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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV84174

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achfolgend aufgeführte Richtlinien müssen in der Gemeinde Eching für die Plakatierung zur Europawahl eingehalten werden.

Alle Parteien und Gruppierungen haben die Möglichkeit, in der Gemeinde Eching bis zu 12 Plakate innerorts aufzustellen oder aufzuhängen. Die Plakate sind auf die einzelnen Orte innerhalb der Gemeinde zu verteilen. Nachfolgend aufgeführt die einzelnen Orte und die Anzahl der Plakate (Höchstzahl)

Hofham höchstens 1 Plakat
Eching höchstens 1 Plakat
Viecht höchstens 2 Plakate
Haunwang höchstens 1 Plakat
Berghofen höchstens 1 Plakat
Kronwinkl höchstens 1 Plakat
Weixerau höchstens 3 Plakate
Haselfurth höchstens 1 Plakat
Thal höchstens 1 Plakat

Entlang der Zufahrt zum Möbelhaus Biller – bei der Straße „Am Moos“ – darf überhaupt kein Plakat montiert werden.

Die Plakate können an Straßenlampen montiert werden, jedoch in einer Höhe, dass es für die Fußgänger und Radfahrer keine Behinderung ergibt. Weiter dürfen die Plakate an keine Hinweis- bzw. Verkehrsschilder angebracht werden.

Die Plakate müssen spätestens am 03.06.2019 – 20:00 Uhr abmontiert und mitgenommen werden. Sollten die Bedingungen nicht eingehalten werden, behält sich die Gemeinde Eching rechtliche Schritte vor.