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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV94330
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Version vom 24. März 2019, 10:54 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Gemeinden Aiterhofen hat keine Plakatierungsverordnungen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (Straße…“)
Die Gemeinden Aiterhofen hat keine Plakatierungsverordnungen.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (Straßenverkehrsrecht, Baurecht usw.) eingehalten werden müssen.
Im Hauptort der Gemeinde Aiterhofen möchten wir Sie bitten, dass max. 5 Plakate aufgehängt werden und in den anderen Ortsteilen auch insgesamt 5 Plakate.
Zeitraum der Plakatierung: 06. April bis 02. Juni 2019