Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV93107

Aus Piratenwiki Mirror
< BY:EU-Wahl 2019‎ | Plakatierung‎ | Verordnungen
Version vom 7. April 2019, 10:25 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Wahlplakate können frühestens 6 Wochen vor der Wahl an den im Gemeindegebiet vorgesehenen Plakatwänden angebracht werden.<br> Darüber hinaus sind maxim…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Wahlplakate können frühestens 6 Wochen vor der Wahl an den im Gemeindegebiet vorgesehenen Plakatwänden angebracht werden.
Darüber hinaus sind maximal 40 Plakatständer etc. mit einer maximalen Größe von maximal je 1 m² im Gemeindegebiet Thalmassing innerorts auf öffentlichen Flächen für Wahlwerbung zulässig, die gegen Sturm zu sichern sind. Der Fußgängerverkehr darf dadurch nicht eingeschränkt werden.
Der Raum über Gehwegen ist bis zu einer Höhe von 2,25 m frei zu lassen.
Verkehrszeicheneinrichtungen sind mit einem Abstand von 5 m, Kreuzungsbereiche sind mit einem Abstand von 25 m und kommunale Einrichtungen mit einem Abstand von 10 m sind frei zu lassen.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Plakate spätestens 5 Tage nach der Wahl wieder entfernt werden.

Unsachgemäß angebrachte Plakate werden entfernt und vernichtet. Die Kosten für die Entfernung trägt der Antragsteller.