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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83313

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die Gemeinde Siegsdorf hat keine Plakatierungsverordnung erlassen.

für die bevorstehende Europawahl errichtet die Gemeinde Siegsdorf an u.a. Standorten Wahlplakattafeln. Standorte:

Ort Straße Nähere Bezeichnung
Siegsdorf Marienstraße Vor Einmündung Altenheim
Siegsdorf Traunsteiner Straße Grünstreifen zwischen Pestsäule und Frisör Buchfellner, ggü. Bäcker Schuhbeck
Siegsdorf Reichenhaller Straße Auf Höhe Kreisverkehr
Hammer Dorfplatz Nähe Dorfladen
Eisenärzt Bergstraße, Hörgering Nähe Anwesen Schürf/Gimplf
Vogling Kreisstraße TS 5 Bushäuschen Höhe Vogling

Grundsätzlich nicht erlaubt, ist die Anbringung von Wahlplakaten etc. an Haltevorrichtungen von amtlichen Verkehrszeichen.

Daneben wird für jede Partei/Wählervereinigung ein Großflächenplakat mit einer Gesamtgröße von 2,7 x 2,9 m genehmigt