AG Studentenverband/Mustersatzung
Die Satzung in Karlsruhe ist bewusst sehr einfach und frei von Ballast gehalten. Sie baut auf ein gewisses Vertrauen zu den Mitgliedern auf und versucht, nicht zu viele Vorgaben zu machen, damit ihre Mitglieder möglichst effektiv arbeiten können. Sie dürfte den meisten Vorgaben von Hochschulen in Deutschland an Hochschulgruppen genügen. Dabei ist wichtig vor der Gründung einer Hochschulgruppe zu erkunden, was die lokalen Anforderungen an eine Hochschulgruppe sind.
Die Satzung sollte bei der Gründungsversammlung der entsprechenden Hochschulgruppe mit allen zukünftigen Mitgliedern Punkt für Punkt durchgegangen werden. Dabei kann man Änderungen und Ergänzungen einfügen und auch neue Punkte hinzufügen, falls dies für nötig gehalten wird. Dabei empfiehlt es sich, auch im Vorhinein einen Blick auf Satzungen lokal ansässiger Hochschulgruppen zu werfen. Sämtliche Satzungen der Hochschulgruppen findet man in der Kategorie HSG SatzungSatzung der Piraten-Hochschulgruppe <Ort der Hochschule>
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am <Datum> in <Ort>.
§1 Name, Sitz
Die Hochschulgruppe führt den Namen “Piraten-Hochschulgruppe <Ort>”. Der Sitz ist an der <Hochschule>. Der Name wird mit „PIRATEN“ abgekürzt.
§2 Zweck und Ziele
(1)Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Piratenbewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannt zu machen.
(2)Datenschutz und Datensparsamkeit muss sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung.
(3)Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschulleitung müssen transparent sein.
(4)Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein.
(5)Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse müssen frei zugänglich sein.
§3 Mitgliedschaft
(1)Nur natürliche Personen können Mitglied werden. Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Hochschulgruppe an.
(2)Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt, Exmatrikulation oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.
(3)Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen.
(4)Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden.
§4 Finanzen
(1)Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehenden.
(2)Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung kann einen Kassenwart benennen.
§5 Organe
(1)Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§6 Die Mitgliederversammlung
(1)Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist eingeladen. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die Mitgliederversammlung findet nur während der Vorlesungszeit statt.
(2)Einmal pro Semester finden auf einer Mitgliederversammlung statt:
- Veröffentlichung des Semesterberichts sowie Entlastung des Vorstands
- Wahl der Mitglieder des Vorstands
(3)Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.
(4)Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer 2/3-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
(5)Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens vier, anwesend sind.
(6)Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(7)Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, welcher die Finanzen prüft. Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.
(8)Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Vorstands beschließen.
§7 Vorstand
(1)Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- 1. Vorstand
- 2. Vorstand
- Kassenwart (sofern bestimmt)
(2)Der Vorstand wird auf ein Semester gewählt.
§8 Satzungsänderungen
(1)Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.
(2)Anträge zu Satzungsänderungen werden beim Vorstand eingereicht.
§9 Auflösung
(1)Wenn die Hochschulgruppe vier oder weniger Mitglieder hat, löst sie sich auf.
(2)Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung der Piratenpartei Deutschland zu.
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Diese Mustersatzung gibt es als OpenOffice.org Dokument: http://wiki.piratenpartei.de/images/5/59/Mustersatzung.odt