Die Daten werden täglich aktualisiert.
NDS:RegionsversammlungHannover/2014.2
Einladung
Die Regionsversammlung findet am Samstag den 18. Oktober 2014 statt.
Hallo Pirat,
wir laden dich herzlich zur ordentlichen Regionsversammlung der Piratenpartei Hannover ein:
Ort:
Freizeitheim Vahrenwald
Kleiner Saal
Vahrenwalder Str. 92
30163 Hannover
Samstag, den 18. Oktober 2014 um 10:00 Uhr
Protokoll
Das Protokoll wird auf folgendem Piratenpad vorbereitet: Regionsversammlung 2014.2
Vorläufige Tagesordnung
TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Abstimmung über die Zulassung von Gästen
- Abstimmung über die Zulassung von Audio und Video Übertragung
TOP 2 - Wahl von Tagungsleiter und Protokollführer
TOP 3 - Annahme einer Geschäftsordnung für diese Sitzung,
Vorgeschlagene GO: https://piratenhannover.piratenpad.de/GO-RV-Hannover-14-1
TOP 4 - Annahme der Tagesordnung
TOP 5 - Bestätigung des Protokolls der letzten Regionsversammlung (http://wiki.piratenpartei.de/NDS:RegionsversammlungHannover/2014.1_Protokoll)
TOP 6 - Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsantrag §8.2, Abs. 10
IST: Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten der Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist eine Mitgliederversammlung durch den Landesvorstand einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
SOLL: Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist eine Mitgliederversammlung durch den Landesvorstand einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
Begründung:
Es macht überhaupt keinen Sinn, dass ausgerechnet beim Rücktritt des 1V der Vorstand handlungsunfähig sein sollte. Dann gibt es ja einen 2V. Beim Schatzmeister kann man darüber streiten. Aber wie es der LaVo bei Rücktritt von Michael Hoffmann gezeigt hat, ist auch das realisierbar. Ggf. ließe sich die Schatzmeisterei wohl auch an den LaVo abgeben.
Satzungsänderungsantrag zu §8.2, Abs.1:
IST: Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister sowie ein Beisitzer.
SOLL: Für den Vorstand werden mindestens vier Piraten gewählt: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister sowie ein Beisitzer.
Begründung:
Nach einer Änderung des Abs. 10 wäre dieser widersprüchlich zu Abs. 1.
TOP 7 - Programmänderungsanträge
TOP 8 - Sonstiges