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Version vom 7. April 2019, 00:28 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „In Wörth a.d.Isar ist jeweils ein Plakat am Ortsanfang und ein Plakat am Ortsende von Wörth a.d.Isar erlaubt. Dabei ist Ortsanfang der Bereich bis zum Alters…“)
In Wörth a.d.Isar ist jeweils ein Plakat am Ortsanfang und ein Plakat am Ortsende von Wörth a.d.Isar erlaubt. Dabei ist Ortsanfang der Bereich bis zum Altersheim, Landshuter Str. 6 und Ortsende der Bereich ab ehemaligen Gasthaus Rapp ortsauswärts.
Die Ortsmitte bleibt frei von Plakaten. In der Ortsmitte aufgehängte Plakate werden vom Bauhof entfernt.
Die Aufstellung von Werbegroßtafeln ist separat anzuzeigen.