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NRW:Ennepe-Ruhr-Kreis/KPTAV2021.1/GO-KPTAV
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Version vom 4. Mai 2021, 22:11 Uhr von imported>BorgTenOfNine (→Versammlungsprotokoll)
Vorschlag für eine Geschäftsordnung des Kreisparteitags 2018.1
Rahmenbedingungen
- Der Kreisparteitag ist öffentlich. Er kann beschließen, ganz oder teilweise nichtöffentlich zu tagen.
- Für die Zulassung zum Kreisparteitag/Aufstellungsversammlung ist aus organisatorischen Gründen eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor der Versammlung 24 Uhr möglich. Informationen dazu wurden in der Einladung mitgeteilt.
- Alle akkreditierten Teilnehmenden der Versammlung haben das Recht der freien Rede. Die Versammlung kann Gästen jedoch die Redeerlaubnis erteilen.
- Ämter und Befugnisse der Versammlung enden, sofern nicht explizit anders bestimmt, mit dem Ende der Versammlung.
- Über die Versammlung, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung und mindestens drei Mitgliedern des Kreisvorstandes unterschrieben wird.
- Falls eine Regelung in dieser Geschäftsordnung einer Regelung in einer für den Kreisverband gültigen Satzung widerspricht, so ist der Regelung in der betreffenden Satzung zu folgen. Die Gültigkeit der davon nicht betroffenen Teile der Geschäftsordnung bleibt davon unangetastet.
Versammlungsablauf
Grundsätze
- Der Kreisparteitag wählt zu Beginn eine Versammlungleitung. Darunter einen Versammlungsleiter und mindestens eine(n) Protokollanten/in.
- Der/die VersammlungsleiterIn stellt die vorgeschlagene Tagesordnung vor. Stimmberechtigte Piraten können Änderungsanträge zur Tagesordnung stellen. Dabei werden Anträge über Hinzufügung oder Streichung von Tagesordnungspunkten vor den Änderungswünschen bezüglich der Reihenfolge behandelt und abgestimmt. Sofern keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung vorliegen wird über diese abgestimmt.
- Der/die VersammlungsleiterIn leitet die Versammlung anhand der beschlossenen Tagesordnung.
- Nach Erreichen des Endes der Tagesordnung schließt der/die Versammlungsleiter/in die Versammlung.
Versammlungsprotokoll
- Das Versammlungsprotokoll enthält:
- die genehmigte Tagesordnung,
- die Ergebnisse der Versammlung,
- die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen sowie deren Stimmenverhältnisse,
- die Anträge zur Geschäftsordnung und deren Abstimmungsergebnisse.
- Das Versammlungsprotokoll wird von der Protokollführung und mindestens drei Mitgliedern des Kreisvorstandes unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den/die Wahlleiter/in und mindestens einer/m Wahlhelfer/in unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
- Es ist durch angemessene Veröffentlichung zeitnah zugänglich zu machen.
Versammlungsämter
- Mitglieder der Versammlungsleitung können jederzeit vom Amt zurücktreten. Dann ist unverzüglich das Amt neu zu wählen.
VersammlungsleiterIn
- Der/die VersammlungsleiterIn leitet die Versammlung nach Maßgabe der Satzung und dieser Geschäftsordnung.
- Der/die VersammlungsleiterIn kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie Vertagungen an.
- Zur Unterstützung der Aufgaben kann der/die VersammlungsleiterIn Helfer ernennen, die sich freiwillig melden. Diese sind der Mitgliederversammlung bekannt zu machen.
- Der/die VersammlungsleiterIn übt das Hausrecht für die Dauer der Versammlung aus, trägt Sorge für den ungestörten, ordentlichen Ablauf der Versammlung und kann Personen, die den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören, von dieser ausschließen.
- Die Versammlungsleitung ist mit der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen betraut. Die Wahlhelfer unterstützen sie bei seinen Aufgaben. Die Versammlungleitung ernennt mindestens eine(n) WahlhelferIn.
- Näheres zu Wahlen und Abstimmungen regelt die Wahlordnung für die Versammlung.
Protokollant
- Der/die ProtokollantIn erstellt das Versammlungsprotokoll nach Maßgabe der Satzung und dieser Geschäftsordnung.
Anträge zur Geschäftsordnung
Grundsätze
- Anträge zur Geschäftsordnung befassen sich mit dem Verlauf der Sitzung. Sie können nur von stimmberechtigten Piraten gestellt werden.
- Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch Heben beider Hände gestellt. Dieser ist sofort zu behandeln, dabei wird jedoch ein gerade stattfindender Redebeitrag, eine Wahl oder Abstimmung abgewartet.
- Gibt es keinen Widerspruch gegen den Antrag, so ist dieser angenommen. Es darf eine Gegenrede gehalten werden, nach welcher unverzüglich über den Antrag abgestimmt wird.
Anträge zur Geschäftsordnung
- Anträge zur Geschäftsordnung sind:
- der Antrag auf (Enthebung und) Neuwahl eines Versammlungsamtes,
- der Antrag auf Zulassung eines Gastredners,
- der Antrag auf Vertagung der Sitzung,
- der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung für einen bestimmten Zeitraum (<60 Minuten),
- der Antrag auf sofortigen Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt,
- der Antrag auf Vertagung eines einzelnen Tagesordnungspunkt,
- der Antrag auf Hinzufügen eines Tagesordnungspunktes,
- der Antrag auf Umstellung der Reihenfolge der Tagesordnung nach Genehmigung,
- der Antrag auf Beendigung der Debatte und sofortige Abstimmung,
- der Antrag auf Schließung der Rednerliste,
- der Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf eine bestimmte Zeit (>30 Sekunden) bzw. deren Aufhebung,
- der Antrag auf einmalige erneute Auszählung,
- der Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes.
- der Antrag auf geheime Wahl/Abstimmung
- der Antrag auf getrennte Wahl
- der Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge (bei getrennter Wahl)
- der Antrag auf Wiedereröffnung der Kandidatenliste
- der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
- Der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung, sowie der Antrag auf Schließung der Rednerliste dürfen nicht von Rednern gestellt werden, die in der Sache bereits gesprochen haben oder sprechen werden.
- Ein gleichlautender Antrag kann innerhalb von 5 Minuten innerhalb eines Tagesordnungspunktes nicht von ein und demselben Piraten gestellt werden.
- Der Wortführer des Tagesordnungspunktes hat nach dem letzten Redner Rederecht, um zu Meinungsäußerungen Stellung zu beziehen. Dieser abschließende Redebeitrag des Antragstellers unterliegt nicht der Redezeitbegrenzung.
- Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung und Vertagung der Sitzung müssen dem Versammlungsleiter schriftlich eingereicht werden.
- Der Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes muss eine klar formulierte Entscheidungsfrage beinhalten. Es wird nicht ausgezählt, ist unverbindlich und die Einschätzung über die Quoren wird dem Antragsteller mitgeteilt.
- zu jedem Antrag kann ein Alternativantrag vorgestellt werden.