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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93173
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Version vom 26. April 2019, 13:27 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Da es in der Gemeinde Wenzenbach keine Plakatierungsverordnung gibt, nachfolgende Sondernutzungserlaubnis mit der Bitte um Kenntnisnahme. "Die Gemeinde Wenze…“)
Da es in der Gemeinde Wenzenbach keine Plakatierungsverordnung gibt, nachfolgende Sondernutzungserlaubnis mit der Bitte um Kenntnisnahme.
"Die Gemeinde Wenzenbach genehmigt hiermit die Plakatierung im Rahmen der Europawahl am 26.05.2019 im Gemeindebereich Wenzenbach für den Zeitraum vom 01.04. - 10.06.2019.
Die Plakate müssen ordnungsgemäß ohne Verkehrs- und Sichtbehinderung aufgestellt / angebracht werden und dürfen keinesfalls den Bürgersteig versperren. Die Plakate sind unaufgefordert nach der Genehmigungszeit zu entfernen."