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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93462

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Der Markt Lam stellt keine besonderen Anschlagflächen für das Anbringen von Wahlwerbung zur Verfügung, d.h. es können Wahlplakate 12 Wochen vor dem Wahltermin aufgestellt und/oder angebracht werden (z.B. wie bisher mit Plakatständern).

Wir bitten jedoch die in der Plakatierungsverordnung genannten Anschlagtafeln nur für Veranstaltungshinweise zu nutzen. Der Platz würde nicht ausreichen um jeder Partei einen angemessenen Platz für Wahlwerbeplakate einzuräumen. Zudem hätten Veranstalter wegen der Verbote der Plakatierungsverordnung dann in den Wochen vor der Wahl praktisch keine Möglichkeit ihre Veranstaltungen zu bewerben.

Beim aufstellen der Werbemittel muss stets die Sicherheit des Verkehrs gewahrt werden. Eine Behinderung des Fahrverkehrs ist in jedem Fall unzulässig.