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NRW:Dortmund/Mitgliederversammlung/2014.3/satzungsaenderung

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Satzungsänderung §4.1& §4.5

  • IST:
  • §4.1. Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und ein bis drei Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.
  • §4.5. Scheiden der Verwaltungspirat und der Schatzmeister aus, ist unverzüglich ein Kreisparteitag einzuberufen, um eine Nachwahl durchzuführen. Auf diesem Parteitag können zusätzlich auch andere Gegenstände beschlossen werden.
  • SOLL:
  • §4.1 Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister und ein bis vier Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, mindestens einer der beiden Vorsitzenden hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.
  • §4.5 Scheidet der Schatzmeister aus, ist unverzüglich ein Kreisparteitag einzuberufen, um eine Nachwahl durchzuführen. Auf diesem Parteitag können zusätzlich auch andere Gegenstände beschlossen werden.

Satzungsänderung §10.1

  • IST:
  • Mitglieder des Kreisverbandes können auf Dortmund und Dortmunder Mitglieder beschränkte Arbeitsgruppen (AG) und Arbeitskreise (AK) gründen. Diese sind beim Kreisverband anzumelden und geben sich eine eigene Geschäftsordnung, in der auch die Öffnung der Gruppen für Auswärtige und Nichtmitglieder geregelt werden kann.
  • Soll:
  • Mitglieder des Kreisverbandes können auf Dortmund und Dortmunder Mitglieder beschränkte Arbeitsgruppen (AG), Arbeitskreise (AK) und Projektgruppen (PG) gründen. Diese sind beim Kreisverband anzumelden und geben sich eine eigene Geschäftsordnung, in der auch die Öffnung der Gruppen für Auswärtige und Nichtmitglieder geregelt werden kann.