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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83313
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Version vom 28. März 2019, 17:29 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „die Gemeinde Siegsdorf hat keine Plakatierungsverordnung erlassen. für die bevorstehende Europawahl errichtet die Gemeinde Siegsdorf an u.a. Standorten Wahl…“)
die Gemeinde Siegsdorf hat keine Plakatierungsverordnung erlassen.
für die bevorstehende Europawahl errichtet die Gemeinde Siegsdorf an u.a. Standorten Wahlplakattafeln. Standorte:
| Ort | Straße | Nähere Bezeichnung |
|---|---|---|
| Siegsdorf | Marienstraße | Vor Einmündung Altenheim |
| Siegsdorf | Traunsteiner Straße | Grünstreifen zwischen Pestsäule und Frisör Buchfellner, ggü. Bäcker Schuhbeck |
| Siegsdorf | Reichenhaller Straße | Auf Höhe Kreisverkehr |
| Hammer | Dorfplatz | Nähe Dorfladen |
| Eisenärzt | Bergstraße, Hörgering | Nähe Anwesen Schürf/Gimplf |
| Vogling | Kreisstraße TS 5 | Bushäuschen Höhe Vogling |
Grundsätzlich nicht erlaubt, ist die Anbringung von Wahlplakaten etc. an Haltevorrichtungen von amtlichen Verkehrszeichen.
Daneben wird für jede Partei/Wählervereinigung ein Großflächenplakat mit einer Gesamtgröße von 2,7 x 2,9 m genehmigt