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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV91802

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Das Plakatieren für die Europawahl ist kostenfrei.
Die Plakate dürfen als Doppelständer bis DIN A0 ca. 4 bis 6 Wochen vorher aufgestellt werden und sind nach der Europawahl in der darauffolgenden Woche wieder abzubauen.
Sie brauchen hierfür keine Genehmigung.
Das Aufstellen von Bauzäunen ist außerhalb geschlossener Ortschaften nicht erlaubt.
Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden.