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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV89359

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Da wir eine Verwaltungsgemeinschaft sind, haben Sie die Möglichkeit, in Kötz und in Bubesheim zu plakatieren. Zu Kötz gehören Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach.
In Kötz sind max. 8 Plakate zulässig, in Bubesheim sind es max. 4 Plakate.
Im Anhang erhalten Sie die Auflagen, die für Kötz und Bubesheim gelten.

Plakatiert werden darf maximal sechs Wochen vor der EU-Wahl. Nach dem 26.05.2019 sind die Plakate innerhalb von vier Tagen wieder abzuhängen.

Eine extra Genehmigung für die Plakatierung gibt es bei der Wahl nicht, ebenso ist diese bei Wahlen kostenfrei.