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SL:Politik/Programm/Programmpapiere/Einwohnerversammlungen

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Titel

Einwohnerversammlungen

Text

Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Saarland tritt für folgende Abänderung des § 20 Absatz 1 des Kommunalselbstverwaltunggesetzes (KSVG) des Saarlandes ein:

Die Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde sowie die Ortsvorsteher der Ortsteile müssen mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates bzw. der einzelnen Ortsräte auch öfter, eine Einwohnerversammlung einberufen. Diese muss innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn bei Gemeinden bzw. Ortsteilen >10.000 wahlberechtigte Einwohner mindestens 2,5 % der wahlberechtigten Einwohner, ansonsten wenn mindestens 5 % der wahlberechtigten Einwohner diese mit Angabe einer Tagesordnung beantragen. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister bzw. der Ortsvorsteher oder ein von ihm bestellter Vertreter. Bei der Einwohnerversammlung sind alle Einwohner - auch die noch nicht wahlberechtigten Einwohner - der Gemeinde bzw. des Ortsteils berechtigt zu erscheinen und haben Rederecht. Empfehlungen der Einwohnerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (zuzüglich eventuell Ferienzeiten) vom Gemeinderat behandelt werden.

Beschlossen auf dem LPT

2012.4