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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83352

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Bezüglich konkrete Vorgabe zur Plakatierung für die Europawahl:

Von der Gemeinde werden VIER Großplakataufsteller (ca. 6 - 8 Wochen vor der Wahl) montiert, die den Parteien für Wahlwerbung zur Verfügung stehen.
Standort:
a) nähe Bahnhof
b) nähe Grassacher Straße
c) Hauptstraße (B304) bei Einmündung Laufenauer Straße
d) Dorfplatz Rabenden.

Die Wahlwerbung sollte überwiegend hier erfolgen.

Es können auch DIN A 1 Plakate/Ständer aufgestellt werden.
Hier bitten wir, dies in begrenzten Rahmen aufzustellen um allen bewerbenden Parteien Raum zu lassen. Aufstellung überwiegend auch auf Veranstaltungen hinzuweisen.
Achtung: Sichtdreiecke etc. müssen frei gehalten werden.