< SH:LPT2021.1 | AnträgeVersion vom 22. Juli 2021, 20:25 Uhr von imported>Arviu81
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2021.1.
- Antrag Nummer an den Landesparteitag 2021.1.
- Beantragt von
- Arviu81
- Titel
- Gründung Untergliederungen
- Empfehlung der Antragskommission
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- Hinweise der Antragskommission
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- betrifft Abschnitt/Kapitel
- Abschnitt §7 (2)
Antragstext
Es wird beantragt in der Satzung §7 Absatz 2 zu ändern.
Aktuelle Fassung:
| Eine Untergliederung mit dem Status eines Kreisverbandes muss bei Gründung mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder und eine Untergliederung auf Gemeindeebene 20 stimmberechtigte Mitglieder in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.
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Neue Fassung:
| Eine Untergliederung mit dem Status eines Kreisverbandes muss bei Gründung mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder und eine Untergliederung auf Gemeindeebene 8 stimmberechtigte Mitglieder in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.
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Begründung
Um eine Gründung für Untergliederungen möglich zu machen, wäre es derzeit sinnvoll die Hürde hierfür zu senken. Derzeit haben wir nicht so viele Mitglieder das dies mit der bisherigen Mindestzahl umsetzbar wäre.
- Diskussion
- Diskussionsseite
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