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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV87538
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Version vom 28. April 2019, 22:09 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Gemeinde Fischen:<br> Ab 11. April 2019 werden eigene Plakatwände für die Europawahl aufgestellt. Es darf nur an diesen Plakatwänden plakatiert werden.<br> …“)
Gemeinde Fischen:
Ab 11. April 2019 werden eigene Plakatwände für die Europawahl aufgestellt. Es darf nur an diesen Plakatwänden plakatiert werden.
Standorte der Plakatwände:
Kreuzungsbereich Bolgenstraße/B 19, Berger Weg bei der Schule, Bahnhofstraße beim Busbahnhof,
Ortsteil Langenwang direkt an der B 19, Eisplatzgelände in Fischen-Au
Gemeinde Obermaiselstein:
Regelung wie in der Gemeinde Fischen
Standorte:
Paßstraße gegenüber Holzbau Jenn
Straße "Am Scheid" bei der Bushaltestelle gegenüber Einmündung Straße "Am Goldbach"
Gemeinde Balderschwang:
Regelung wie in der Gemeinde Fischen
Standort:
Parkplatz neben Anwesen Dorf 2 (Pfarramt)