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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV95180

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Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Gemeinde Berg keine Plakatierverordnung erlassen hat. Allerdings hat die Gemeinde Berg folgende Regelungen getroffen:

- von jeder Partei sollen nicht mehr als 10 Plakate aufgestellt werden im gesamten Gemeindebereich Berg
- das Aufstellen der Plakaten darf nur an geeigneten Stellen erfolgen
- Großplakate bedürfen der Genehmigung der Gemeinde Berg

Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass frühestens 6 Wochen vor der Wahl mit dem Plakatieren begonnen werden darf.