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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV86660
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Version vom 22. März 2019, 15:31 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Sie können als Partei in der Gemeinde Tapfheim plakatieren. Die Regelung ist ganz einfach:<br> Es werden von uns mehrere Wochen vor der Wahl in den einzelnen …“)
Sie können als Partei in der Gemeinde Tapfheim plakatieren. Die Regelung ist ganz einfach:
Es werden von uns mehrere Wochen vor der Wahl in den einzelnen Ortsteilen Plakatwände aufgestellt, welche die Parteien mit Plakaten versehen dürfen.
Sollte der Platz dort nicht ausreichen, darf sich in unmittelbarer Nähe mit eigenen Plakatständern beholfen werden.
Außerhalb dieser Bereich ist die Plakatierung sonst nicht erlaubt und wird (ggf. kostenpflichtig entfernt).
Die Wände werden stehen:
- Tapfheim, Ortsdurchfahrt, Abzweig Bahnhofstraße
- Erlingshofen, Bissinger Straße
- Brachstadt, Ortsdurchfahrt, kurz vor Ortsende
- Oppertshofen, Ortsdurfacht, bei Feuerwehrhaus Kesseltalstr. 15