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Benutzer:Bzapf/Bildung/Grundrechte

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Die CorinnaMira hatte in das AK-Pad geschrieben, dass Grundrechte "Schranken" haben und "abgewogen werden". Sie hatte die Formulierung verwendet:

"[...] von daher ist der Eingriff in GR oft durch anderes GR oder Gesetz nach Abwägung der Interessen als gerechtigfertigt anzusehen."

Da hätte ich eine Rückfrage: Wer wägt denn da wessen Interessen ab?

Wer hier hält diesen Grundrechtseingriff pauschal für berechtigt und warum?

Ich halte ja auch diese Schulen für rechtfertigbar. In extremen Fällen (Kindesmißhandlung, Religionsfreiheit) wird z.B. solch ein Vorgehen regelmäßig rechtfertigt. In diesem Staat darf anscheinend nicht jeder der Religion oder Weltanschauung angehören, die ihm paßt, sondern es gibt gültige und ungültige Religionen. Auch mal ne Auffassung.

Du redest von einer "Systematik". Wie sieht diese Systematik hier aus, und warum erbringt sie in diesem Fall ein scheinbar absurdes Resultat, einen inneren Widerspruch?

"Oder soll damit indirekt das Grundrechtssystem des Grundgesetz in Frage gestellt werden?"

Es scheint mir nicht so. Es ist erstaunlich, dass schon so eine simple Forderung ("bitte haltet Euch an die Verfassung") solch eine Reaktion hervorruft.

Im Gegenteil, die Menschen sollen sich durchlesen, was im Grundgesetz geschrieben steht, die Schulen betrachten, dann ein wenig selber denken und dann ihre Schlüsse ziehen. Seltsamerweise höre ich häufig die Ansicht, dass da irgend etwas nicht ganz aufgehen könne.

"Was will man konkret mit diesem Satz an der Schule verändern?"

Zuerst einmal würde ich zum Ausdruck bringen wollen, dass es zu den Interessen der Schüler gehören könnte, dass ihre Grundrechte gewahrt bleiben. Wie ein anscheinend nicht kritisierbarer Überbegriff "Schule" über ein System gestülpt wird und ganz konkrete Mißstände einfach ausgeblendet werden.

Diese Mißstände sollen abgeschafft werden.