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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV92281

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Es wird erlaubt, zur Europawahl innerhalb der gesetzlichen Grenzen in Königstein und Hirschbach Plakate aufzustellen.

Die Plakate dürfen nicht in Sichtdreiecke und auch sonst nicht verkehrsbehindernd aufgestellt werden.

Innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl sind diese wieder rückstandsfrei abzunehmen.