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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83324

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Ich werte Ihre E-Mail vom 25.02.2019 als Antrag auf Plakatierung im Gemeindegebiet Ruhpolding für die Piratenpartei.
Wir stimmen diesem gemäß unserer Plakatierungsverordnung vom 12.04.2019 zu.
Der Piratenpartei steht pro Standort eine Plakatierungsfläche von 0,5 qm (DIN A 1) zur Verfügung.
Es wird um Einhaltung der auf den Plakatierungsflächen zugewiesenen Plätze gebeten.
Die jeweiligen Standorte der Plakatierungsflächen können Sie aus dem beigefügten Lageplan entnehmen.