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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83224

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Grundsätzlich stellt der Markt Grassau Plakatanschlagstafeln für Wahlwerbung zur Verfügung. Die Plakatanschlagstafeln werden ab 15.04.2019 an folgenden Standorten aufgestellt:

- Am Festplatz am Birkenweg in Grassau
- Am Kreisverkehr Nähe Bahnhofstraße 131 in Grassau
- An der Tennishalle in Grassau, Mietenkamer Str. 51
- Nähe Kindergarten St. Irmingard in Grassau, Binderstraße
- Nähe Maibaum in Grassau Ortsteil Mietenkam, bei Mietenkamer Str. 159
- Gegenüber des Haus der Dorfgemeinschaft im Gemeindeteil Rottau, Grassauer Str. 7

Jede Partei hat die Möglichkeit, an diesen genannten Plakatanschlagstafeln je ein Plakat anzubringen (Stelle an der Plakatanschlagstafel wird von uns gekennzeichnet; wird nach Listenfolge gekennzeichnet). Bitte beachten Sie bei weiterer Anbringung Ihrer Wahlwerbung im Ortsgebiet die IMS vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 13.02.2013.

Außerdem möchten wir auf die „Bannmeile“ hinweisen (keine Wahlwerbung am Wahltag am Wahllokal und vor dem Zugang – Parkplätze!!).

Bitte berücksichtigen Sie § 3 Abs. 3 unserer Plakatierungsverordnung. Sollten Sie außerhalb der Plakatanschlagstafeln Plakate o. Ä. anbringen und nach der dort genannten Frist nicht entfernen, werden wir diese Plakate kostenpflichtig (§ 4 Nr. 2) entfernen.