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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV96476
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Version vom 27. März 2019, 15:33 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Es dürfen maximal 20 Plakate frühestens 6 Wochen vor der Wahl aufgehängt werden.<br> Dies betrifft Plakate im Format A0 und A1 /ortsübliche Größe/<br> F…“)
Es dürfen maximal 20 Plakate frühestens 6 Wochen vor der Wahl aufgehängt werden.
Dies betrifft Plakate im Format A0 und A1 /ortsübliche Größe/
Für die einzelnen Ortsteile von Bad Rodach ist eine der Größe des Ortsteils "angemessene Zahl" von Plakaten möglich.
Die Auflagen , die zu beachten sind.
Falls von Ihnen die Aufstellung eines Großplakates bzw Bauzaunbanners geplant ist,
bitten wir hierfür eine schriftliche Anfrage bis spätestens 8 Wochen vor der Wahl an uns zu stellen,
hierfür werden von der Stadt dann entsprechend Plätze zugewiesen.
Auch hier gilt : es darf frühestens 6 Wochen vor der Wahl plakatiert werden und bereits vorhandene Werbung darf nicht verdeckt werden.