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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV82319
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Version vom 26. April 2019, 15:13 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „In der Stadt Starnberg gilt die [https://www.starnberg.de/assets/downloads/buergerservice-verwaltung/was-erledige-ich-wo/Ordnungsamt/Plakatierungsverordnung_de…“)
In der Stadt Starnberg gilt die städtische Plakatierverordnung.
Vor Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden werden von der Stadt Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind.
Außerhalb der von der Stadt bestimmten Anschlagtafeln, insbesondere an beweglichen Wahlplakatständern oder an privaten Gartenzäunen, ist bei Europawahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin ist das Anbringen von Plakatierungen möglich. Der Umfang sowie Standort ist mit der Verwaltung kathrin.spielbauer@starnberg.de abzustimmen.