positionspapier der AG Drogen

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Georg v. Boroviczeny als einer der Koordinatoren für die AG Drogen.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Georg v. Boroviczeny als einer der Koordinatoren für die AG Drogen
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Position

Die Veränderung der Gesetzgebung in der Drogenfrage ist ein absehbarer, langfristiger Prozess. Folgende, wesentliche Forderungen sind als einleitende Sofortmaßnahmen aber schnellstmöglich umzusetzen:

  1. Entkriminalisierung von Erwerb und Besitz: Erwerb und Besitz von mindestens 3 durchschnittlichen Tagesdosen einer jeglichen Droge müssen legal sein.
  2. Drugchecking muss jedem ohne Probleme und rechtliche Befürchtungen zugänglich sein. Einrichtungen dafür sind von jeglicher Exekutive auf Bundes-, Landes oder kommunaler Ebene getrennt zu halten, jedoch finanziell soweit zu fördern, dass jedem der Zugang dazu gratis oder gegen eine Anerkennungsgebühr ermöglicht wird.
  3. Die Regelung therapeutischer Anwendung von Drogen unterliegt der fachlichen Kontrolle ärztlicher oder sonstiger, qualifizierter Institutionen und sind daher nicht gesetzgeberisch eigens zu regulieren; Therapeut und aufgeklärter, volljähriger Patient vereinbaren das in diesem Rahmen verantwortlich für sich. Für Kinder und Jugendliche kann ein Einwilligungsvorbehalt des Familiengericht verfasst werden.
Begründung

Dies ist eine Ergänzung zur Initiative: 'Drogenpolitisches Grundsatzprogramm der PIRATENPARTEI Deutschland' (http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Drogenpolitisches_Grundsatzprogramm_der_PIRATENPARTEI_Deutschland), um wichtige Positionen und Forderungen baldmöglichst durchzusetzen.

Diese Position ist innerhalb der AG Drogen diskutiert und abgestimmt worden.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Georg v. Boroviczeny 16:01, 20. Sep. 2010 (CEST)
  2. Christoph B. 08:03, 24. Sep. 2010 (CEST)
  3. tarzun 08:48, 5. Okt. 2010 (CEST)
  4. Andi nRw 10:41, 15. Okt. 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Monarch 10:51, 23. Sep. 2010 (CEST)
  2. Andena 23:25, 25. Sep. 2010 (CEST) Keine programmatischen Schnellschüsse
  3. Privacy allein der Absatz über Jugendliche und Kinder greift in deren Selbstbestimmung ein sowie in das Elternrecht. Hier den Staat zu bemühen halte ich für unerträglich. Ichsehe mich schon bei einem Kind dieNarkose nur noch nach Genehmigung des Familiengerichtesdurchführen zu dürfen, weilz.B.Fentanyleingesetzt wird (siehe Argument 2 Georg v. Boroviczeny)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

@andena: bei diesem Antrag handelt es sich nicht um einen Schnellschuss, sondern um ein gesondert eingestellten Antrag, der sich auf die Initiative der AG zum Grundsatzprogramm (link: im Antrag) bezieht. Die hier angeführten Punkte haben eine gewisse Dringlichkeit und gehören -als Einzelheiten einer zu ändernden Drogenpolitik- nicht in das Grundsatzprogramm. Sie sind aber in diesem Zusammenhang ausführlich und ernsthaft von der AG diskutiert und beschlossen worden. Georg v. Boroviczeny 13:02, 30. Sep. 2010 (CEST)

Argument 2

@privacy: bitte doch genau(er) lesen: es steht da: 'kann'; vernünftigerweise wird es bei medizinisch allgemein anerkannten Behandlungsformen keine Vorbehalte geben, was bei Fentanyl gegeben ist. Ich frage mich/dich auch, wie weit ein Kind (nicht Jugendlicher) hier ein qualifiziertes Selbstbestimmungsrecht haben kann (insbes. für Narkosen, Schmerzbehandlung wäre was anderes); gilt in etwa auch für ein Elternrecht: zu jedem qualifizierten med. Eingriff gehört auch eine qualifizierte Aufklärung und eine Zustimmung (der Eltern). Der von dir beanstandete Satz gilt mehr für nicht so unstrittige Behandlungsformen, ebenso dann, wenn Eltern sich nicht einig sind und/oder für 'Eingriffe' des Jugendamtes. (Ich sehe gerade, dass du Mediziner bist, also wäre meine 'umfangreichere' Antwort zumindest für dich eigentlich nicht nötig gewesen, andere mögen davon profitieren). Georg v. Boroviczeny 15:37, 22. Okt. 2010 (CEST)


Argument 3

Zu 1.:

Ich verstehe nicht wieso Erwerb und Besitz von gerade drei (!) durschnittlichen Tagesdosen legal werden sollen. Für diese Zeitspanne gibt es in der gängigen Praxis mit momentan freien als auch durch das BTMG regulierten Drogen keinen Anknüpfungspunkt.

Betrachtet man den Handel mit legalen Drogen wie Zigaretten, so werden diese selbst in Großpackungen zu einer Stange an Privatpersonen feilgeboten - deutlich mehr als drei Tagesmengen. Da es keine Einschränkung für Erwerb und Besitz gibt sagt das alleine noch nichts aus. Jedoch zeigt der Umstand, daß diese Großpackungen von Privatpersonen häufig erworben werden, daß viele Drogenkonsumenten gewohnheitsmäßig einen Vorrat für mehr als drei Tage erwerben und besitzen, sofern ihre finanziellen Mittel dafür ausreichen.

Betrachten wir die Substanzen die unters BTMG fallen und zur Behandlung aufgrund entsprechender Indikation verordnet wurden, so stellen wir auch dort fest, daß die Menge die verordnet werden kann und auch regelmässig verordnet wird für deutlich mehr als 3 Tage ausreicht. Die Verordnung einer Menge für einen Monat ist für vieles zulässig und wird auch regelmässig praktiziert. (Christian Steinle)

---> Bitte erklären wie man argumentativ auf die vermeintlich konkrete und zugleich schwammige Angabe von drei durchschnittlichen Tagesdosen kommt


Zu 3.:

Dieser Vorschlag zielt wie ich es interpretiere auf die Behandlung mit unter das BTMG fallenden Substanzen bei Kindern und Jugendlichen ab.

Allerdings soll hiermit wohl nicht des Selbstbestimmungsrecht des Kindes/Jugendlichen ob mit einer Substanz behandelt werden soll/darf oder nicht gestärkt werden.

Was dieser Punkt in Frage stellt ist Professionalität und Berufethos von Ärzten bestimmte Behandlungen nur bei medizinischer Indikation durchzuführen. Außerdem soll die Entscheidungskompetenz der Exekutive übertragen werden, was einen gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrechts des Kindes und die Gesundheitsfürsorge der Erziehungsberichtigten ist.

Jeglicher Verordnung eine Entscheidung des Gerichts vorzulagern ist nicht sinnvoll. Auf Wunsch des Kindes- oder Jugendlichen ein Gericht einzuschalten um die Notwendigkeit einer dem Kind/Jugendlichen verabreichten Behandlung zu prüfen, dürfte auch heute schon wenn das Kind/ der Jugendliche dies anstrengt möglich sein. (Christian Steinle)

---> Bitte Begründen inwiefern der Vorschlag (3.) wie eingestellt mit piratigen Prinzipien im Einklang ist.

Argument 4

Argument 5