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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV82441
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Version vom 5. April 2019, 22:45 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „in den Mitgliedsgemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft gibt es bei Wahlen folgende Standorte von Plakatwänden zur Anbringung der Wahlwerbungen (stehen ab c…“)
in den Mitgliedsgemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft gibt es bei Wahlen folgende Standorte von Plakatwänden zur Anbringung der Wahlwerbungen (stehen ab ca. 6 Wochen vor der Wahl bereit):
Ohlstadt:
An der Dorflinde
In Buchenried
An der Schwaiganger Straße
In Schwaiganger
Eschenlohe:
Beim Kriegerdenkmal
Mühlstraße 2 (beim Griechen)
Großweil:
Kocheler Straße (Bushaltestelle)
Kleinweil, Sindelsdorfer Straße
Schwaigen:
Grafenaschau, Am Kirchstadl
Die Aufstellung von Plakatständern ist nicht gestattet.